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Thema: Als Student nebenberuflich Selbstständig machen vom 11.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Als Student nebenberuflich Selbstständig machen
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john08doe
Threadersteller

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Verfasst Do 11.02.2010 16:13
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Als Student nebenberuflich Selbstständig machen

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Guten Tag!

Nach einigen Jahren als 400dert Euro Kraft in einer Werbeagentur möchte ich nun den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Nun ja was heißt wagen, ein großes Risiko sehe ich nicht.

Ich habe mir vorgestellt, dass ich das Ganze ersteinmal nach der Kleinunternehmerregelung neben dem Studium mache.
Könnt Ihr mir sagen in welcher Agentur oder ähnliches man sich diesbezüglich Informationen holen kann?
Ich war gerade in der Agentur für Arbeit und die haben mich gleich wieder weg geschickt und gemeint Sie hätten damit so gar nichts zu tun...

Ich habe eben viele Fragen die beantwortet werden müssen, wie z.B.:

-Bekommen meine Eltern trotzdem weiter das Kindergeld, wenn ich unter den 17.500€ (lt. Kleinunternehmerregelung Freibetrag für Ust) bleibe?

- Darf ich meine Wohnung als Büro angeben oder muss das eine Gewerbefläche sein?

- Muss ich mich irgendwo anmelden (z.B Finanzamt)

- Wie muss meine Einnahmen/Ausgabenrechnung aussehen?

- etc...

Würde mich über viele ANtworten sehr freuen!

Grüße
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designzicke

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Verfasst Do 11.02.2010 16:16
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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

http://www.mediengestalter.info/forum/45/diskussion-zu-faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-121315-1.html
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Verfasst Do 11.02.2010 16:28
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agentur für arbeit hat damit tatsächlich nix zu tun.

bei der ihk kann man ksotenfrei termine vereinbaren...da gibts auch direkt veranstaltungen (gehen 1 oder 2 tage) die für unternehmensgründer die wichtigsten infos bereitstellen. wobei die glaub nur kostenlos sind wenn du wirklich arbeitslos bist (also auch kein student oder schüler)

ansonsten schau mal obere links an, nach einzelunternehmer und mal nach versicherungen
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bacon

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Verfasst Do 11.02.2010 16:59
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Zitat:
ekommen meine Eltern trotzdem weiter das Kindergeld, wenn ich unter den 17.500€ (lt. Kleinunternehmerregelung Freibetrag für Ust) bleibe?


Nein. Die Kindergeldfreibetragsgrenze entspricht der Einkommensteuerfreibetragsgrenze und liegt bzw. lag vor kurzem noch bei 7.680 €. Kommst du drüber, dürfen Deine Eltern latzen. Bist du Bafög-Empfänger, darfst du nur knapp 4.500 EUR verdienen.

Zitat:
- Darf ich meine Wohnung als Büro angeben oder muss das eine Gewerbefläche sein?


Nein.

- Muss ich mich irgendwo anmelden (z.B Finanzamt)

Jenachdem. Ein Gewerbeschein kostet beim Ordnungsamt knapp 20 EUR, Pflicht ist mindestens eine Steuernummer, die du beim F-Amt beantragen musst.

- Wie muss meine Einnahmen/Ausgabenrechnung aussehen?

Sie obige Links.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 11.02.2010 18:20
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wenn du dein büro beispielsweise absetzten willst, dann geht das nur, wenn du einen separaten raum dafür hast und diesen ausschließlich dafür nutzt.

wenn es nur um ein evtl. türschild geht, kläre das vlt vorher mit dem vermieter. darauf ist aber eigentlich zu verzichten, denn die post wird auf deinen namen zugestellt.

deine wohnung kannst aber als büro nutzen und brauchst keine extra räume dafür mieten.
 
designzicke

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Verfasst Do 11.02.2010 18:28
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Nefliete hat geschrieben:
wenn du dein büro beispielsweise absetzten willst, dann geht das nur, wenn du einen separaten raum dafür hast und diesen ausschließlich dafür nutzt.


das ist so auch nicht richtig... hier hat doch mal jemand was von der "pantoffelregel" geschrieben Grins

phihochzwei hat geschrieben:
Also MEIN Finanzamt hat kategorisch ein häusliches Arbeitszimmer abgelehnt und beruft sich dabei auf die "Pantoffelregel" (kein Scherz, heisst wirklich so). Soll heissen, jedes Arbeitszimmer, das Du in PANTOFFELN erreichen kannst, ist ja eigentlich wohnbereich und deswegen nicht abzugsfähig. Also der RAUM als solcher.
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john08doe
Threadersteller

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Verfasst Do 11.02.2010 18:43
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Also ich wohne in der Fußgängerzone von daher wäre auch in eigener Sache ein Türschild gut. Meinem Vermieter macht das sicher nichts! Aber wenn ich als Kleinunternehmer arbeite dann kann ich doch gar nicht von der Steuer absetzen oder? Denn ich zahle ja auch keine...
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bacon

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Verfasst Do 11.02.2010 18:58
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Wenn du zu viel verdienst (siehe oben) zahlst du auch Einkommensteuer und kriegst kein Kindergeld mehr. Das Kleinunternehmertum erlaubt es Dir nur, die Vorsteuer zu umgehen (umsatzabhängig). Abgrenzen solltest du Einkommensteuer (die zu versteuernde Kohle, die du Dir quasi selbst als Gehalt zahlst, bei 0 Mitarbeitern quasi alles) und Gewerbesteuer (ebenfalls umsatzabhängig).
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