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beta_
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 11:15
Titel Arbeitslosengeld nach der Ausbildung |
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hi
habe einige threads gelesen, von 2004, 2006...
weiss denn jemand genau (jemand der vielleicht AKTUELL davon betroffen ist) wieviel geld man als fertiger, nicht übernommener azubi bekommt?
das aamt konnte mir (okay, das ist keine große überaschung) keine auskunft geben, erst beim persönlichen termin.
und meine ausbildung endet ja mit bekanntgabe der prüfungsergebnisse, nicht mit dem vertragsende... right?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 11:30
Titel
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richtig, was das ausbildungsende angeht. Da du das aber quasi schon weißt, dass du arbeitslos wirst, musst (!) du dich jetzt schon bei der Arbeitsagentur melden, sonst droht dir eine dreimonatige Sperre!
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 11:51
Titel
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man muss sich bis 3 monate vor eintreten der arbeitslosigkeit schon arbeitslos melden. die alg 1 zahlung richtet sich soweit ich weiss nach dem tarif, bei uns im osten deutschlands is die alg 1 zahlung für mgs soweit ich weiss gerade bei ca 570 euro monatlich.
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Sophisticated Lady
Dabei seit: 25.01.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 12:48
Titel
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Soweit ich weiß, bekommt man nach der Ausbildung ca. 70% des Nettogehaltes (Arbeitslosengeld) was du in der Ausbildung verdient hast.
Zuletzt bearbeitet von Sophisticated Lady am Mo 08.06.2009 12:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 13:22
Titel
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Sophisticated Lady hat geschrieben: | Soweit ich weiß, bekommt man nach der Ausbildung ca. 70% des Nettogehaltes (Arbeitslosengeld) was du in der Ausbildung verdient hast. |
genau.
so war es bei mir im Juni letzten Jahres, anteilig für zwei Wochen, auch.
Also eigene Erfahrung und recht "aktuell".
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes anhand eines fiktiven Arbeitslohns,
falls man übernommen worden wäre – so eine Regelung gibt es nicht (mehr),
sagte man mir bei der Arbeitsagentur. Lediglich 60% oder 70% (?) deiner
Ausbildungsvergütung stehen dir als Arbeitslosengeld zu!
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ghostface
Dabei seit: 01.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 13:30
Titel
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dann is man ja total am arsch, 70 % vom azubigehalt
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blackZora
Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.06.2009 14:47
Titel
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ghostface hat geschrieben: | dann is man ja total am arsch, 70 % vom azubigehalt |
ähäh hier in NRW sind es nur 60% vom letzten nettogehalt...dazu kannst du dann noch wohngeld beantragen
Zuletzt bearbeitet von blackZora am Mo 08.06.2009 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 08.06.2009 15:45
Titel
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63% ganz genau, wenn ich mich nicht täusche.
Zuletzt bearbeitet von EHST am Mo 08.06.2009 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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