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Nachricht |
wallis
Threadersteller
Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 12:39
Titel Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich? |
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Hallo Leute,
nach meiner Ausbildung bin ich in der selben Firma als Mediengestalter angestellt.
Kann ich dennoch nebenbei ein Gewerbe als Mediengestalter anmelden?
Ich habe nicht vor, die Kunden abzuwerben, diese wäre doch auch strafbar oder nicht?
Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.
Danke für Antworten.
WALLis
Zuletzt bearbeitet von wallis am Mi 30.06.2010 12:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deeesi
Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 13:05
Titel Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich? |
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Das solltest du mit deinem Chef besprechen,
wenn dazu nichts Eindeutiges in deinem Arbeitsvertrag steht.
Abwerben musst du Kunden nicht unbedingt, als Konkurrenz
auftreten reicht meistens schon, dass Chefs das nicht wollen.
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 13:26
Titel Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich? |
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wallis hat geschrieben: |
Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.
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Lando
Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 16:04
Titel Re: Als Mediengestalter tätig - trotzdem Gewerbe möglich? |
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phihochzwei hat geschrieben: | wallis hat geschrieben: |
Aber würde dennoch gerne z.B. bei MyHammer meine Dienste anbieten.
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Wenn Du's nötig hast...
Noch ein Preisdrücker mehr im Billigbereich fällt wohl nicht weiter ins Gewicht.
Ansonsten hat die deeesi eigentlich schon alles gesagt... red' mit Chef.
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escaPe
Dabei seit: 10.09.2007
Ort: <? include("home.htm") ?>
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 16:30
Titel
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da kann ich dir auch direkt noch
designenlassen.de
und
http://www.blauarbeit.de/
empfehlen.
Achja: Wenn nichts im Vertrag drin steht kann dir nichts passieren. Red mit deinem Chef und mach ihm klar das du
zuhause noch gern Geld verdienen würdest. Dann einfach Kleingewerbe anmelden und gut ist
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.06.2010 21:09
Titel
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escaPe hat geschrieben: | Achja: Wenn nichts im Vertrag drin steht kann dir nichts passieren. Red mit deinem Chef und mach ihm klar das du zuhause noch gern Geld verdienen würdest. Dann einfach Kleingewerbe anmelden und gut ist |
Woher nimmst du diese Kenntnis des Arbeitsrechts?
Auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht, hat der Arbeitgeber das Recht darauf, dass du deine Arbeitskraft in der arbeitsfreien Zeit regenerierst. So etwas geht also nie ohne eine Absprache und Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
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manni60320
Dabei seit: 01.07.2010
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 01.07.2010 07:27
Titel Ein klares NEIN ... |
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Generell gilt, das Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darfst ... dies steht in vielen Verträgen.
Wenn Du Deine Leistungen auf MyHammer anbietest, dann wirbst um Kunden, die Dein Arbeitgeber hätte gewinnen können.
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 01.07.2010 07:41
Titel Re: Ein klares NEIN ... |
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manni60320 hat geschrieben: | Generell gilt, das Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darfst ... dies steht in vielen Verträgen.
Wenn Du Deine Leistungen auf MyHammer anbietest, dann wirbst um Kunden, die Dein Arbeitgeber hätte gewinnen können. |
Nö.
Generell gilt, das eine Nebentätigkeit nur mit Genehmigung des Arbeitgebers ausgeübt werden darf. Ob du bei MyHammer.de Qualitätsarbeit anbietest oder in der Kneipe um die Ecke die Saftschuppse gibst, ist hierbei VOLLKOMMEN EGAL
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