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Thema: ALGI Empfänger u freiberufl.Grafikerin_brauche Eure Empfehlg vom 29.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> ALGI Empfänger u freiberufl.Grafikerin_brauche Eure Empfehlg
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GrafikKantine
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2008
Ort: Halle/Saale
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.04.2008 08:50
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ALGI Empfänger u freiberufl.Grafikerin_brauche Eure Empfehlg

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Guten Morgen…

ich habe mich seit April 08 in die Reihe der ALGI-Empfänger gestellt (Vertrag ausgelaufen).
Ich bin allerdings seit Sommer 2006 freiberuflich als Kleinunternehmerin eingestuft. Ich habe also bis März 2008 neben meinem Versicherungspflichtverhältnis (Vollzeit) auch als Freie einige Aufträge und Projekte übernommen.
Dieses Modell will ich natürlich weiterführen, auch wenn ich ALGI beziehe. Ich weiß, ich darf nicht mehr als 15 h/Woche nebenberuflich arbeiten, sonst bin ich laut Gesetz nicht mehr arbeitslos und das ALGI entfällt.

Meine Frage bezieht sich auf meine aktuelle Situation wie folgt: ich werde ab morgen bei einem mittelständischen Unternehmen nebenberuflich als Grafikerin arbeiten. Meine Arbeitszeiten 14h/Woche. Die Stellenausschreibung erfolgte über die Agentur für Arbeit und war als Nebenjob betitelt (14h/Woche auf 400 Euro/Monat). Ich weiß auch, das mir für einen Nebenjob neben dem Anspruch auf ALGI auch eine Freibetrag von 165 Euro, die mir die Arbeitsagentur monatlich zum ALGI dazurechnet, zusteht.

Was würdet ihr mir empfehlen?
Wäre es besser diesen Nebenjob über meine freiberufliche Schiene als selbstständige Kleinunternehmerin auf Rechnung oder ist es besser alles über diese monatlichen 400 Euro als Festvergütung und über das Arbeitsamt laufen zu lassen?
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.04.2008 09:18
Titel

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Ich würde an deiner Stelle letzteres machen. Ich hab selber mit dem Arbeitsamt NUR schlechte Erfahrungen in dieser Richtung gemacht und ich für meinen würde da garkein Risiko eingehen. Die sind nämlich recht fix mit so Sachen wie "Strafanzeige wegen Betrugs" und so lustigen Dingen.

aber das ist nur MEINE Meinung.
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throw

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.04.2008 09:24
Titel

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da geb ich flamingart recht... gerade hier hab ich bezüglich solchen sachen schon viel schlechtes von den jungs aus der schopenhauerstrasse gehört...
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GrafikKantine
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2008
Ort: Halle/Saale
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.04.2008 09:29
Titel

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Mit solch Turboantwort habe ich gar nicht gerechnet. Ich danke Euch!
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cmyk123

Dabei seit: 28.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 29.04.2008 09:35
Titel

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wenn du schon vor deiner arbeitslosigkeit nebenberuflich selbständig gearbeitet hast, darfst du das auch weiter machen, ohne dass dir der verdienst aus der selbständigen arbeit auf das alg angerechnet wird. du musst nur unter 15 std. pro woche bleiben und den nebenverdienst immer bei der arbeitsagentur angeben. und du musst natürlich die höhe des selbständigen nebenverdienstes vor der arbeitslosigkeit nachweisen.
gesetzliche grundlage ist § 141 abs. 3 sgb III.
mach dich da unbedingt noch mal schlau. ich weiß selbst keine genauen einzelheiten, habe das nur von einem freund, der in in der gleichen situation war.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.04.2008 09:42
Titel

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cmyk123 hat geschrieben:
wenn du schon vor deiner arbeitslosigkeit nebenberuflich selbständig gearbeitet hast, darfst du das auch weiter machen, ohne dass dir der verdienst aus der selbständigen arbeit auf das alg angerechnet wird.


Ja, aber nur wenn es sich bei der Tätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung bzw./oder um eine selbständige Tätigkeit von unter 15 h/Woche gehandelt hat...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 29.04.2008 09:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GrafikKantine
Threadersteller

Dabei seit: 29.04.2008
Ort: Halle/Saale
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.04.2008 10:09
Titel

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Ok. Habe ich verstanden. Aber…

…wird der Nebenjob (mit Festvergütung 400 Euro/Monat) dann seperiert neben meiner freiberuflichen Beschäftigung (auch unter 15 h/Woche) behandelt oder kommt am Ende alles in einem Topf? Das heißt wiederum; ich arbeite mehr als 15h/Woche und habe dann keinen Anspruch mehr auf ALGI und bin dann nicht mehr arbeitlos? Richtig?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.04.2008 11:09
Titel

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GrafikKantine hat geschrieben:

Bist du hier sowas wie n Kontrolletti der Mediengestalter.info-Plattform? *Thumbs up!*


* huduwudu! * Ja, ich bin die selbsternannte Kontrolletti-Zicke des MGI. * huduwudu! *

GrafikKantine hat geschrieben:

wird ein Nebenjob neben des Anspruchs auf ALG I (mit Festvergütung 400 Euro/Monat) seperiert neben meiner freiberuflichen Beschäftigung (Kleinunternehmerin, auch unter 15 h/Woche) bearbeitet oder kommt am Ende alles in einem Topf? Das heißt wiederum; ich arbeite mehr als 15h/Woche und habe dann keinen Anspruch mehr auf ALGI und bin dann nicht mehr arbeitlos? Richtig?


Es geht nicht darum ob die einzelnen Jobs die du machst jeweils unter 15 h bleiben, sondern wie du selber geschrieben hast, die Gesamtstunden der ganzen Jobs zählen. Du könntest auch theoretisch 20 Jobs nebenher machen solange du unter 15 h bleibst, bist du drüber gilst du für das Arbeitsamt als nicht vermittelbar und somit auch nicht mehr arbeitslos...


Und jetzt will ich mein Bienchen... *pah*


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 29.04.2008 11:12, insgesamt 3-mal bearbeitet
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