Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Mi 20.06.2007 14:48
Titel
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Daniel2004 hat geschrieben: | dann bei 4 stunden a 15 Euro mal 20 Arebitstage als Minimum gerechnet = 1.200 Euro!!! Verdienst
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Eher Umsatz.
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
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Verfasst Mi 20.06.2007 22:34
Titel
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btw: ich weiss die scheinselbständigkeits regelung auch nicht so ganz, aber a) eine feste stunden anzahl fest zusichern, vertraglich, ist afair nicht gestattet, weil das dann schon an ein festes arbeits verhältniss rankommt. bitte vorher klären. auch ob 2 kunden reichen um als nicht scheinselbständig zu gelten sollte nachgeprüft werden.
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heike1401
Dabei seit: 27.02.2006
Ort: Wunsiedel
Alter: 42
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Verfasst Mi 20.06.2007 23:08
Titel
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eska hat geschrieben: |
15€ scheint mir recht wenig. bei uns bekommen freelancer zwischen 40 und 75€
generell sind 15€ für einen fachkraft zu wenig. das bekommst du ja teilweise als aushilfe in callcentern schon. |
Hallo ich habe jetzt einige Zeit im Forum gelesen und interessante Sachen gefunden. Ich arbeite nun seit fast 2 Jahre in 2 Agenturen als "fester freier" bald kommt noch eine dritte hinzu. Da ich in einer ländlichen Gegend lebe, habe ich mich nicht getraut mehr zu verlangen, so bekomm ich bei den einen 12 Euro Netto und bei den anderen 15 Euro Brutto. Es reicht hinten und vorne nicht zum Leben. Als ich allerdings dieses Thema in einer Agentur angesprochen habe, wurde ich nur schräg angesehen "Na der Stundenlohn wird ja wohl reichen, mehr gibt es nicht" war da die Antwort darauf...
Aber wie ich hier so lese bin ich damit ja unter dem Minimum. Mache aber von Flyer, Prospekt, Webdesign über Folienbeschriftung / Kaschieren usw. alles und habe 2 fertige Berufsausbildungen.
Wenn jemand Jobs für mich hat, dann immer her damit, so einen billigen Arbeiter gibts nirgends "fettes GRINS"
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.06.2007 00:44
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | btw: ich weiss die scheinselbständigkeits regelung auch nicht so ganz, aber a) eine feste stunden anzahl fest zusichern, vertraglich, ist afair nicht gestattet, weil das dann schon an ein festes arbeits verhältniss rankommt. bitte vorher klären. auch ob 2 kunden reichen um als nicht scheinselbständig zu gelten sollte nachgeprüft werden. |
sowas geht doch glaub ich absolut in ordnung. ich mein, auch der freelancer muss ja ne gewisse planungssicherheit haben. ebenso die agentur. wenn n großes projekt ansteht kanns doch durchaus schonmal sein das ne agentur sagt das n projekt in 3 monaten realisiert werden soll, für die zeit lohnt kein fester mitarbeiter, man hätt ggf. zuviel leerlauf (weil man auf kunden rückmeldungen warten muss oder sonst was) und dadurch in den nächsten 3 monaten mit ~60h monatlich rechnen kann.
so kann man nen vertrag unterschreiben das der freelancer der agentur nich mitten im projekt abspringt und man in aller hektik auch noch wen anderes suchen muss, und der freelancer hat gewissheit das er auch bei vernachlässigter akquise (die man bei nem projekt mit dieser größenordnung evtl ja schon hat) keine oder zumindest keine zu großen umsatzeinbußen haben wird.
wikipedia schreibt zu dem thema:
Zitat: | Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn drei dieser fünf Kriterien erfüllt sind:
* im Wesentlichen und auf Dauer - rund fünf Sechstel des Umsatzes - wird für einen Auftraggeber gehandelt
* keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingestellt sind
* der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten lässt
* der Selbstständige keine unternehmertypischen Merkmale erkennen lässt
* die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.06.2007 07:29
Titel
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heike1401 hat geschrieben: | eska hat geschrieben: |
15€ scheint mir recht wenig. bei uns bekommen freelancer zwischen 40 und 75€
generell sind 15€ für einen fachkraft zu wenig. das bekommst du ja teilweise als aushilfe in callcentern schon. |
Hallo ich habe jetzt einige Zeit im Forum gelesen und interessante Sachen gefunden. Ich arbeite nun seit fast 2 Jahre in 2 Agenturen als "fester freier" bald kommt noch eine dritte hinzu. Da ich in einer ländlichen Gegend lebe, habe ich mich nicht getraut mehr zu verlangen, so bekomm ich bei den einen 12 Euro Netto und bei den anderen 15 Euro Brutto. Es reicht hinten und vorne nicht zum Leben. Als ich allerdings dieses Thema in einer Agentur angesprochen habe, wurde ich nur schräg angesehen "Na der Stundenlohn wird ja wohl reichen, mehr gibt es nicht" war da die Antwort darauf...
Aber wie ich hier so lese bin ich damit ja unter dem Minimum. Mache aber von Flyer, Prospekt, Webdesign über Folienbeschriftung / Kaschieren usw. alles und habe 2 fertige Berufsausbildungen.
Wenn jemand Jobs für mich hat, dann immer her damit, so einen billigen Arbeiter gibts nirgends "fettes GRINS" |
genau aus diesem grund macht man vorher nen businessplan und kalkuliert seinen stundensatz, denn sonst legt man am ende sogar noch drauf und hat nach abzug aller kosten nix mehr zum leben... bei so manchem "selbständigen" (das soll jetzt nix gegen dich sein) denke ich mir auch, der/die hätte wahrscheinlich als hartz IV emfpänger unterm strich mehr geld in der tasche. so traurig wie das ist...
zum thema scheinselbständigkeit sind die behörden mittlerweile nicht mehr so streng wie sie einmal waren - auch in hinblick auf die arbeitlosenzahlen. wenn man allerdings wirklich (fast) ausschließlich für einen arbeitgeber arbeitet, wird man früher oder später unangenehme fragen beantworten dürfen.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 21.06.2007 07:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.06.2007 07:42
Titel
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beeviZ hat geschrieben: | pRiMUS hat geschrieben: | btw: ich weiss die scheinselbständigkeits regelung auch nicht so ganz, aber a) eine feste stunden anzahl fest zusichern, vertraglich, ist afair nicht gestattet, weil das dann schon an ein festes arbeits verhältniss rankommt. bitte vorher klären. auch ob 2 kunden reichen um als nicht scheinselbständig zu gelten sollte nachgeprüft werden. |
sowas geht doch glaub ich absolut in ordnung. ich mein, auch der freelancer muss ja ne gewisse planungssicherheit haben. ebenso die agentur. wenn n großes projekt ansteht kanns doch durchaus schonmal sein das ne agentur sagt das n projekt in 3 monaten realisiert werden soll, für die zeit lohnt kein fester mitarbeiter, man hätt ggf. zuviel leerlauf (weil man auf kunden rückmeldungen warten muss oder sonst was) und dadurch in den nächsten 3 monaten mit ~60h monatlich rechnen kann.
so kann man nen vertrag unterschreiben das der freelancer der agentur nich mitten im projekt abspringt und man in aller hektik auch noch wen anderes suchen muss, und der freelancer hat gewissheit das er auch bei vernachlässigter akquise (die man bei nem projekt mit dieser größenordnung evtl ja schon hat) keine oder zumindest keine zu großen umsatzeinbußen haben wird.
wikipedia schreibt zu dem thema:
Zitat: | Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn drei dieser fünf Kriterien erfüllt sind:
* im Wesentlichen und auf Dauer - rund fünf Sechstel des Umsatzes - wird für einen Auftraggeber gehandelt
* keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingestellt sind
* der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten lässt
* der Selbstständige keine unternehmertypischen Merkmale erkennen lässt
* die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.
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deswegen sagte ich, vorher erkundigen. du kannst die sache auch nicht mit einem projekt vergleichen. da gibts einen projekt vertrag und ein projektbudget. und nicht "gut, du bistjetzt für 3 monate unser freelancer und arbeitest für xEUR/h"
wenn man einen vertrag bekommt wo steht, du bist quasifreelancer und bekommst xEUR/h für unbestimmte zeit (oder meinetwegen für 12 monate) dann kann das fiesenanzamt ganz schnell sagen: "das gleicht einer festanstellung" womit sie auch recht haben, und können es dir ankreiden.
DEFINITIV zum steuerberater damit, als freiberufler gibt es sowas wie "planungssicherheit" nicht, wer das haben will soll sich nen job in einem festen arbeitsverhältniss suchen.
die aussage "15EUR/h sind ja wohl mehr als genug" hätte ich mit der antwort "als fester angestellter vielleicht" gekontert, weil alles andere ist gelogen - lass den job lieber sausen, denn so schiesst du dir ins eigene bein.
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stingsting
Dabei seit: 26.06.2007
Ort: Laatzen
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.06.2007 16:14
Titel
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ich empfehle euch den "Freiberufleratlas"!
wenn du auf eigene Rechnung arbeitest, musst du Kompromisse eingehen!
dizzman
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.06.2007 14:36
Titel
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eska hat geschrieben: | 15€ scheint mir recht wenig. bei uns bekommen freelancer zwischen 40 und 75€ generell sind 15€ für einen fachkraft zu wenig. das bekommst du ja teilweise als aushilfe in callcentern schon. |
aUDIOfREAK hat geschrieben: | genau aus diesem grund macht man vorher nen businessplan und kalkuliert seinen stundensatz, denn sonst legt man am ende sogar noch drauf und hat nach abzug aller kosten nix mehr zum leben... bei so manchem "selbständigen" (das soll jetzt nix gegen dich sein) denke ich mir auch, der/die hätte wahrscheinlich als hartz IV emfpänger unterm strich mehr geld in der tasche. so traurig wie das ist...
zum thema scheinselbständigkeit sind die behörden mittlerweile nicht mehr so streng wie sie einmal waren - auch in hinblick auf die arbeitlosenzahlen. wenn man allerdings wirklich (fast) ausschließlich für einen arbeitgeber arbeitet, wird man früher oder später unangenehme fragen beantworten dürfen. |
Grundsätzlich sind sicher beide Aussagen richtig.
Doch es ist auch ein Unterschied, ob jemand
a) als freelancer für Agenturen arbeitet,
oder
b) er sich selbst die Kunden sucht, aquise (beratung, werbung etc. betreibt..)
bei "b" muss halt mehr Zeit kalkulliert werden dementsprechend auch der Stundensatz höher angesetzt werden.
bei "a" ist es vergleichbar mit einem Arbeitsverhältnis in einem callcenter. (gibt es ja auch auf freiberuflicher Basis)
Zuletzt bearbeitet von nanu am Mi 27.06.2007 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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