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Thema: Anruf beim Finanzamt zwecks Kleingewerbe getätigt vom 28.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Anruf beim Finanzamt zwecks Kleingewerbe getätigt
Autor Nachricht
Fabrylia
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2008
Ort: im Münsterland
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:30
Titel

Anruf beim Finanzamt zwecks Kleingewerbe getätigt

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Hallo zusammen,

zu meinem Thema etwas weiter unten habe ich mal vorhin beim Finanzamt in Borken (NRW) nachgefragt. Laut der Aussage des Mitarbeiters dürfen jährlich 17.500 € als Kleingewerbe verdient werden. Dann darf in der Rechnung natürlich keine Umsatzsteuer auftauchen!

Wollte das nur mal in die Runde werfen. Der Mitarbeiter schickt mir gleich noch eine Broschüre zu und ich rufe später nochmal beim Gewerbeamt an Lächel

Viele Grüße, Fabrylia
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:33
Titel

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Haettest Du die FAQ zum Thema Selbststaendigkeit hier gelesen ...
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buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Süd/Süd-West
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:43
Titel

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Zeithase hat geschrieben:
Haettest Du die FAQ zum Thema Selbststaendigkeit hier gelesen ...

Sonst kommt hier immer die Aussage "Ruf doch einfach an..."
Wenn man das dann macht, kommt wieder sowas Meine Güte!

Die Aussagen hier sind sowieso nicht verbindlich. Jetzt hat sie die Info aus erster Hand.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:45
Titel

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buddha-brot hat geschrieben:
Sonst kommt hier immer die Aussage "Ruf doch einfach an..."
Wenn man das dann macht, kommt wieder sowas Meine Güte!


Schau Dir doch mal ihren anderen Thread an. Dann weißt Du, warum ich das sage. Ich verstehe desweiteren nicht, warum hier ein 2. Thread sein muss.
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Fabrylia
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2008
Ort: im Münsterland
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:51
Titel

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Weil es zwei unterschiedliche Themen sind, darum. Das eine ist eine Info für die Allgmeinheit (sorry, dass ich helfen wollte), das andere nur eine mich persönlich betreffende Frage.

Des weiteren meine ich mich zu erinnern, dass direkt im ersten Block des Threads zur "Selbständigkeit" für ein Kleingewerbe nur 5.200 € angegeben sind.

Und irgendwo hatte ich dann im Netz noch 17.500 € gelesen und daher habe ich beim Finanzamt angerufen.

Viele helfen wollende Grüße, Fabrylia

*ich tu's net wieder, versprochen*keine Wiederholungen und Aktualisierungen mehr* *hu hu huu*


Zuletzt bearbeitet von Fabrylia am Mi 28.01.2009 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.01.2009 12:59
Titel

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Einnahmen von 5200 € und Umsatz 17500 €

Das sind zwei Paar Schuhe
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.01.2009 13:15
Titel

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ich weiss jetzt auch nicht was daran so uneindeutig ist:
Zitat:
Kleingewerbe
Man kann sich einen normalen Gewerbeschein holen. Normalerweise kommt dann vom Finanzamt ein Befragungsbogen über erwartete Umsätze, etc. Hier kann man dann eintragen, das man ein Kleingewerbe führen möchte. Als Kleingewerbetreibender darf man Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr erwirtschaften, ohne z.B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc. zahlen zu müssen. Man kann sich als Kleingewerbetreibender auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darf dann aber auf Rechnungen keine ausweisen und bei Anschaffungen keine Absetzen.
Voraussetzungen für eine Kleinuntnehmerschaft
Unternehmer
im Inland ansässig
Brutto-Umsatz des Vorjahres < 17500 €
Voraussichtlicher Brutto-Umsatz des laufenden Jahres < 50000 €


quelle: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

steht doch alles genau drin * Keine Ahnung... *
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