mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 12:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Anschlussübergangsgeld - Förderung nach SGB III ? vom 25.03.2006

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Anschlussübergangsgeld - Förderung nach SGB III ?
Autor Nachricht
Skamander
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.03.2006 09:48
Titel

Anschlussübergangsgeld - Förderung nach SGB III ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moin Forum,

ich habe in den letzten 2 Jahren eine Umschulung absolviert und bekomme
nun Anschlussübergangsgeld (AÜBG), Träger war/ist das Arbeitsamt.
Ich habe nun vor, mich als Freiberufler selbständig zu machen und wollte
daher entsprechende Fördermittel (EXGZ - auch ich-AG geannt) beantragen.

Dazu wurde ich zum zwei Gesprächen zu Arbeitsvermittlern eingeladen. Die
erste erklärte mir, daß das AÜBG dem ALG1 gleichgestellt sei und ich wie ein
Arbeitsloser nach SGB III (Arbeitsförderung) gefördert werden könnte. Das
schließt neben anderen Instrumenten den EXGZ mit ein.

Der zweite Vermittler erklärte mir jedoch, daß das AÜBG eine Leistung nach
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) sei und ich deshalb
den EXGZ nicht erhalten würde. Ich könne zwar den Antrag stellen, dieser wür-
de aber mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Ich müsse Einstiegs-
geld beantragen, dies wäre die einzige Fördermöglichkeit.

Einstiegsgeld ist ein Leistung nach SGB II und wird nur an ALG II-Empfänger
ausgezahlt.

Mit seiner Aussage, daß ich momentan dem SGB IX unterliege, hat der Mann
zweifellos Recht, aber die andere Aussage kann ich so nicht nachvollziehen.
Es kann doch nicht sein, daß man erst ALG II beziehen muß, um in der Rich-
tung eine staatliche Unterstützung zu bekommen.

Die Frage ist nun, welcher der beiden Vermittler hat Recht bzw. bekomme ich
beim 3. Besuch bei wieder einem anderen Vermittler eine 3. Antwort?
Mich beschleicht nach mehreren solchen Erlebnissen mit dem Arbeitsamt das
mulmige Gefühl, daß das einzig und allein vom korrekten Arbeiten und dem
Kenntnisstand des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig ist!

Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wohin kann ich
mich wenden, um weitere Informationen oder Beratung zu erhalten - auf das
Arbeitsamt ist in der Beziehung ja offensichtlich kein Verlass.

Danke schonmal für eure Antworten.

LG
Sven


Zuletzt bearbeitet von Skamander am Sa 25.03.2006 09:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ähnliche Themen GTA an der bm Köln, Finanzierung & Förderung?
staatliche förderung zum praktikum???
Wer hat eine Förderung zur Existenzgründung bekommen?
Staatliche Förderung für einen Ausbildungsbetrieb?
[privates Studium] staatliche Förderung...?
Förderung eines freiwilligen Praktikums vor dem Studium
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.