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Thema: An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen vom 27.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Di 28.08.2007 00:06
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Der noch nicht abgeschriebene Wert wird bei Verkauf als Ausgabe gebucht, der Erlös als Einnahme.
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Di 28.08.2007 01:03
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Asi Prollowski hat geschrieben:
Hat jeder Grafiker ein Elektromuseum, weil er den ausgedienten Drucker oder Monitor nicht verkaufen darf?

meine ausgedienten, technischen geräte gehen in aller regel kostenlos in einen kleinen ort in polen, wo sie dort von der gemeinde (hauptsächlich den jugendlichen) allgemein genutzt werden können.

da die geräte ihrem wert nach abgeschrieben sind, mache ich damit buchhalterisch keinen gewinn oder verlust.

zwei fragen bleiben also für mich offen:
a) kann man als freiberufler sein inventar verkaufen ohne ins gewerbe zu rutschen? (ich gehe mal davon aus, aber mit dem finanzamt befinde ich mich nur selten auf gleicher wellenlänge.)
b) wie verhält es sich für den gewerbetreibenden oder den freiberufler mit der gewährleistung gegenüber dem käufer?

edit: da die sachen ja für die firma "durch sind", kann ich die evtl. einfach privat verkaufen?


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Di 28.08.2007 01:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Di 28.08.2007 01:33
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Von der Freiberuflerei hab ich keine Ahnung, ob da irgendwelche Besonderheiten sind bzw. welche.


Dem Finanzamt ist es aber grundsätzlich egal, ob Du den alten Monitor an den Nadelarbeitsstudenten von Nebenan verscherbelst oder an die Daimler AG.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 28.08.2007 06:51
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ChraCe hat geschrieben:

b) wie verhält es sich für den gewerbetreibenden oder den freiberufler mit der gewährleistung gegenüber dem käufer?


man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege aber:
wenn du die geräte eindeutig als gebraucht kennzeichnest, ist es in diesem falle ja nicht unbedingt ein gewerbsmäßiger verkauf, sondern einfach nur die veräußerung von betriebsvermögen. damit unterliegst du nicht der bei händlern sonst üblichen gewährleistungspflicht.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 28.08.2007 06:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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t1m0
Threadersteller

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.08.2007 09:01
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ChraCe hat geschrieben:

b) wie verhält es sich für den gewerbetreibenden oder den freiberufler mit der gewährleistung gegenüber dem käufer?


man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege aber:
wenn du die geräte eindeutig als gebraucht kennzeichnest, ist es in diesem falle ja nicht unbedingt ein gewerbsmäßiger verkauf, sondern einfach nur die veräußerung von betriebsvermögen. damit unterliegst du nicht der bei händlern sonst üblichen gewährleistungspflicht.



muss ich dann dennoch auf Rechnung verkaufen oder kann ich ganz normal z.B. bei Ebay verkaufen (als "Privatauktion")?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.08.2007 09:03
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t1m0 hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ChraCe hat geschrieben:

b) wie verhält es sich für den gewerbetreibenden oder den freiberufler mit der gewährleistung gegenüber dem käufer?


man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege aber:
wenn du die geräte eindeutig als gebraucht kennzeichnest, ist es in diesem falle ja nicht unbedingt ein gewerbsmäßiger verkauf, sondern einfach nur die veräußerung von betriebsvermögen. damit unterliegst du nicht der bei händlern sonst üblichen gewährleistungspflicht.



muss ich dann dennoch auf Rechnung verkaufen oder kann ich ganz normal z.B. bei Ebay verkaufen (als "Privatauktion")?


naja da du den verkauf des betriebsvermögens ja irgendwie nachweisen musst, musst du schon ne rechnung ausstellen.
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.08.2007 09:57
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t1m0 hat geschrieben:
wäre wiederum auch meine Frage: Kann man Sachen auf Rechnung verkaufen, obwohl man zwar ein Gewerbe hat, allerdings eigentlich kein Händler ist?? (der Käufer hätte dann ja wohl auch Anspruch auf Garantie usw...)

Gibts keine Möglichkeit, die Sachen bei Ebay zu verkloppen und dem Finanzamt irgendwie die MwSt zurückzuzahlen (bzw. die MwSt vom Warenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs)?

Du kannst es dir auch leichter machen, in dem du abgeschriebene Sachen an dich privat "verkaufst" und von privat weiter über Ebay, so sparst dir den ganzen Garantie-Sums und die Steuergeschichte.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.08.2007 10:03
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Ryanthusar hat geschrieben:
t1m0 hat geschrieben:
wäre wiederum auch meine Frage: Kann man Sachen auf Rechnung verkaufen, obwohl man zwar ein Gewerbe hat, allerdings eigentlich kein Händler ist?? (der Käufer hätte dann ja wohl auch Anspruch auf Garantie usw...)

Gibts keine Möglichkeit, die Sachen bei Ebay zu verkloppen und dem Finanzamt irgendwie die MwSt zurückzuzahlen (bzw. die MwSt vom Warenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs)?

Du kannst es dir auch leichter machen, in dem du abgeschriebene Sachen an dich privat "verkaufst" und von privat weiter über Ebay, so sparst dir den ganzen Garantie-Sums und die Steuergeschichte.


jupp... allerdings musste da aufpassen... beim verkaufswert solltest du den üblichen verkehrswert einsetzen. wahrscheinlich wird bei einem monitor nichts passieren. aber das finanzamt ist in den letzten jahren bei solchen "verschiebungen" hellhörig geworden. wenn dann voll abgeschriebene anlagegüter für 1 euro restbuchwert ins privatvermögen übergehen und dann da gewinnbringend veräußert werden, kann das evtl. zu problemen führen Lächel
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