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t1m0
Threadersteller
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.08.2007 13:54
Titel An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen |
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Hallo!
Hab da mal folgende Frage: Was muss man tun, wenn man Sachen, die man vor ca. 1/2 Jahr gekauft und bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch abgesetzt hat (als Eigenbedarf, z.B. nen Monitor), gebraucht weiterverkauft? Das Finanzamt hat dann doch wohl das Recht auf Rückerstattung der MwSt oder zuminest eines Anteils davon? Kann vielleicht jemand helfen, wie man damit am besten umgeht?
Danke!!
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 27.08.2007 14:59
Titel
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Ganz normal über das USt.-Konto. Für die USt. ist es egal, ob Du was neues oder gebrauchtes kaufst oder verkaufst.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Mo 27.08.2007 16:06
Titel
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über den verkauf schreibst du ganz normal ne rechnung und diese gibst du als einnahmen an. bei abschreibungen über mehrere jahre sollte das objekt natürlich voll abgeschrieben sein, bevor du es verklopfst.
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Ryanthusar
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.08.2007 16:35
Titel
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Das ganze geht dann als Firmengewinn durch, why not?
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 27.08.2007 16:51
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | über den verkauf schreibst du ganz normal ne rechnung und diese gibst du als einnahmen an. bei abschreibungen über mehrere jahre sollte das objekt natürlich voll abgeschrieben sein, bevor du es verklopfst. |
wie sieht das aus, wenn ich freiberufler (künstler, grafiker, etc.) bin?
auch wenn man nicht von handel sprechen kann, weil abgeschriebenes inventar abverkauft wird, gerät man nicht evtl. in gewerbliche bereiche?
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t1m0
Threadersteller
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.08.2007 21:05
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wäre wiederum auch meine Frage: Kann man Sachen auf Rechnung verkaufen, obwohl man zwar ein Gewerbe hat, allerdings eigentlich kein Händler ist?? (der Käufer hätte dann ja wohl auch Anspruch auf Garantie usw...)
Gibts keine Möglichkeit, die Sachen bei Ebay zu verkloppen und dem Finanzamt irgendwie die MwSt zurückzuzahlen (bzw. die MwSt vom Warenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs)?
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 27.08.2007 21:53
Titel
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Hat jeder Grafiker ein Elektromuseum, weil er den ausgedienten Drucker oder Monitor nicht verkaufen darf?
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t1m0
Threadersteller
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 27.08.2007 22:48
Titel
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natürlich nicht - weil die Sachen ja problemlos verkauft werden können, wenn sie bereits komplett abgeschrieben sind.
In meinem Fall ist das aber anders, nämlich so: Ich hab mir Anfang des Jahres 2 TFT's gekauft und diese auch mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet. Nun möchte ich mir aber nen iMac zulegen und brauche dann einen der TFT's nicht mehr. Diesen würde ich gerne verkaufen (obwohl er erst ein halbes Jahr alt ist) und würde gerne wissen, wie ich das dann mit dem Finanzamt regeln soll.
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