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Thema: Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich? vom 02.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich?
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Pixelmädchen
Threadersteller

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Verfasst Mi 02.04.2008 21:08
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Danke für eure Posts, jetzt weiß ich Bescheid .... und das mein jetziger Job also für gar nichts nütze ist * Ich geb auf... *
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mi 02.04.2008 21:09
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Wieso? Sag, du erstellst gerade dein aktuelles Portfolio und möchtest zur Dokumentation deines Könnes auch aktuelle Arbeiten zeigen. Fertig aus. Das ist auch nichts ungewöhnliches.

Aber wer nicht fragt, kriegt natürlich auch keine Antwort. Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 02.04.2008 21:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 02.04.2008 21:41
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Pixelmädchen hat geschrieben:
Danke für eure Posts, jetzt weiß ich Bescheid .... und das mein jetziger Job also für gar nichts nütze ist * Ich geb auf... *


du brauchst bei jedem arbeitgeber die erlaubnis! nicht nur in dem jetztigen. aber der ein oder andere chef ist da was lockerer unterwegs, auch wenn er weiß das du was neues suchst. aber das kannst du in deiner situation am besten abschätzen.

kopf hoch!
 
acvtvs

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Verfasst Do 03.04.2008 00:12
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Nur mal so als Frage: Für eine Mappe werden doch in der Regel Dinge verwendet, die fertiggestellt und somit meist veröffentlicht sind. Müssen beim Chef wirklich Nutzungsrechte eingeholt werden, wenn ein Flyer, ein Buch oder sonstwas jemand anderen gezeigt wird und sei es für eine Bewerbung?

Sensible Daten, wie Unveröffentlichtes und Unfertiges, lass ich bewusst mal außen vor.
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designzicke

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Verfasst Do 03.04.2008 00:26
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Also ich hab bisher von meinen Arbeitgebern immer eigene Belegexemplare meiner betreuten und erstellten Projekte bekommen, die ich dann bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen auch zeigen darf... * Keine Ahnung... *

Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 03.04.2008 00:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.04.2008 05:56
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acvtvs hat geschrieben:
Nur mal so als Frage: Für eine Mappe werden doch in der Regel Dinge verwendet, die fertiggestellt und somit meist veröffentlicht sind. Müssen beim Chef wirklich Nutzungsrechte eingeholt werden, wenn ein Flyer, ein Buch oder sonstwas jemand anderen gezeigt wird und sei es für eine Bewerbung?

Sensible Daten, wie Unveröffentlichtes und Unfertiges, lass ich bewusst mal außen vor.


Ja. Denn du sammelst die ja nicht, sondern willst ja auch sagen, dass du die gemacht hast. Damit offenbarst du aber auch, bei welchem Arbeitgeber die entstanden sind und legst dami GEschäftsbeziehungen offen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 03.04.2008 09:27
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es gab damals ein paar arbeiten in der ausbildung und auch jetzt noch, die mein ausbilder nicht freigegeben hat. er meinte, es wäre nicht so schön das der kunde weiss das seine arbeiten azubis erledigen. und andere wollte er nicht rausrücken, weil der kunde das einfach nicht wollte. ich kann es nachvollziehen, wenn ich auch nicht gerade begeistert war und bin.
aber das haben wir ganz sachlich klären können. den arbeitgeber fragen ist auch eine sache von höflichkeit und nicht nur eine des nutzungsrecht.
 
palmy

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Verfasst Do 03.04.2008 09:32
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Interessantes Thema...

Ich werde wohl in meiner Ausbildung nebenher noch viele fiktive Referenzen erstellen.. Oder was für Freunde etc. pp
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