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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.07.2009 14:19
Titel
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Zitat: | §4
3. Gehaltsabtretungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig und wirksam. Bei einer Gehaltsabtretung bz. -pfändung trägt der Mitarbeiter die hierfür entstehenden Kosten, mindestens aber pro Überweisung 5,00 EUR und pro notwendigem Schreiben 15,00 EUR.
- bullshit oder? dann müsste ich ja vor ratenzahlungen bei "jupiter" etc. "um erlaubnis fragen", oder? |
Natürlich musst du bei Ratenzahlung NIEMANDEN Fragen - so steht es auch nicht hier. Es steht hier bei Gehaltsabtretung also bei Lohnpfändungen (wenn bei dir der Gerichtsvollzieher ein und aus geht). Hierdruch entstehen dem Arbeitgeber viele Kosten die er natürlich auf dich abwälzt.... aber im Normalfall wird dein Lohn ja auch nicht gepfändet und was auf deinem Konto abgeht, kriegt der Chef ja nicht mit. Da kannst du Schulden haben so viel du willst, solange du sie zahlen kannst!♦
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 14.07.2009 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.07.2009 15:49
Titel
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Beluga hat geschrieben: | Zitat: | §4
3. Gehaltsabtretungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig und wirksam. Bei einer Gehaltsabtretung bz. -pfändung trägt der Mitarbeiter die hierfür entstehenden Kosten, mindestens aber pro Überweisung 5,00 EUR und pro notwendigem Schreiben 15,00 EUR.
- bullshit oder? dann müsste ich ja vor ratenzahlungen bei "jupiter" etc. "um erlaubnis fragen", oder? |
Natürlich musst du bei Ratenzahlung NIEMANDEN Fragen - so steht es auch nicht hier. Es steht hier bei Gehaltsabtretung also bei Lohnpfändungen (wenn bei dir der Gerichtsvollzieher ein und aus geht). Hierdruch entstehen dem Arbeitgeber viele Kosten die er natürlich auf dich abwälzt.... aber im Normalfall wird dein Lohn ja auch nicht gepfändet und was auf deinem Konto abgeht, kriegt der Chef ja nicht mit. Da kannst du Schulden haben so viel du willst, solange du sie zahlen kannst!♦ |
Muss nicht, es sollte aber gefragt werden. Das kann man aus der genannten Quelle lesen.
Die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen kann auch vertraglich ausgeschlossen werden. Insbesondere aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes für die Personalabteilungen zur Ermittlung der Pfandbeträge besteht seitens der Arbeitgeber Interesse daran, Abtretungen der Vergütungsansprüche grundsätzlich auszuschließen. Dies kann sowohl im Rahmen des einzelnen Arbeitsvertrags erfolgen, als auch im Wege einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags. Eine Abtretung entgegen einem bestehenden Abtretungsverbot ist gemäß § 399 BGB unwirksam.
Trete ich also ab, obwohl ausgeschlossen, ist die Pfändung unwirksam und ggf. habe ih sogar gegen meinen Arbeitsvertrag verstoßen.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 14.07.2009 15:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.07.2009 18:56
Titel
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Ich glaube wir reden aneinander vorbei....
Wenn du jetzt im Mediamarkt ne Kamera kaufst und du finanzierst die oder ne Couch mit ner Ratenzahlung dann brauchst du niemanden fragen. Das ganze geht von deinem Konto ab und solange dein Gehalt für alle deine Ratenzahlungen reicht, interessiert das niemanden....
Anders ist es allerdings, wenn du viele Ratenzahlungen hast und kannst diese nicht mehr mit deinem Gehalt bedienen..... dann steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und pfändet was er findet - eben auch dein Gehalt. Und das macht dem Chef umstände die er sich bezahlen lässt...
Also wenn du ein Haus kaufst, dir ne Couch finanzierst oder ein Auto least..... dein Chef geht das nichts an! Das machst du mit deinem Gehalt (was du verdient hast ) und ist dein Privatkram!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.07.2009 20:52
Titel
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Aber kann es nicht auch sein, dass der Gerichtsvollzieher kommt, will pfänden, der Arbeitgeber sagt "Ätsch gibbet nicht. Hätte laut Arbeitsvertrag meiner zustimmung bedurft."? dann ist die Abtretung nichtig, kann nix gepfändet werden und dann hat man da ein ganz anderes Problem?
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.07.2009 10:35
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Aber kann es nicht auch sein, dass der Gerichtsvollzieher kommt, will pfänden, der Arbeitgeber sagt "Ätsch gibbet nicht. Hätte laut Arbeitsvertrag meiner zustimmung bedurft."? dann ist die Abtretung nichtig, kann nix gepfändet werden und dann hat man da ein ganz anderes Problem? |
Das habe ich mich auch gefragt.
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