Autor |
Nachricht |
buchstabensuppe
Dabei seit: 14.09.2004
Ort: Wuppertal
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.06.2010 15:03
Titel
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GreenMan hat geschrieben: | assactions hat geschrieben: | Bin grade dabei mein Kundenstambaum auszuweiten, ... |
Du meinst ja hoffentlich nur deinen Kundenstamm? |
Was für ein Gewerbe war das doch gleich?
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assactions
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Warendorf
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.06.2010 19:32
Titel
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buchstabensuppe hat geschrieben: | GreenMan hat geschrieben: | assactions hat geschrieben: | Bin grade dabei mein Kundenstambaum auszuweiten, ... |
Du meinst ja hoffentlich nur deinen Kundenstamm? |
Was für ein Gewerbe war das doch gleich? |
Baumfäller
Je klar mein ich Kundenstamm, hab schneller getippt als gedacht *g* sorry
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ernie-f
Dabei seit: 25.06.2008
Ort: Unterm Osser
Alter: 64
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.06.2010 22:33
Titel
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assactions hat geschrieben: |
Baumfäller |
Mach ich mindestens 2x die Woche. Timber! (Bayer.: d' Baam foalt).
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Panique
Dabei seit: 25.08.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 09.06.2010 11:46
Titel
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hey,
also meine meinung als berlin-gebeutelter VWL-student mit 10 jahren mediengestalter/programmierer-erfahrung:
1. du bist stark unterbezahlt, ja, vor allem für nicht-ostdeutschland/berlin-verhältnisse.
2. deine kunden sind deine kunden, was dein chef da versucht ist illegal, unmoralisch und steht übrigens auch unter strafe. wenn er deine kunden will kann er verträge machen und dich dafür entschädigen/ausbezahlen.
3. wenn du effektiv als mediengestalter arbeitest (oder sogar als mediengestalter UND webentwickler, php/sql gehören nicht in den aufgabenbereich eines mediengestalters) dann musst du dementsprechend arbeitsverträge und gehalt bekommen. und nix anderes. daß du einen arbeitsvertrag als "sachbearbeiter medien" unterschrieben hast ist übrigens rechtlich heikel, aber praktisch für den arbeitgeber, er beschäftigt dich ja jetzt schließlich "nicht" als mediengestalter. das ist ganz mies von ihm.
fazit: dadurch daß du keine offzielle mediengestalterausbildung hast wirst du dein leben lang irgendwo abgezockt werden, ist leider die praxis. und selbst wenn du eine hättest würdest du warscheinlich auch froh sein den job zu bekommen auch wenn er schlecht bezahlt ist. traurige realität. da helfen eigentlich nur mindestlöhne.
Zitat: | + 1000 € Gehalt
- 550 € Miete
- 30 € Handy
- 30 € Internet
- 80 € Autoversicherung
- ca. 150 € Sprit um auf die arbeit zu kommen
___________________
Im grunde bleiben mir 160 - 100 € pro Monat
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ja sorry wenn ich "nur" 1000 € im monat habe kann ich mir nunmal weder auto noch 550€ miete leisten. such dir ne bude die 250€ kostet und geh erstmal n paar jahre arbeiten. ich bin sowieso verblüfft wenn ich sehe wie leute anfang 20 sich 2-zimmer-buden, auto und urlaub leisten können. da muss man die realität anerkennen und dementsprechend leben.
klingt jetzt hart, aber is nicht böse gemeint. in berlin/ostdeutschland gehen leute mit diplom für 600 € vollzeit arbeiten. frag die mal wie die wohnen, zur arbeit fahren bzw ihre studiengebühren zahlen.
mein tipp: such dir nen anderen, besseren job und sobald du den hast nutzt du deine probezeit-kündigung und verschwindest von deinem aktuellen job.
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assactions
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Warendorf
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 13:45
Titel
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Danke
Heute kam eine "schöne" idee vom Chef, ich solle für ihn Kunden Akquirieren - und dürfte dan bissel Provision abstauben.
- Naja ich bin hier erstmal weg, kann mir einer n Tipp geben wie ich am besten, und am schnellsten Kündige. In der Probezeit gibts 1 monat Kündigungsfrist.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 13:58
Titel
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Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 11.06.2010 13:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 14:01
Titel
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assactions hat geschrieben: | In der Probezeit gibts 1 monat Kündigungsfrist. |
Falsch, in der Probezeit gelten laut Gesetz 14 Tage als Kündigungsfrist (§ 622 III BGB)
Es sei denn, im Vertrag ist was anderes vereinbart worden. Und dann müsste man die s.g. Günstigkeitsregelung prüfen (wenn eine Vereinbarung zu ungunsten des AN getroffen wird, gilt dann die gesetzliche Regelung, wenn diese günstiger ist).
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assactions
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Warendorf
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 14:03
Titel
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Ja bei mir im Vertrag steht 1 Monat kündigungsfrist, acuh in der Probezeit. Ich werde aber nochmal genau nachsehen.
Was würde eigentlich passieren wen ich einfach nicht mehr hingehe und ne Kündigung schicke?
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