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Thema: Anforderungen an Berufsanfänger vom 17.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Anforderungen an Berufsanfänger
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fuzzle

Dabei seit: 12.03.2008
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Verfasst So 22.06.2008 12:42
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Ich kann es zwar schlecht beurteilen, weil ich den Typi nicht kenne, aber meiner Meinung nach fehlt da anscheinend auch Respekt?! Wenn man anfängt beobachtet man was andere machen und was andere lassen und erst nach einiger Zeit weiß man z. B. Musik hören kein Ding wenn Kunde nicht da ist oder mal ne SMS und so weiter... Und normal kommt auch ein "Sorry, korrigier ich gleich" wenn man Fehler gemacht hat.

Ansonsten fehlt die nötige Eigeninitiative, Ehrgeiz, usw.

Bin selber Berufsanfänger. Bin erst ein halbes Jahr im Job. Auf mich kamen auch viele neue Dinge zu und man muss ja auch ehrlich sagen, dass man in der Ausbildung am meisten lernt, wenn man sich selber auf den Arsch setzt. Und übrigens: Die ganze Satzgeschichte lernt man auch nur, wenn man Bock drauf hat. Ich persönlich les gerade sogar noch ein Buch dazu, weil ich auch die ganzen Sonderdinge wissen will...

Also meiner Meinung nach eine letzte Chance geben, ein paar Mal nett bitten und ansonsten: Es gibt fertige Azubis die auf diese Chance warten. Und wäre cool, wenn ihr jetzt nicht 2 Jahre Berufserfahrung beim nächsten Mal fordert. Einfach nur Arbeitsproben fordern und einen Probetag.
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Benutzer 31237
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Ort: -

Verfasst So 22.06.2008 13:10
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deliciious hat geschrieben:
DEATH BEFORE DISCO hat geschrieben:
ich würde den vor die türe setzten und jemand neues holen
es warten genug fähige leute nach der ausbildung auf eine chance


...braucht man dafür nicht gute gründe, die eine ordentliche kündigung erst ermöglichen würden?


Ist es auch nicht so, dass wenn ich als Chef einen Mitarbeiter entlasse, ich keinen neuen in der Position innerhalb eines Jahres anstellen darf?


Zuletzt bearbeitet von am So 22.06.2008 13:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Buffy_S

Dabei seit: 10.10.2007
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Verfasst Mo 23.06.2008 15:45
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Ich bin zwar weder Chef noch ausgelernt, aber warum sollte man das nicht dürfen ? Ich muss doch nicht ein Jahr drauf warten einen fähigen Mitarbeiter zu bekommen, wenn ich einen unfähigen entlassen habe. Fänd ich sehr abstrus!
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Mia_08
Threadersteller

Dabei seit: 17.06.2008
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.06.2008 06:59
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Gestern gab es ein Gespräch: Chef, unser Mg und ich.
Er hat eine Verwarnung bekommen. Von Einsicht keine Spur. Er weiß auch nicht, woran es liegt und wie er es ändern soll... Habe danach nochmal unter vier Augen mit dem Chef gesprochen, weil ich keine Lust mehr hab.

Die immer wieder mangelhaft ausgeführte Arbeit ist Grund genug, um eine Kündigung auszusprechen. Jedenfalls in einem kleinen Betrieb. Da es ja auch schon mehrere Gespräche gab und sich weder Einsicht noch Besserung zeigt, ist das schon geschäftsschädigend. Mal davon abgesehen ist die Zusammenarbeit so eng, dass es unter diesen Umständen nicht geht. Wenn es so wäre, dass jeder kleine Betrieb niemanden innerhalb eines Jahres einstellen dürfte, weil einem anderen gekündigt wurde, dann würde es keine kleinen Firmen mehr geben... denke ich jedenfalls... weiß auch nicht genau...
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.06.2008 07:19
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Mia_08 hat geschrieben:
Die immer wieder mangelhaft ausgeführte Arbeit ist Grund genug, um eine Kündigung auszusprechen. [...] Da es ja auch schon mehrere Gespräche gab und sich weder Einsicht noch Besserung zeigt, ist das schon geschäftsschädigend....


Das denke ich auch auf jeden Fall, wobei ich das anfangs wohl anders verstanden habe..
hinsichtlich der "mangelhaften Arbeit". Natürlich müsste man jetzt noch definieren, was
Ihr wirklich unter mangelhafter Arbeit versteht *zwinker* Nur die Tatsache, dass ein frisch ausgelernter
Azubi die Definition oder einfache Begrifflichkeit von "Satzanzeige" nicht kennt, würde mir
weder notwendigerweise Hinweis auf seine Qualifikationen geben noch eine Kündigung recht-
fertigen. Diesen Punkt fand ich etwas übertrieben und habe damit eure Gesamteinschätzung
hinterfragt *zwinker*

Wenn die schlechte Arbeit sich aber nun wirklich im gesamten Prozess durchzieht, ist es selbst-
verständlich eine Überlegung wert eine Kündigung anzusprechen, hehe...
erst recht wenn keine Einsicht oder Besserung eintrifft..
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.06.2008 12:34
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deliciious hat geschrieben:
DEATH BEFORE DISCO hat geschrieben:
ich würde den vor die türe setzten und jemand neues holen
es warten genug fähige leute nach der ausbildung auf eine chance


...braucht man dafür nicht gute gründe, die eine ordentliche kündigung erst ermöglichen würden?


So weit ich weiß in der Probezeit nicht
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