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Thema: 50 % des Tariflichen Lohns nach Ausbildung ? vom 05.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> 50 % des Tariflichen Lohns nach Ausbildung ?
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Typo87
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.04.2010 21:08
Titel

50 % des Tariflichen Lohns nach Ausbildung ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitslosengeldes 1 nach der Ausbildung.

Laut des meines WISO-Buches hat ein Auszubildener der nach der Ausbildung keine Stelle findet
Anspruch auf Arbeitsosengeld 1, welches sich nach dem tariflichen Lohn eines Facharbeiters
richtet. Und zwar 50 % !




Es steht allerdings überall anders, und jeder hat eine andere Meinung.
Allerdings ist dieses WISO-Buch die neuste Auflage und somit aktuell.

Ist euch da etwas drüber bekannt was nun richtig oder falsch ist ?


Zuletzt bearbeitet von Typo87 am Mo 05.04.2010 21:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.04.2010 22:11
Titel

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Könnte stimmen...

Sonst würdest du ja 67% von deinem Lehrlingsgehalt bekommen... was etwas wenig wäre.
Also wird der Tariflohn genommen und davon bekommst du 50 %

Normalerweise wird dein Jahresdurschnitt berechnet und davon bekommst du 67%. Da du aber noch nie voll gearbeitet hast, wird es eben anders berechnet!
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Rvolve

Dabei seit: 11.03.2010
Ort: ...From Hell!
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.04.2010 22:37
Titel

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Ich kam auf knappe 450 euro ALG I und das waren knappe 50% meines Lehrlings Gehaltes... <-- Schuld!
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.04.2010 22:42
Titel

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Beluga hat geschrieben:
Könnte stimmen...

Sonst würdest du ja 67% von deinem Lehrlingsgehalt bekommen... was etwas wenig wäre.
Also wird der Tariflohn genommen und davon bekommst du 50 %

Normalerweise wird dein Jahresdurschnitt berechnet und davon bekommst du 67%. Da du aber noch nie voll gearbeitet hast, wird es eben anders berechnet!


Also meines wissens nach, wird dein Azubigehalt zugrunde gelegt. Das war mal anders, aber ich meine das hätten die vor 3-4 Jahren geändert.
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Typo87
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 09:13
Titel

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Das wäre ja gut.... dann würde man ja wenigstens einigermaßen "um die Runden kommen"

P.S: Gerade beim AA angerufen. Die Affen da pochen weiterhin auf Ihre 60 % Regelung
Doch auch hier http://www.versicherungsmarkt-mv.de/versicherungen/alv.html steht
das man 50 % eines tariflichen Lohns bekommen würde.

Wie kommt es das es überall so unterschiedlich ist ?
Und wie kann man zu 100 pro sichergehen was nun stimmt ?
Dem AA traue ich nicht so recht.

Unter Umständen sogar mit Anwalt durchpochen ?


Zuletzt bearbeitet von Typo87 am Di 06.04.2010 09:36, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Rvolve

Dabei seit: 11.03.2010
Ort: ...From Hell!
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2010 12:11
Titel

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Ich kann dir nur raten, leg dich nicht mit der ARGE an! Was du machen kannst ist...Antrag stellen schauen was raus kommt - kommt es dir banal vor ->anwalt konsultieren und drüber schauen (wenn es dir der stress wert ist) Aber meines wissens nach kannst du das ALG I noch aufstocken lassen...
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SiriusBlack

Dabei seit: 04.09.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.04.2010 12:22
Titel

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Rvolve hat geschrieben:
) Aber meines wissens nach kannst du das ALG I noch aufstocken lassen...

Jupp, und zwar indem man zusätzlich Hartz IV beantragt.


Du tust zwar gut daran dem Arbeitsamt nicht immer gleich zu glauben- denn die sparen wo sie können, aber du solltest dich wirklich nicht mit denen anlegen. Du glaubst gar nicht wie viele Steine die dir in den Weg legen können....andersherum können sie dir auch viele Türen öffnen (Leistungsmäßig) wenn du dich mit den Sachbearbeitern gut verstehst...
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Nari

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.04.2010 12:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich war beim Beratungsgespräch beim Arbeitsamt und die sagten mir ich bekäme nur 60% meines Lehrlingsgehalts, sprich um die 250€ -.-

Ob man davon leben könne sei nicht deren Problem, da meine Eltern bis zur Vollendung meines 25. Lebensjahres noch Unterhaltspflichtig sind... d.h. würde man nicht mehr Zuhause wohnen müsste man zurück zu den Eltern ziehen... ist das nicht möglich kann man Hartz IV beantragen...

so wurde mir das erzählt.
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