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snyda
Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
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Verfasst So 16.09.2007 13:03
Titel
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Aber wie soll man denn dann seinem Kunden zu Drucksachen verhelfen? Indem man ihm die PDFs gibt und ihm in einer Mail auflistet, was er der Druckerei zu sagen hat?
Völlig bescheuerte Regelung, oder hat jemand Argumente dafür?
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DerLakai
Dabei seit: 21.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 16.09.2007 13:32
Titel
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Ich hoffe ich erzähl jetzt keine zu großen Halbwahrheiten.
Ich glaube das viele den Beruf des freiberuflichen Designers mit dem des selbständigen Designers verwechseln.
Ein freiberuflicher Designer ist eben ein "freier Mitarbeiter" der zu seinen Konditionen, projektbezogen in/für Agenturen arbeitet.
Anders der selbständige Designer, der dirket mit/für dem Endkunden arbeitet und somit ein gewerbetreibender ist und dadurch auch Material- und Druckkosten abrechnen kann.
Ich für meinen Teil bin ganz einfach als Kleinunternehmer beim FA gemeldet und kann meine Materialkosten abrechnen.
Daher auch meine Frage, was möhre jetzt genau ist.... Freiberufler? Gewerbetreibender?
Zuletzt bearbeitet von DerLakai am So 16.09.2007 13:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nicole71
Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 53
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Verfasst So 16.09.2007 14:13
Titel
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DerLakai hat geschrieben: | Ich hoffe ich erzähl jetzt keine zu großen Halbwahrheiten.
Ich glaube das viele den Beruf des freiberuflichen Designers mit dem des selbständigen Designers verwechseln.
Ein freiberuflicher Designer ist eben ein "freier Mitarbeiter" der zu seinen Konditionen, projektbezogen in/für Agenturen arbeitet.
Anders der selbständige Designer, der dirket mit/für dem Endkunden arbeitet und somit ein gewerbetreibender ist und dadurch auch Material- und Druckkosten abrechnen kann.
Ich für meinen Teil bin ganz einfach als Kleinunternehmer beim FA gemeldet und kann meine Materialkosten abrechnen.
Daher auch meine Frage, was möhre jetzt genau ist.... Freiberufler? Gewerbetreibender? | oh, da schmeißt Du jetzt aber einiges durcheinander:
ich selbst bin selbständig als freie Designerin (also Freiberufler) tätig und habe kein Gewerbe angemeldet. Ich arbeite NICHT für Agenturen, sondern direkt für meine Kunden. Und ich nehme Mehrwertsteuer ein und unabhängig davon kann ich meine anfallenden (Material)Kosten abrechnen.
Womit du das gerade verwechselt ist wahrscheinlich der freie Mitarbeiter.
Zuletzt bearbeitet von Nicole71 am So 16.09.2007 14:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 16.09.2007 17:44
Titel
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snyda hat geschrieben: | Aber wie soll man denn dann seinem Kunden zu Drucksachen verhelfen? Indem man ihm die PDFs gibt und ihm in einer Mail auflistet, was er der Druckerei zu sagen hat?
Völlig bescheuerte Regelung, oder hat jemand Argumente dafür? |
als freiberuflicher hat man im regelfall eben nichts mit solchen abwicklungen zu tun. da macht man halt nur freiberufliche tätigkeiten wie z.b. die gestaltung. wenn du auch gewerbliche dienstleistungen anbieten willst (wie eben z.b. druckabwicklung oder auch hosting als reseller anbieten) dann musst du eben gewerblich tätig werden - sprich dir einen gewerbeschein holen. unterm strich sind für einzelunternehmer die unterschiede zwischen freiberufler und gewerbetreibende eh nicht allzu groß. in die gewinnbereiche, das man gewerbesteuer zahlen müsste, kommen eh die meisten nicht. also von dem her hat es auch wenig bis keine nachteile, wenn man vom freiberufler auf den gewerblichen umschwenkt.
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 16.09.2007 17:49
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Nefliete hat geschrieben: | ich denke mal, das du nicht nur designs am zeichenbrett erstelltst. sondern auch die sachen am rechner umsetzt. dann könnte es sein das du ein gewerbe anmelden musst. denn diese arbeit ist keine freiberufliche! das wird dir dann das finanzmat sagen, wenn die das prüfen sollten. |
Nee, nee, damit hat das nix zu tun!
Zum Thema Fremdkosten: Du kannst als Freiberufler Rechnungen "durchschleifen", d.h. die Fremdkosten direkt an Deinen Kunden weitergeben. Da mußt Du aber extrem aufpassen, dass Du mit der Mehrwertsteuer korrekt bleibst und keinen Gewinnn beim durchschleifen machst.
Machs doch so: vermittle Deinem Kunden die Druckerei, lass dann aber die Rechnung auf Deinen Kunden ausstellen und auch direkt zu ihm schicken, alles natürlich vorher abgesprochen, inkl. Kostenvoranschlag.
Falls dann mal ein Kunde nicht zahlen kann oder möchte, bist Du aus dem Schneider.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 17.09.2007 00:31
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@ nachtfalter: ja ber er wollte ja druckkosten mit aufschlag auf die rechnung packen, das geht in seiner situation nicht.
und soweit ich informiert bin, fällt diese handwerkliche arbeit am rechner (zumindest laut ksk) nicht zu freiberuflern oder freischaffenden künstler. da benötigst du dann ein gewerbe. das kommt nicht von mir. hat mir damals als ich mich dafür interessiert habe einer bei der ksk und auch auf dem gewerbemeldeamt gesagt.
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Nicole71
Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.09.2007 09:05
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Druckabwicklung kann man ohne weiteres für seinen Kunden mit anbieten. Man darf dies auch in Rechnung stellen. Diese Druckabwicklung muss aber im Zuge der freiberuflichen Tätigkeit stehen. Angenommen Du gestaltest für 1000-2000 EUR ein neues Design für Deinen Kunden und berechnest Fahrten und Drucküberwachung für DIESEN Job separat ab, dann stehen diese Kosten an zur Realisierung Deines Designs.
Handwerkliche Tätigkeiten sind wie eben schon geschrieben, wirklich gewerbliche Tätigkeiten. Daher ist dort auch Vorsicht geboten. Soweit ich weiß, sind das aber große Streitpunkte mit den FA und es gibt keine allgemein gültige Rechtsprechung. Natürlich muss bei aller freiberuflichen Tätigkeit im Design-Bereich das Künstlerische im Vordergrund stehen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.09.2007 09:27
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was ich mich immer frage ist, warum man sich denn überhaupt den stress macht und mit der freiberuflichen tätigkeit rummacht und nicht direkt gleich ein gewerbe gründet. dann hat man da schon mal keine schwierigkeiten und wie schon gesagt, so viel unterschied was die kosten angeht, gibt es da auch nicht. zumindest für die allermeisten nicht, weil sie eben mit den gewinnen unter 25.000 bleiben und demzufolge keine gewerbesteuer zahlen.
der verwalterische aufwand ist bei nem einzelunternehmen auch nicht viel höher als bei einem freiberufler. steuerlich auch nich großartig würd ich behaupten...
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