Autor |
Nachricht |
ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 14:08
Titel
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assactions hat geschrieben: | Ja bei mir im Vertrag steht 1 Monat kündigungsfrist, acuh in der Probezeit. Ich werde aber nochmal genau nachsehen.
Was würde eigentlich passieren wen ich einfach nicht mehr hingehe und ne Kündigung schicke? |
Ganz schlechte Idee. Notfalls könnte er dich dafür rechtlich belangen, weil du ihm die vertragliche versicherte Leistung (deine Arbeitskraft) verweigerst. Zahlen müsste er dann natürlich nicht mehr und wenn er dir ganz krumm kommen will, verlangt er Schadensersatz wegen entgangener Leistung. Einfach nicht mehr hinzugehen würde ich also definitiv lassen.
Wenn du krank wirst bis deine Kündigung wirksam ist, ist das natürlich was anderes
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assactions
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Warendorf
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 15:27
Titel
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Alles klar danke. Werde morgen die Kündigung reinreichen. Kann ich ein Arbeitszeugnis nach 3 Monaten Arbeit beantragen, oder ist das nicht relevant bei der Zeit?
Geht das so:
Zitat: |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und
firstgerecht zum ____________________ , spätestens aber zum nächstmöglichen
Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung und das Aufhebungsdatum des
Arbeitsvertrages schriftlich.
Des Weiteren bitte ich Sie um Erteilung eines qualifizierten berufsfördernden
Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 15:39
Titel
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Alles gut, bis auf das Aufhebungsdatum. Das heißt so bei einem Aufhebungsvertrag, nicht aber bei einer Kündigung. Nenn es doch einfach "Kündigungsdatum des Arbeits-/Angestelltenverhältnisses".
Ein qualifiziertes Zeugnis kannst du m.W. immer anfordern, das hat nichts mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu tun.
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FloKu
Dabei seit: 05.02.2009
Ort: Schenefeld
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Sa 12.06.2010 17:03
Titel
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Mal nen kleiner Vorschlag:
kannst du nicht auf freier Basis für deinen (Ex)Arbeitgeber arbeiten? Das wäre auch sicherlich gut was die selbstständigkeit angeht. Kannst dann einfach nach Stunden abrechnen. Dein (Ex)Chef würde sich dann auch gehalt sparen.
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