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Autor |
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Marisha
Threadersteller
Dabei seit: 04.02.2009
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Verfasst So 17.05.2009 17:20
Titel Arbeitsamt und Weiterbildungen... |
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Hallo ihr!
Nach meinem aufschlussreichen ersten Thread >> hier << habe ich mir noch ein paar Gedanken bezüglich meiner Weiterbildungen gemacht. Ich habe bald meinen ersten Termin beim Arbeitsamt, die dann verständlicherweise wissen wollen wie ich mir das weitere Vorgehen vorstelle.
Ist es schlau, direkt zu sagen, dass ich vorhabe mich Selbstständig zu machen und dafür Weiterbildungen anstrebe? Oder sollte ich sagen, dass ich mich bewerben möchte und vorher an Weiterbildungen teilnehmen will. Nachdem ich diese dann abgeschlossen habe würde ich dem Arbeitsamt dann sagen, dass ich mich doch "umentschieden" habe und mich gern selbstständig machen würde.
(Klingt ein wenig komisch aber ich bin z.Z. was dieses Thema betrifft recht irritiert, weil ich nun schon von mehreren Quellen gehört habe, dass das Arbeitsamt recht knausrig ist mit Förderungen von Weiterbildungen wenn es um Existenzgründungen geht.)
Danke im Voraus!
Marisha
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
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Verfasst So 17.05.2009 18:25
Titel
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Du musst es nicht so kompliziert machen. Sag' Deinem Fallmanager einfach, wo Deine Defizite liegen und dass Du mit einer Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast. Gut ist es, wenn Du direkt Info-Material von einer Weiterbildungsmaßnahme parat hast, die von der Arbeitsagentur gefördert wird. Ob Du dann letztlich später als Selbständige oder Festangestellte arbeitest, spielt doch überhaupt keine Rolle. Das würde ich erstmal gar nicht thematisieren.
Bin mir gerade nur nicht sicher, ob Du Dich nicht auch während der Maßnahme bewerben musst, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen solltest. Das könntest Du evtl. noch abklären...
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Marisha
Threadersteller
Dabei seit: 04.02.2009
Ort: -
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Verfasst So 17.05.2009 19:00
Titel
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Tofutante hat geschrieben: | Du musst es nicht so kompliziert machen. Sag' Deinem Fallmanager einfach, wo Deine Defizite liegen und dass Du mit einer Weiterbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast. Gut ist es, wenn Du direkt Info-Material von einer Weiterbildungsmaßnahme parat hast, die von der Arbeitsagentur gefördert wird. Ob Du dann letztlich später als Selbständige oder Festangestellte arbeitest, spielt doch überhaupt keine Rolle. Das würde ich erstmal gar nicht thematisieren.
Bin mir gerade nur nicht sicher, ob Du Dich nicht auch während der Maßnahme bewerben musst, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen solltest. Das könntest Du evtl. noch abklären... |
Ich denk schon, dass ich dann einen Nebenjob annehmen muss. Allerdings möchte ich dann nachfragen, ob es möglich ist während der Maßnahmen als Kleinunternehmer zu arbeiten, sozusagen als 400€-Job (und für mich persönlich als Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, was die vom Arbeitsamt aber noch nicht wissen müssen...)^^
Ob's klappt steht auf einem anderen Blatt...^
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 17.05.2009 19:08
Titel
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Marisha hat geschrieben: | Allerdings möchte ich dann nachfragen, ob es möglich ist während der Maßnahmen als Kleinunternehmer zu arbeiten, sozusagen als 400€-Job.... |
Also, vor ein paar Jahren war das möglich (ändert sich ja ständig, frag bitte lieber nochmal nach). Nur hast Du dann natürlich ohne Ende Abzüge... Ich glaube, es sind so um die 100 Euro, die man davon behalten darf.
Oha, ist mir gerade noch aufgefallen: Ich meinte natürlich einen Minijob! Als Kleinunternehmerin (!) könntest Du evtl. aus dem ALG 1-Bezug rausfliegen, d.h. Du gibst bei der Agentur natürlich nur Deinen Minijob an. Also nicht, dass Du Kleinunternehmerin bist (bist Du ja auch noch nicht, wenn Du nur auf 400-Euro-Basis arbeitest).
Zuletzt bearbeitet von Tofutante am So 17.05.2009 19:28, insgesamt 3-mal bearbeitet
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