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Thema: Akquise in Rechnung stellen? vom 28.12.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Akquise in Rechnung stellen?
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Mordech
Threadersteller

Dabei seit: 28.12.2019
Ort: Kassel
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 28.12.2019 13:22
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Akquise in Rechnung stellen?

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Hallo Zusammen!

Ich bin Grafikdesigner und seit kurzem selbständig.
Vor einigen Monaten habe ich einen Auftrag über eine Grafikleistung angenommen.
Nach Email Kontakt habe ich mich mit dem Kunden im Cafe getroffen und die Thematik besprochen. Nun habe ich erste Entwürfe mit einer kleinen Verspätung dem Kunden vorgelegt.
Der Kunde ist mit den Entwürfen nicht zufrieden und hat die Zusammenarbeit per Email beendet.
Wir hatten keinen Vertrag aufgesetzt, jedoch habe ich dem Kunden den ungefähre Stundenaufwand per Mail zukommen lassen ( hier jedoch nicht die Anfahrtskosten oder das erste Treffen erwähnt). Kann ich dem Kunden das erfolgte Treffen und die Anfahrtskosten (also in Höhe des Stundensatzes) in Rechnung stellen?


Zuletzt bearbeitet von Mordech am Sa 28.12.2019 13:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.12.2019 15:46
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nein, stelle lieber die grafische leistung in rechnung.
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Mordech
Threadersteller

Dabei seit: 28.12.2019
Ort: Kassel
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 28.12.2019 16:40
Titel

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das habe ich schon. da ich jedoch viel Zeit freigehalten habe würde ich nun gerne den maximal Betrag einfordern. Daher würde ich gerne den vollen Stundensatz für das erste Treffen und für die Anfahrt kalkulieren
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.01.2020 14:21
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das Treffen und die Fahrt gehören nicht zum Auftrag.
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.01.2020 15:32
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flavio hat geschrieben:
das Treffen und die Fahrt gehören nicht zum Auftrag.


Bzw. sollte der Stundensatz solche "Leerräume" oder "Risikozeiten" Anteilig mit abdecken.
Wenn man Buchhaltung macht, bezahlt das ja auch niemand direkt …
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.01.2020 11:27
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Hat dein Kunde denn Bereitschaft gezeigt, deine von ihm abgelehnten Entwürfe überhaupt zu bezahlen?
Da stellen sich viele Kunden auch schon quer.
Wie schon von Flavio erwähnt, kannst du dien Anfahrt nicht abrechnen.

Bevor du mit einem neuen Job anfängst, schick vorher immer ein verbindliches Angebot raus.
Ich schreibe immer Kosten für eine Entwurfsphase mit hinein und betone, dass die auch bei Abbruch des Auftrages fällig werden.
Bei Besprechungen oder Meetings mit langer Anfahrt auch hier gleich kommunizieren, dass du dafür ein Ausgleich verlangst.
Ich aber fürs Fahren oder im Stau stehen keinen vollen Stundensatz berechnen sonder eher Kilometergeld oder bei Bahnfahrten den Ticketpreis.
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Leeroytha

Dabei seit: 14.01.2020
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.01.2020 12:52
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Wie schon erwähnt wurde, muss man erstmal hoffen, dass sich der Kunde beim Bezahlen der von ihm verworfenen Entwürfe nicht querstellt. Ansonsten denke ich nicht, dass die Anfahrt mit zum Auftrag zählt, es sei denn, du hättest es vorher kommuniziert
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