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Thema: [arbeitsrecht] Kündigung nach Vertragsmodifikation? vom 16.12.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [arbeitsrecht] Kündigung nach Vertragsmodifikation?
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bk1
Threadersteller

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Verfasst Di 16.12.2008 13:23
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[arbeitsrecht] Kündigung nach Vertragsmodifikation?

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Hallo zusammen,


mal angenommen (diese Formulierung könnte im Laufe dieses Textes häufiger auftreten, weil man keine Gewissheit hat),
eine Agentur stellt die Verträge ihrer Mitarbeiter um: Von einem Fixgehalt, das alle anfallenden Überstunden und Wochenendarbeit beinhaltet, und ganz ok, aber nicht prächtig ist, auf eine erfolgsbezogene Vergütung (wohlgemerkt nicht leistungs- sondern erfolgsbezogen), bestehend aus einem deutlich niedriger ausfallenden Basisgehalt und möglichen monatlichen Erfolgsprämien (z.B. bei einem Pitchgewinn),

1. hätte man dann auf Grund dieser Vertragsänderung ein Recht auf eine fristlose Kündigung seinerseits?

und 2. mal angenommen, man würde selbst kündigen, würde man seinen Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld damit auch verwirken?

Ich weiß, das ist keine verbindliche Rchtsberatung hier, aber möglicherweise hat jemand Erfahrung mit diesem Thema...

Viele Grüße
bk1


Zuletzt bearbeitet von bk1 am Di 16.12.2008 13:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.12.2008 13:53
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Das setzt die Vorlage einer sog. Änderungskündigung voraus. Diese musst du (glaube ich) erst einmal annehmen, könntest dann aber unter Umständen gegen die Bedingungen des neuen Arbeitsvertrages angehen.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Di 16.12.2008 13:59
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1) Du musst den neuen Vertrag und die Kuendigung des alten ja nicht annehmen, ergo bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes ueber als deinen alten Vertrag zu kuendigen und dich somit auch vor 2) zu bewahren
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
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Verfasst Di 16.12.2008 14:03
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Das klingt ja gundsätzlich erst mal vielversprechend. Lächel
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.12.2008 14:05
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Vorsicht: Meines Wissens nach ist das bei einer Änderungskündigung anders rum. Da versteht es die AA so, dass dir ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wurde und du diesen abgelehnt hast. Ergo wirst du auch gesperrt.

http://www.jurablogs.com/de/nderungskuendigung-arbeitnehmer-muss-annahme-der-nderung-binnen-drei-wochen-erklaeren


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 16.12.2008 14:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bk1
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.12.2008 14:07
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Das klingt weniger vielversprechend. Menno!

Ich seh schon: Mein Ansprechparter ist das A-Amt.

Trotzdem danke euch beiden!
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Di 16.12.2008 14:18
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So mal eben in der Personalabteilung geklaert - Nimroy hat Recht. Sieht also nicht ganz so super aus, wie ich zuerst dachte. Menno!

Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 16.12.2008 14:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bk1
Threadersteller

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.12.2008 14:33
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Shit. Na, dann gilt: Abwarten und Tee trinken.

Danke für deine Mühe, Mischpult! Lächel
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