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Thema: Als Freelancer Schriften in Rechung stellen vom 19.04.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Als Freelancer Schriften in Rechung stellen
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 19.04.2017 15:37
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Ich würde einen Servicepunkt auf die Rechnung setzten und darüber dann die Schriften vom Kunden "verrechnen". Wenn er sie nicht haben will, ist ja alles ok. Die Lizenz bleibt bei dir und dein Kunde zahlt eben dafür. Schriften würde ich nicht explizit auf der Rechnung erwähnen, könnte bei einer Prüfung vlt für Verwirrung sorgen (aber unwahrscheinlich).
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mi 19.04.2017 15:51
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Wo soll das zur Verwirrung führen ... dem Finanzamt sind die lizenzrechtlichen Bestimmungen egal ...
Die Schrift wird vom TE gekauft und eingesetzt ... soweit alles sauber ...

Da es eine besondere Schrift ist (man sollte einem Kunden vielleicht nicht die Times in Rechnung stellen), stellt man die Anschaffung derselben dem Kunden in Rechnung (ob man ihm dann zusichert, dass diese Schrift nur für Aufträge mit ihm zur Verfügung gehalten wird, wäre noch ein Sahnehäubchen. Daraus lässt sich aber keine Forderung auf die Schrift beim Trennen des Geschäftsverhältnisses ableiten) ...
Wie ich schon oben geschrieben habe, ist das wie, wenn eine Druckerei eine besondere Papiersorte, für eine bestimmte Auflage, für ein bestimmtes Produkt anschaffen muss und dieses gesondert auf der Rechnung ausweist ...
Das ist innerbetrieblich buchhalterisch sauber.
Das ist für den Kunden sauber nachvollziehbar ("Ich habe einen Sonderwunsch, den muss ich bezahlen ...")
Und für das Finanzamt ist es egal, was da warum in Rechnung gestellt wird ... die überprüfen kleine Plausibiltät.

(Lediglich bei Sachen, die mit reduziertem MW-Steuersatz in Rechnung gestellt werden, muss man das dann gesondert steuerlich aufführen ...)
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F.O.X
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2002
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Verfasst Mi 19.04.2017 19:10
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Soweit ich weiß, stellt hier die "Unternehmensform" d. Freelancers den Sonderfall dar. Als solcher darf man offiziell ausschließlich die eigene Arbeit in Rechnung stellen. Material-, Druck- oder Produktionskosten gehören meines Wissens bei der Rechnungstellung nicht dazu, da dass Finanzamt dies als Gewerbe auffassen könnte.

Zwar wird sicher je nach FA unterschiedlich mit dieser Thematik umgegangen, aber wer weiß schon wie sich der gesetzl. Rahmen noch entwickelt, oder wie der Sachbearbeiter drauf ist, der die Abrechnungen konkret überprüfen muss ....

Die Antworten waren wirklich sehr hilfreich. Vielen Dank dafür! * Applaus, Applaus *
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 20.04.2017 10:14
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Ich dachte eher, das es vlt Verwirrung bei einem Lizenznachweis geben würde. Der Auftraggeber bezahlt die Lizenz, darf die Schrift aber nicht nutzen. So mein Gedankengang. Wenn ich länger darüber nachdenke, ist die Sorge aber unbegründet.

@Fox: Was du meinst ist die Freiberuflichkeit. Freelancer sind alle Selbständige und sagt nichts über die Art aus. Auslagen können 1:1 in Rechnung gestellt werden als Freiberufler. Du darfst die Leistung nur nicht mit Preisaufschlag weiterverkaufen. Provisionen entfallen also.
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2017 11:31
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Ausser Spesen nichts gewesen?

Nein im Ernst. Sowas fällt darunter: Sonstige Kosten die zur Erbringung der Dienstleistung zugekauft werden müssen.

Aber ... als Freelancer abreitet man gemeinhin nicht auf eigener Hardware und Software sondern verkauft nur seine Arbeitszeit und seine Fähigkeiten, von daher passt da eher was anderes nicht.
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F.O.X
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2002
Ort: DA
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2017 12:31
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@ Nefliete: Unter Freiberufler und Freelancer verstehe ich das Gleiche und dachte immer, auf der schlussendlichen Rechnung, dürften nur Posten auftauchen, die auch tatsächliche Arbeit beschreiben, da ansonsten beim FA der Eindruck entstehen könnte, ich würde ein Gewerbe (Handel) betreiben. Offenbar lag ich da falsch.

@Mialet: Als Freelancer ist beides erlaubt. Die Variante, eigene Hard- und Software, entspricht sogar eher dem Grundsatz, von der Betriebsstätte des Auftraggebers unabhängig zu sein.
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Skydreamer

Dabei seit: 22.05.2014
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Verfasst Di 25.04.2017 17:19
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An deiner Stelle würde ich es als komplett separaten Posten in die Rechnung und dann auch bei dir intern führen. Denn das eine ist deine Arbeitsleistung und die wird buchhalterisch anders behandelt als der Einkauf/Bezug einer Schrift. Kannst ja mal hier reinlesen, wenn dich das Thema interessiert.
Und warum solltest du die Ust, die du ja mitbezahlt hast auf deine Kappe nehmen?
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