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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.03.2010 03:34
Titel
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Hallo!
In der Praxis macht man eigentlich keine sich überschneidenden Arbeitsverträge: denn die Daten müssten dann korrekterweise künftig auch in Deinem Lebenslauf / Arbeitszeugnis so erscheinen, und das ist immer nervig, sowas zu erklären.
Ich würde den neuen Arbeitsvertrag erst im Anschluss an das Ende des alten Arbeitsvertrages datieren.
Tageweises Einarbeiten vor Beginn macht man in der Praxis üblicherweise so, dass die gearbeiteten Stunden aufs Zeitkonto gutgeschrieben werden und du kannst dafür später einen anderen Tag frei nehmen.
Alle sonstigen Sonderfälle wie "Keine Arbeit während Erholungsrurlaub" oder "Unfallversicherung während Erholungsurlaub" laufen unter Murphys Gesetz und allgemeines Lebensrisiko.
Gruß, Rick
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.03.2010 10:01
Titel
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RickMKK hat geschrieben: | Hallo!
In der Praxis macht man eigentlich keine sich überschneidenden Arbeitsverträge: denn die Daten müssten dann korrekterweise künftig auch in Deinem Lebenslauf / Arbeitszeugnis so erscheinen, und das ist immer nervig, sowas zu erklären. |
Nur am Rande: Wer schreibt denn in den Lebenslauf die Tagesdaten? Ich mache das immer nur Monatsweise. Das reicht vollkommen aus.
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.03.2010 10:27
Titel
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type1 hat geschrieben: | RickMKK hat geschrieben: | Hallo!
In der Praxis macht man eigentlich keine sich überschneidenden Arbeitsverträge: denn die Daten müssten dann korrekterweise künftig auch in Deinem Lebenslauf / Arbeitszeugnis so erscheinen, und das ist immer nervig, sowas zu erklären. |
Nur am Rande: Wer schreibt denn in den Lebenslauf die Tagesdaten? Ich mache das immer nur Monatsweise. Das reicht vollkommen aus. |
Hallo type1!
Ja, du hast recht: im tabellarischen Lebenslauf stehen meistens nur die Monate.
Aber die einzelnen Beschäftigungen sind mit Arbeitszeugnissen belegt und dort stehen die genauen Tage drin.
Beschäftigungsbeginn abweichend vom 1. oder 15. sowie Beschäftigungsbeendigungen abweichend vom Monatsende fallen sofort ins Auge, lassen Unstimmigkeiten mit dem alten Arbeitgeber vermuten, provozieren Nachfragen und sind vom Bewerber zu erklären.
Gruß, Rick
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