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Thema: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich? vom 30.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich?
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Autor Nachricht
wallis
Threadersteller

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.06.2010 12:39
Titel

Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich?

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Hallo Leute,

nach meiner Ausbildung bin ich in der selben Firma als Mediengestalter angestellt.
Kann ich dennoch nebenbei ein Gewerbe als Mediengestalter anmelden?

Ich habe nicht vor, die Kunden abzuwerben, diese wäre doch auch strafbar oder nicht?
Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.

Danke für Antworten.

WALLis


Zuletzt bearbeitet von wallis am Mi 30.06.2010 12:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.06.2010 13:05
Titel

Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das solltest du mit deinem Chef besprechen,
wenn dazu nichts Eindeutiges in deinem Arbeitsvertrag steht.

Abwerben musst du Kunden nicht unbedingt, als Konkurrenz
auftreten reicht meistens schon, dass Chefs das nicht wollen.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.06.2010 13:26
Titel

Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich?

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wallis hat geschrieben:

Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.



Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia!
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.06.2010 16:04
Titel

Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

phihochzwei hat geschrieben:
wallis hat geschrieben:

Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.



Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia! Au weia!


* Ich muß mich mal kurz übergeben... *

Wenn Du's nötig hast... *Whaazzzz uppp?*
Noch ein Preisdrücker mehr im Billigbereich fällt wohl nicht weiter ins Gewicht. * Ööhm... ja? *


Ansonsten hat die deeesi eigentlich schon alles gesagt... red' mit Chef.
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escaPe

Dabei seit: 10.09.2007
Ort: <? include("home.htm") ?>
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.06.2010 16:30
Titel

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da kann ich dir auch direkt noch

designenlassen.de

und

http://www.blauarbeit.de/

empfehlen.

Achja: Wenn nichts im Vertrag drin steht kann dir nichts passieren. Red mit deinem Chef und mach ihm klar das du
zuhause noch gern Geld verdienen würdest. Dann einfach Kleingewerbe anmelden und gut ist *zwinker*
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.06.2010 21:09
Titel

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escaPe hat geschrieben:
Achja: Wenn nichts im Vertrag drin steht kann dir nichts passieren. Red mit deinem Chef und mach ihm klar das du zuhause noch gern Geld verdienen würdest. Dann einfach Kleingewerbe anmelden und gut ist *zwinker*

Woher nimmst du diese Kenntnis des Arbeitsrechts?
Auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht, hat der Arbeitgeber das Recht darauf, dass du deine Arbeitskraft in der arbeitsfreien Zeit regenerierst. So etwas geht also nie ohne eine Absprache und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
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manni60320

Dabei seit: 01.07.2010
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 01.07.2010 07:27
Titel

Ein klares NEIN ...

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Generell gilt, das Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darfst ... dies steht in vielen Verträgen.
Wenn Du Deine Leistungen auf MyHammer anbietest, dann wirbst um Kunden, die Dein Arbeitgeber hätte gewinnen können.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.07.2010 07:41
Titel

Re: Ein klares NEIN ...

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manni60320 hat geschrieben:
Generell gilt, das Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darfst ... dies steht in vielen Verträgen.
Wenn Du Deine Leistungen auf MyHammer anbietest, dann wirbst um Kunden, die Dein Arbeitgeber hätte gewinnen können.



Nö.

Generell gilt, das eine Nebentätigkeit nur mit Genehmigung des Arbeitgebers ausgeübt werden darf. Ob du bei MyHammer.de Qualitätsarbeit anbietest oder in der Kneipe um die Ecke die Saftschuppse gibst, ist hierbei VOLLKOMMEN EGAL
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