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Thema: Abgrenzung Rechnungen Freiberufler/Gewerbe vom 30.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Abgrenzung Rechnungen Freiberufler/Gewerbe
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käschdin
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.09.2009 21:29
Titel

Abgrenzung Rechnungen Freiberufler/Gewerbe

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Hallo zusammen,

ich glaube/hoffe, die folgende Frage wurde hier noch nicht diskutiert.

Bisher habe ich (hauptberuflich) auf freiberuflicher Basis gearbeitet und Texte/Grafiken für das Web erstellt. Steuererklärung mit EÜR, Umsatzsteuer ab diesem Quartal quartalsweise abzurechnen. Rechnungen mit 19% Mwst. und Steuernummer drunter.

Nun kommen immer mehr Programmierarbeiten dazu und außerdem möchte ich einen Onlineshop eröffnen. Dafür habe ich mir nun einen Gewerbeschein geholt. Meine Frage(n):

Angenommen, ich nehme einen Auftrag an, bei dem ich eine Webseite mit Text, Grafik und Programmierung baue. Kann ich das wie bisher abrechnen oder muss auf der Rechnung klar zwischen freiberuflich (Text, Grafik) und Gewerbe (Programmierung) unterschieden werden (wie auch immer das gehen soll)?

Kommen ALLE Umsätze in die Umsatzsteuer-Voranmeldung rein (die ja bisher nur für den freiberuflichen Part gedacht war) oder muss ich da zwei getrennte Anmeldungen machen?

Bekomme ich noch eine Ust-ID zugewiesen, die ich irgendwo verwenden muss (auf Rechnungen oder so)?

Danke und viele Grüße,

Kerstin
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tschuingum

Dabei seit: 17.06.2009
Ort: Karlsruhe
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 03.10.2009 13:38
Titel

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Hallo Kerstin,

eigentlich eher Fragen für deinen Steuerberater, aber ich probiers mal:

Zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einnahmen musst du was die Buchführung betrifft unterscheiden, wobei Programmierung durchaus auch als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Die Umsätze kommen alle zusammen in eine Umsatzsteuervoranmeldung (zumindest solange du beide Tätigkeiten alleine ausübst).

Eine USt-IdNr. brauchst du nur, wenn du am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchtest. Diese wird nicht automatisch zugewiesen, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag vergeben.

Viel Erfolg
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