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Thema: Arbeitszeugni vom 27.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitszeugni
Autor Nachricht
möma
Threadersteller

Dabei seit: 16.06.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 27.07.2009 22:12
Titel

Arbeitszeugni

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* Wo bin ich? *
Hi leider muss ich mein Arbeitszeugnis selber schreiben, da ich nicht so viel Ahnung habe hängt es bei mir schon bei der Tätigkeiten Aufzählung. Die sieht bis jetzt so aus:

Im Rahmen ihrer Tätigkeit war Frau xxx verantwortlich für:
• Design und Erstellung von Webseiten
• Entwicklung und Realisierung von Content Management Modulen, u.a. für Typo3, Drupal und Wordpress
• Kundenbetreuung, vor allem für unsere Typo3 Kunden
• Kundenschulung im Bereich Typo3
• Betreuung von Praktikanten und Auszubildenden
• Pflege des Netzwerks und der einzelnen Workstations, inklusive Hardware-Erweiterungen
• Erstellung von Print-Produkten wie Katalogen und Plakaten mittels InDesign
• Bildbearbeitung nach Kundenvorgaben

Ist das ok so? Muss ich noch was mit hinzunehmen als Non-Print Operating? Ich frage mich auch ob ich bei der Erstellung von Webseiten Css, Html und Javascript Kenntnisse einbauen sollte. Ich habe auch kleinere Flash-Projekte/Aufgaben gehabt, so was wie eine Deutschlandkarte mit sensitiven Bereichen erstellen etc, sollte ich das mit rein nehmen?

[Verschoben von Allgemeines NonPrint]


Zuletzt bearbeitet von Kash am Di 28.07.2009 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.07.2009 01:59
Titel

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Ein Arbeitszeugnis beschreibt Deine berufliche und (zumindest firmeninterne) soziale Kompetenz, nicht alle Tätigkeiten, die Du jemals ausgeführt hast. Ich kenne das eher so, dass Deine Berufsbezeichnung bzw. Tätigkeitsbereich genannt und nur alles was darüber hinaus geht extra erwähnt wird. Was Du im Detail so alles kannst und gemacht hast gehört in eine Bewerbung.


Vor allem mit den Formulierungen musst Du höllisch aufpassen, sonst kannst Du Dir damit sehr schaden. Guck links! Jo!
So gibt es z.B. für die Formulierung "Frau XXX war stets um die sorgfältige Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben bemüht" zwei mögliche Interpretationen.

1) Der Ersteller des Zeugnisses hat sich keinerlei Mühe gegeben, anscheinend war es Frau XXX nicht wert sich Mühe für sie zu geben.
2) Frau XXX arbeitet schlampig.

So wird aus den scheinbar positiven Worten eine negative Aussage.
Als absolut positive Bewertung würde es so heißen: "Frau XXX hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

Hier Deine Hausaufgaben! muahaha
Mach Dich erst mal schlau was reingehört, wie man das formuliert und dann lass uns noch mal drüberschauen.

Edit: Falsches Forum behaupte ich mal... wäre in "Beruf & Karriere" wohl besser aufgehoben. Oder was meinen die Mods?


Zuletzt bearbeitet von Lando am Di 28.07.2009 02:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.07.2009 15:05
Titel

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Hallo,

hm, generell ist es eine Nebenpflicht des Arbeitgebers dir ein Arbeitszeugnis zu formulieren. ^^

Gut wie dem auch sei, um mal ein wenig austesten zu können, kannst du dir ja mal den Onlinegenerator von hr-manager.de ansehen. Hier der Link zum Generator.

Und du solltest hier schon wissen was du machst, denn man kann ganze Bücherdarüber schreiben, was ein Tintenfleck oder eine bestimmte Formulierung noch so bedeuten können.

LG Stulle
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