mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 23.04.2024 10:52 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich? vom 02.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich?
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Pixelmädchen
Threadersteller

Dabei seit: 02.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.04.2008 19:49
Titel

Arbeitsproben aus Job - wie ist das rechtlich?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe:

Ich bin gerade dabei meine Bewerbung zu basteln und brauche dafür natürlich auch Arbeitsproben.
Wie ist das rechtlich geregelt, kann ich mir dafür einfach die besten Sachen aussuchen, die ich in meinem bisherigen Job gemacht habe oder kann da meine Firma was gegen haben? So von wegen Betriebsgeheimnis?

In meinem Vertrag steht natürlich nichts dazu....
  View user's profile Private Nachricht senden
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 19:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hol dir eine schriftliche Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Ansonsten lass es.

Und sowas muss auch nicht im Vertrag drin stehen, sondern es ist selbstverstaendlich dass du eine Genehmigung brauchst.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Pixelmädchen
Threadersteller

Dabei seit: 02.04.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.04.2008 19:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es war nicht unbedingt mein Plan ihm von meinen Bewerbungen zu erzählen... Au weia!

Zuletzt bearbeitet von Pixelmädchen am Mi 02.04.2008 19:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Impigra

Dabei seit: 17.05.2006
Ort: Egenhofen
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 20:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du musst Deinem Chef ja auch nicht sagen dass Du Deine Arbeiten für die Bewerbung bei jemand anderem brauchst...

Im prinzip ist es so dass von Dir erstellte Werke Dein geistiges Eigentum sind...
Du hast natürlich im Rahmen Deines Arbeitsvertrages das Nutzungsrecht abgetreten... deswegen ist es aber trozdem noch Dein geistiges Eigentum und unterliegt Deinem Urheberrecht...

Wenn Du also für Dich selbst eine Mappe erstellst.. als Referenzliste so kann Dein Arbeitgeber eigentlich nichts dagegen haben...

Der einfachste Weg ist aber auch sicherlich Deinen Chef zu fragen ob Du Deine eigenen Werke für eine Mappe verwenden kannst...

Ob und wie Du das dem rüberbrigst ist ja auch Deine Sache... *hehe*

Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern ist ganz und gar meine Meinung...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 20:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Impigra hat geschrieben:


Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern ist ganz und gar meine Meinung...


Also solch einen Bloedsinn habe ich lange nicht mehr gelesen... *ha ha* Menno!
  View user's profile Private Nachricht senden
Impigra

Dabei seit: 17.05.2006
Ort: Egenhofen
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 20:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was ist Blödsinn ??
*balla balla*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 21:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Impigra hat geschrieben:

Du hast natürlich im Rahmen Deines Arbeitsvertrages das Nutzungsrecht abgetreten... deswegen ist es aber trozdem noch Dein geistiges Eigentum und unterliegt Deinem Urheberrecht...


Du schreibst es selbst.

Die Nutzungsrechte liegen bei der Firma. Wenn du sie für deine Bewerbungen nutzen(!) willst.... ja ja... denken... weiter... richtig... brauchst du was?

Das Recht sie nutzen zu dürfen... * Ich bin unwürdig *













Meine Güte!
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 21:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist korrekt. Zur Nutzung brauchst du die schriftliche Erlaubnis deines Arbeitgebers. Alles andere könnte bis zur fristlosen Kündigung zur Folge haben!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Rechtlich: bis wann muss alter AG Zeugnis abliefern?
Arbeitsproben
Arbeitsproben
arbeitsproben?
Art der Arbeitsproben
CD mit Arbeitsproben
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.