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Bonteburg
Threadersteller
Dabei seit: 08.01.2008
Ort: südlich von Hamburg
Alter: 48
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Verfasst Di 12.10.2010 11:06
Titel An der Grenze zum Nicht-Kleinunternhmer? |
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Moin!
Ich habe folgende Situation:
Eine Durchsicht meiner Rechnungen + meine Schätzungen ergibt dieses Jahr die Summe von etwas über 9000 Euro
*Noch* schreibe ich immer auf die Rechnungen "Kleinunternehmer, keine MwSt. usw usw").
Jetzt darf ich ja schätzungsweise 7500 Euro verdienen, ohne MwSt. zu nehmen/zahlen.
Die Sache ist die; Ich habe ja auch Ausgaben (100,- Euro KSK im Monat, 49 Euro Telefon monatl.), ca 50 Euro Porto und Drucken (im JAHR), 30 Euro Strom).
Meine Frage wäre: Gilt der sich daraus ergebene Nettobetrag erst als Gewinn??
Ich frage deswegen, weil ich ja quasi *aufgrund* der Kleinunternehmerregelung solche Ausgaben gar nicht abziehen *darf* (oder gilt das nur für *steuerliche Absetzung*?
Mit verwirrten Grüßen,
Marco
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Di 12.10.2010 12:30
Titel Re: An der Grenze zum Nicht-Kleinunternhmer? |
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Bonteburg hat geschrieben: | Moin!
Ich habe folgende Situation:
Eine Durchsicht meiner Rechnungen + meine Schätzungen ergibt dieses Jahr die Summe von etwas über 9000 Euro
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Was verstehst du unter "Summe"? Den Umsatz?
Zitat: | *Noch* schreibe ich immer auf die Rechnungen "Kleinunternehmer, keine MwSt. usw usw"). |
Du solltest dich dringend erkundigen, was da wirklich auf die Rechnung muss: "Keine MwSt." ist nämlich falsch:
Zitat: | Jetzt darf ich ja schätzungsweise 7500 Euro verdienen, ohne MwSt. zu nehmen/zahlen. |
Du musst bei Einkäufen immer USt zahlen - folglich ist sie auch in der Kalkulation enthalten, du weist sie lediglich in deinen Rechnungen nicht aus. Beschäftige dich dringend mit dem Inhalt der KU-Regelung!
Zitat: | Die Sache ist die; Ich habe ja auch Ausgaben (100,- Euro KSK im Monat, 49 Euro Telefon monatl.), ca 50 Euro Porto und Drucken (im JAHR), 30 Euro Strom). |
Das hat mit dem Umsatz nichts zu tun.
Zitat: | Meine Frage wäre: Gilt der sich daraus ergebene Nettobetrag erst als Gewinn?? |
Einnahmen minus Ausgaben ergeben den Gewinn - aber für die KU-Regelung ist der Umsatz relevant, nicht der Gewinn.
Zitat: | Ich frage deswegen, weil ich ja quasi *aufgrund* der Kleinunternehmerregelung solche Ausgaben gar nicht abziehen *darf* (oder gilt das nur für *steuerliche Absetzung*? |
Unsinn. Und was soll steuerliche "Absetzung" sein?
Zitat: | Mit verwirrten Grüßen, |
Such' dir schnell professionelle Hilfe. Oder fang' ganz schnell an, dich intensiver mit dem zu beschäftigen, was du da machst. Das geht sonst unweigerlich in die Hose.
b.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 12.10.2010 13:44
Titel
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tante wiki hat geschrieben: | Grundsatz der Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. |
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
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Bonteburg
Threadersteller
Dabei seit: 08.01.2008
Ort: südlich von Hamburg
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.10.2010 15:07
Titel
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Danke erstmal und Sorry Leute:
Ich glaube ich habe in meiner grenzenlosen Verwirrung einiges durcheinandergebracht:
Auf allen meinen Rechnungen steht selbstverständlich der Standardtext mit der UMSATZsteuer und den Kleinunternehmerparagraphen.
Was passiert IST: Ich werde in diesem Jahr erstmalig *einkommenssteuer*-pflichtig!
Mal sehen, wie die nächsten Schritte jetzt aussehen müssen.
Marco
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 12.10.2010 15:57
Titel
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Bonteburg hat geschrieben: |
Was passiert IST: Ich werde in diesem Jahr erstmalig *einkommenssteuer*-pflichtig! |
Das hat dann allerdings mit der KU-Regelung überhaupt nichts mehr zu tun ....
Zitat: | Mal sehen, wie die nächsten Schritte jetzt aussehen müssen. |
Willkommen im Leben. Sei doch froh, dass du was verdienst.
b.
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