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Thema: Arbeitsdateien an den Kunden weitergeben? vom 25.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitsdateien an den Kunden weitergeben?
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Errox
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Braunschweig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.11.2013 13:00
Titel

Arbeitsdateien an den Kunden weitergeben?

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Hallo miteinander!

In der Regel gebe ich Arbeitsdateien nicht an den Kunden weiter. Meiner Empfindung nach ist das auch nicht üblich. Wenn es aber auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin so sein soll, was spräche dagegen bzw. wie berechnete man so etwas?

Lieben Gruß und vielen Dank!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.11.2013 13:16
Titel

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Erst mal überlegen, wie hoch der entgangene Umsatz und Gewinn wäre. Und dann überlegen, wie viel man gespart hat, dass man den Kunden ggf. nicht mehr betüddeln muss, sich lukrativeren Aufgaben widmen kann etc. Und zum Schluss gegeneinander aufrechenn bzw. ein gutes Mittelmaß finden.
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Errox
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Braunschweig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.11.2013 13:38
Titel

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Das klingt logisch. So werd' ich das machen. Danke Nimroy!
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SheldonCooper

Dabei seit: 06.02.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 15.12.2013 17:54
Titel

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Hallo!

Auch wenn dieser Thread nicht mehr so ganz taufrisch ist ... Ich kann dazu ein Lied klagen, das auch in irgendenem anderen Thread hier besprochen wurde ... Kurz gefasst:

Solange ist nicht vertraglich vereinbart ist, welche Daten (und hier meine ich insbesondere die "Arbeitsdateien" oder "offene Daten") an den Kunden gehen, ist man als Mediengestalter nicht verpflichtet, alle Daten herauszugeben. Hier greift das Urhebergesetzda Als Urheber liegen alle Rechte an allen Daten erst einmal bei dir! Normalerweise vergibt man mit dem Verkauf von Daten, also z. B. dem PDF für den Druck oder einem Logo in verschiedenen Dateiformaten, ein Nutzungsrecht. Dies kann auch vertraglich genauer und umfassender festgelegt sein. Trotz allen Nutzungsrechten (die auch "ausschließlich und vollumfänglich" im Vertrag beschrieben sein können), bist du solange nicht zur Herausgabe der Arbeitsdateien verpflichtet, solange dies nicht im Vorfeld irgendwie vereinbart wurde!

Also bitte nicht ins Bockhorn jagen lassen, dem Druck des Kunden nicht so ohne weiteres nachgeben, hart bleiben und vor allem: VORHER genau definieren, was im Leistungs- und Lieferumfang enthalten ist *zwinker*
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