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Thema: 1.jahr vollendet vom 10.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> 1.jahr vollendet
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scrap-trade
Threadersteller

Dabei seit: 10.08.2008
Ort: guxhagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.08.2008 22:30
Titel

1.jahr vollendet

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neuling grüsst profis.
bin selbstständig in der kleinunternehmerregelung und hab jetzt das 1. jahr geschafft.
leider habe ich keinen schimmer wann ich meine steuererklärung abgeben muss(geschäftsjahr oder kalenderjahr)
und wie ich rechnen muss bei dieser umsatzsteuergrenze von 17.000 eus.
kann mir da wer helfen?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.08.2008 23:59
Titel

Re: 1.jahr vollendet

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scrap-trade hat geschrieben:

kann mir da wer helfen?



Ja klar … die Leute nennen sich Steuerberater *zwinker*

Die haben nich nur den Vorteil das sie genau wissen was sie tun und einige Tricks kennen die einem sonst verborgen bleiben – nein eine Steuererklärung eines frisch Selbstständigem, die den Stempel eines Steuerberaters trägt, hat wesentlich bessere Chancen beim Finanzamt akzeptiert zu werden ohne Prüfung.
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ali_r

Dabei seit: 22.03.2008
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.08.2008 01:54
Titel

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Als Kleinunternehmer würde ich dir nicht direkt zu einem Steuerberater raten.
Natürlich ist man auf der sicheren Seite mit einem, allerdings musst du wissen ob du für die Kosten aufkommen kannst oder nicht.

Du kannst dein Steuererklärung auch online einreichen.
Siehe: Elster

Für Fragen kannst du ja auch im Finanzamt anrufen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.08.2008 07:34
Titel

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ali_r hat geschrieben:
Als Kleinunternehmer würde ich dir nicht direkt zu einem Steuerberater raten.
Natürlich ist man auf der sicheren Seite mit einem, allerdings musst du wissen ob du für die Kosten aufkommen kannst oder nicht.

Du kannst dein Steuererklärung auch online einreichen.
Siehe: Elster

Für Fragen kannst du ja auch im Finanzamt anrufen.


naja wenn der threadersteller schon fragt, wie er denn ausrechnen kann, wie er auf die 17500 € kommt. sorry - aber dann is ein steuerberater unbedingt nötig - zumindest für die erste erklärung. er kann sich vom berater ja die nötigen dinge erklären lassen und kann dann fürs nächste jahr seine steuer selbst machen. aber wenn es schon an sen essenziellen sachen scheitert, sollte man da lieber keine experimente wagen. das finanzamt versteht bei solchen dingen keinen spaß und auch eine buchprüfung kann 5 jahre später noch stattfinden und der steuerbescheid geändert werden, weil die nämlich meistens nur vorläufig sind. und wenn man sich dann da irgendwo verhauen hat, kann das u.U. teuer werden. da investier lieber ein bisschen Geld in den Steuerberater!
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ali_r

Dabei seit: 22.03.2008
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.08.2008 15:36
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ali_r hat geschrieben:
Als Kleinunternehmer würde ich dir nicht direkt zu einem Steuerberater raten.
Natürlich ist man auf der sicheren Seite mit einem, allerdings musst du wissen ob du für die Kosten aufkommen kannst oder nicht.

Du kannst dein Steuererklärung auch online einreichen.
Siehe: Elster

Für Fragen kannst du ja auch im Finanzamt anrufen.


naja wenn der threadersteller schon fragt, wie er denn ausrechnen kann, wie er auf die 17500 € kommt. sorry - aber dann is ein steuerberater unbedingt nötig - zumindest für die erste erklärung. er kann sich vom berater ja die nötigen dinge erklären lassen und kann dann fürs nächste jahr seine steuer selbst machen. aber wenn es schon an sen essenziellen sachen scheitert, sollte man da lieber keine experimente wagen. das finanzamt versteht bei solchen dingen keinen spaß und auch eine buchprüfung kann 5 jahre später noch stattfinden und der steuerbescheid geändert werden, weil die nämlich meistens nur vorläufig sind. und wenn man sich dann da irgendwo verhauen hat, kann das u.U. teuer werden. da investier lieber ein bisschen Geld in den Steuerberater!


Als Kleinunternehmer hat er allerdings laut § 19 UStG keine Mwst. auf seinen Rechnungen.
Die Rechnungen eines Kleinunternehmers sind brutto wie netto.
Ein sehr großen Papierkram wird er also nicht zu erledigen haben und wenn er das Elster Formular nutzt hat er eigentlich gar kein "Papier"kram.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.08.2008 15:44
Titel

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ali_r hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ali_r hat geschrieben:
Als Kleinunternehmer würde ich dir nicht direkt zu einem Steuerberater raten.
Natürlich ist man auf der sicheren Seite mit einem, allerdings musst du wissen ob du für die Kosten aufkommen kannst oder nicht.

Du kannst dein Steuererklärung auch online einreichen.
Siehe: Elster

Für Fragen kannst du ja auch im Finanzamt anrufen.


naja wenn der threadersteller schon fragt, wie er denn ausrechnen kann, wie er auf die 17500 € kommt. sorry - aber dann is ein steuerberater unbedingt nötig - zumindest für die erste erklärung. er kann sich vom berater ja die nötigen dinge erklären lassen und kann dann fürs nächste jahr seine steuer selbst machen. aber wenn es schon an sen essenziellen sachen scheitert, sollte man da lieber keine experimente wagen. das finanzamt versteht bei solchen dingen keinen spaß und auch eine buchprüfung kann 5 jahre später noch stattfinden und der steuerbescheid geändert werden, weil die nämlich meistens nur vorläufig sind. und wenn man sich dann da irgendwo verhauen hat, kann das u.U. teuer werden. da investier lieber ein bisschen Geld in den Steuerberater!


Als Kleinunternehmer hat er allerdings laut § 19 UStG keine Mwst. auf seinen Rechnungen.
Die Rechnungen eines Kleinunternehmers sind brutto wie netto.
Ein sehr großen Papierkram wird er also nicht zu erledigen haben und wenn er das Elster Formular nutzt hat er eigentlich gar kein "Papier"kram.


ich glaub du verwechselst da was ganz gewaltig. elster formular braucht man im regelfall nur für die umsatzsteuervoranmeldung - die fällt beim kleinunternehmer ja komplett weg. dieser muss nur am jahresende seine einkommenssteuererklärung machen und zusätzlich die anlage GSE (für gewerbestreibende) und eine gewinn- und verlustrechnung hinzufügen.

aber grad wenns um solche sachen geht, wie abschreibungen von anlagegütern, anteilsmäßiges abrechnen von telefon- und internetkosten usw. sind wohl die meisten mediengestalter hier überfordert, wenn sie nicht grad ne kaufmännische ausbildung vorne weg gemacht haben. und dafür taugt (zunmindest für die erste steuererklärung) der steuerberater. im nächsten jahr kann man den großteil ja dann selbst machen und den berater nur noch drüber schauen lassen (weil sich diverse sachen ja manchmal ändern - z.b. ab welchem betrag man angeschafftes anlagevermögen abschreiben muss, wie der anlagevermögenspool zu bilden ist, usw.).

bei der steuererklärung sollte man wie gesagt nix riskieren. auch einem kleinunternehmer kann eine buchprüfung ins haus stehen und wenn die bücher nicht passen, wird das finanzamt schnell sehr ungemühtlich!


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 11.08.2008 15:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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scrap-trade
Threadersteller

Dabei seit: 10.08.2008
Ort: guxhagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.08.2008 14:41
Titel

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ok,danke,also zum steuerberater.......
mit den 17,000 eus wollte ich nicht wissen wie ich darauf komme sondern welche beträge ich zusammenrechnen muss.ist das die summe die ich eingenommen habe plus alle ausgaben oder wie?
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scrap-trade
Threadersteller

Dabei seit: 10.08.2008
Ort: guxhagen
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.08.2008 14:43
Titel

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und wann muss ich für welchen zeitraum die steuer machen?

sprich für ein kalenderjahr oder für das geschäftsjahr?
wann ist stichtag zur abgabe?
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