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Thema: Arbeitsproben in Bewerbungsmappe vom 27.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsproben in Bewerbungsmappe
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Knalltüte

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Verfasst Mo 27.03.2006 12:49
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Nimroy hat geschrieben:
Ich denke, dein Betrieb würde dir schon aufs Dach steigen. Und es geht ja nicht um Veröffentlichung, sondern um Nutzung. Und das Nutzungsrecht der von dir erstellten Sachen wirst du wahrscheinlich in deinem Arbeitsvertrag an deinen Arbeitgeber übertragen haben.


Kannst Du das mal genauer erklären? Es würde mich interessieren!

Als ich meinen Ausbilder damals gefragt hatte ob ich in der Bewerbung die Kunden nennen darf und Arbeitsproben präsentieren dürfte, sagte dieser nur: „Wie willst Du dich denn sonst bewerben?!“

In meinem Arbeitsvertrag steht auch geschrieben das sich meine Firma die Nutzungsrechte vorbehält, aber es geht doch eigentlich nur darum, an welchen Projekten man so gearbeitet hat?

Macht es einen Unterschied ob ich Muster zu einem Bewerbungsgespräch mitnehme, oder ob diese als Bilder o.ä. in meiner Bewerbung erscheinen?
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Benutzer 6140
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Ort: -

Verfasst Mo 27.03.2006 13:04
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Ja, mein Problem ist, dass ich beide Seiten hier verstehen kann, deshalb weiß ich ja nicht genau, was ich jetzt tun soll.
Mein Vorgesetzer weiß noch nicht, dass ich mich "verändern" möchte.
 
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 27.03.2006 13:43
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Knalltüte hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Ich denke, dein Betrieb würde dir schon aufs Dach steigen. Und es geht ja nicht um Veröffentlichung, sondern um Nutzung. Und das Nutzungsrecht der von dir erstellten Sachen wirst du wahrscheinlich in deinem Arbeitsvertrag an deinen Arbeitgeber übertragen haben.


Kannst Du das mal genauer erklären? Es würde mich interessieren!

Als ich meinen Ausbilder damals gefragt hatte ob ich in der Bewerbung die Kunden nennen darf und Arbeitsproben präsentieren dürfte, sagte dieser nur: „Wie willst Du dich denn sonst bewerben?!“

In meinem Arbeitsvertrag steht auch geschrieben das sich meine Firma die Nutzungsrechte vorbehält, aber es geht doch eigentlich nur darum, an welchen Projekten man so gearbeitet hat?

Macht es einen Unterschied ob ich Muster zu einem Bewerbungsgespräch mitnehme, oder ob diese als Bilder o.ä. in meiner Bewerbung erscheinen?


Tja, sowas kann man dann wohl als Erlaubnis werten. *zwinker*

Pauschal kann man da nix großartig zu sagen. das its immer so ein wenig auf die Agentur abzustimmen. Wenn zum Beispiel eine Agentur ein großes Geheimnis draus macht, für wen sie arbeitet, dann würde ich auch das nicht großartig in meiner Bewerbung erwähnen. Vielleicht die Branchen umschreiben. Aus IKEA wird dann schnell ein multinationaler Einrichtungskonzern, aus Mercedes Benz ein Autobauer im oberen Preissegment. Zumindest wenn man nur mal seinen Marktwert taxieren will und noch nicht gekündigt hat, muss man da vorsichtig sein. Einen Namen zu nennen ist ja kein Verstoß gegen die Nutzungsrechte, die Darstellung eines Artworks schon. Denn für die hat sich dein Arbeitgeber die Nutzungsrechte vorbehalten, sprich einräumen lassen. Und wie du die nutzt ist ja auch nicht festgesetzt, macht also keinen Unterschied, ob du das jetzt in jeder Bewerbung abdruckst oder nur einmal für das gespräch. Das einzige was du veränderst, ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden. *zwinker*

Wenn man ein gutes Gefühl hat, dann mit offenen Karten spielen. Zum Personalverantwortlichen gehen und ihn auf Möglichkeiten der Veränderung und Weiterentwicklung ansprechen. Der weiß dann in der regel schon, woher der Wind weht.
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Larris

Dabei seit: 16.08.2005
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Verfasst Mo 27.03.2006 14:30
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aber hätte er nicht das (eingeschränkte?) Urheberrecht und damit auch das Recht, sich damit als eigenes Werk repräsentieren zu können? Oder hat er dieses Urheberrecht im Arbeitsvertrag verloren? Ich dachte, das wäre gar nicht möglich, da Urheberrechte nicht übertragbar seien. * Keine Ahnung... *
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Nimroy
Community Manager

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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 14:32
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Er mag zwar noch Urheber sein, aber die damit verbundenen Rechte hat er eben an seinen Arbeitgeber übertragen. Als Gegenleistung bezieht er dan Gehalt. Nur vom Urheberrecht kann man sich nix kaufen, viel wichtiger ist, wers nutzen darf.

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 27.03.2006 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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habi

Dabei seit: 22.11.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 14:55
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Sorry, aber ich weiß nicht wo bei der Sache das Problem ist. Wie soll man denn sonst irgendwo für sich "Werbung" machen, wenn man nicht das zeigen darf was man bisher geleistet hat? Wie sollten sich denn dann all die Grafiker und Designer die ihr täglich Brot in Agenturen verdienen jemals irgendwo anders vorstellen können?

Die Abbildung bisheriger Arbeiten im Rahmen einer Bewerbung stellt doch keine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne dar, weil der Kreis derer die es zu Gesicht bekommen ja verschwindend klein ist - also keine "Öffentlichkeit"! Die Arbeiten werden nicht verkauft und auch nicht sonstwie gewinnbringend veräußert!

Ich bin jetzt seit fast 20 Jahren Grafiker, aber so etwas habe ich noch nicht gehört. Der Arbeitgeber der daraus einen Strick dreht, war dem Arbeitnehmer gegenüber schon vorher nicht wohlgesonnen ...

Gruß, habi
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Benutzer 6140
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Ort: -

Verfasst Mo 27.03.2006 15:01
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DANKE habi.
Das ist mal ne Aussage! Denn ich frage mich wirklich, womit ich mich denn sonst bewerben sollte....
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 15:40
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habi hat geschrieben:
Sorry, aber ich weiß nicht wo bei der Sache das Problem ist. Wie soll man denn sonst irgendwo für sich "Werbung" machen, wenn man nicht das zeigen darf was man bisher geleistet hat? Wie sollten sich denn dann all die Grafiker und Designer die ihr täglich Brot in Agenturen verdienen jemals irgendwo anders vorstellen können?

Die Abbildung bisheriger Arbeiten im Rahmen einer Bewerbung stellt doch keine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne dar, weil der Kreis derer die es zu Gesicht bekommen ja verschwindend klein ist - also keine "Öffentlichkeit"! Die Arbeiten werden nicht verkauft und auch nicht sonstwie gewinnbringend veräußert!

Ich bin jetzt seit fast 20 Jahren Grafiker, aber so etwas habe ich noch nicht gehört. Der Arbeitgeber der daraus einen Strick dreht, war dem Arbeitnehmer gegenüber schon vorher nicht wohlgesonnen ...

Gruß, habi


Das ist wohl wahr. Wer sich da krumm macht, wird wohl auch im sonstigen Berufsalltag nicht zu den Entspanntesten zählen. und natürlich gilt auch "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber es ging ja hier um das "Dürfen" und nicht um das "Können".

Möchte einfach nur ein Bewusstsein dafür schaffen, dass man gut aufpassen muss, um der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorzugreifen.
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