mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 11:03 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen vom 27.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
t1m0
Threadersteller

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 13:54
Titel

An die Steuerfachleute: Schon abgesetzte Sachen verkaufen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo!

Hab da mal folgende Frage: Was muss man tun, wenn man Sachen, die man vor ca. 1/2 Jahr gekauft und bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch abgesetzt hat (als Eigenbedarf, z.B. nen Monitor), gebraucht weiterverkauft? Das Finanzamt hat dann doch wohl das Recht auf Rückerstattung der MwSt oder zuminest eines Anteils davon? Kann vielleicht jemand helfen, wie man damit am besten umgeht?

Danke!!
  View user's profile Private Nachricht senden
Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 27.08.2007 14:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ganz normal über das USt.-Konto. Für die USt. ist es egal, ob Du was neues oder gebrauchtes kaufst oder verkaufst.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 16:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

über den verkauf schreibst du ganz normal ne rechnung und diese gibst du als einnahmen an. bei abschreibungen über mehrere jahre sollte das objekt natürlich voll abgeschrieben sein, bevor du es verklopfst.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 16:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ganze geht dann als Firmengewinn durch, why not?
  View user's profile Private Nachricht senden
ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 27.08.2007 16:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
über den verkauf schreibst du ganz normal ne rechnung und diese gibst du als einnahmen an. bei abschreibungen über mehrere jahre sollte das objekt natürlich voll abgeschrieben sein, bevor du es verklopfst.

wie sieht das aus, wenn ich freiberufler (künstler, grafiker, etc.) bin?
auch wenn man nicht von handel sprechen kann, weil abgeschriebenes inventar abverkauft wird, gerät man nicht evtl. in gewerbliche bereiche?
  View user's profile Private Nachricht senden
t1m0
Threadersteller

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 21:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wäre wiederum auch meine Frage: Kann man Sachen auf Rechnung verkaufen, obwohl man zwar ein Gewerbe hat, allerdings eigentlich kein Händler ist?? (der Käufer hätte dann ja wohl auch Anspruch auf Garantie usw...)

Gibts keine Möglichkeit, die Sachen bei Ebay zu verkloppen und dem Finanzamt irgendwie die MwSt zurückzuzahlen (bzw. die MwSt vom Warenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs)?
  View user's profile Private Nachricht senden
Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 27.08.2007 21:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hat jeder Grafiker ein Elektromuseum, weil er den ausgedienten Drucker oder Monitor nicht verkaufen darf?
  View user's profile Private Nachricht senden
t1m0
Threadersteller

Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 22:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

natürlich nicht - weil die Sachen ja problemlos verkauft werden können, wenn sie bereits komplett abgeschrieben sind. *zwinker*

In meinem Fall ist das aber anders, nämlich so: Ich hab mir Anfang des Jahres 2 TFT's gekauft und diese auch mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet. Nun möchte ich mir aber nen iMac zulegen und brauche dann einen der TFT's nicht mehr. Diesen würde ich gerne verkaufen (obwohl er erst ein halbes Jahr alt ist) und würde gerne wissen, wie ich das dann mit dem Finanzamt regeln soll. Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Weiterbildung in Sachen Webdesign
Schulung / Semibar in Sachen Folienkleben
Hilfe:brauche dringend ein paar Tipps in sachen bewerbung!
Muster verkaufen
Fachbücher günstig zu verkaufen
Pictoplasma 2 Buch zu verkaufen 29 EUR
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.