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Thema: Erster LEhrjahr und nun das Berichtsheft... vom 07.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Die Mediengestalter Ausbildung -> Erster LEhrjahr und nun das Berichtsheft...
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Iche

Dabei seit: 18.11.2008
Ort: Potsdam
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.07.2011 09:49
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@Sherithra
Ich sehe das genauso. Ich habe dem Ding eine Menge zu verdanken.
In meinerm ersten Betrieb damals habe ich auch absolut nichts gelernt.
Bei der Zwischenprüfung nahm sich eine Prüferin das Heft und hat ganz schön komisch geguckt als sie sah was da so drin stand! Ich habe ALLES rein geschrieben, wenn ich eben 1 Monat über Schlaflabore recherchieren musste, Bergeweise Pappe in den vollen Müllcontainer stopfen musste weil die Cheffin das befohlen hat, bis meine Hände aufgerissen und blutig waren (klar bei -20 grad) oder tausen andere bekloppte Aufgaben - ausser etwas zu lernen. Das wollten meine Chefs auch erst garnicht unterschreiben.
Das Ende vom Lied war dass die IHK schon einen Tag später angetanzt ist und mich sofort mitgenommen hat weil sie, wortwörtlich "soetwas noch nie erlebt haben".
ALSO IMMER ALLES REIN SCHREIBEN!!!!!!!!!!!!!!!!
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ponyo

Dabei seit: 07.05.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.07.2011 10:31
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kuro hat geschrieben:
stell dir vor du fällst in deiner abschlussprüfung durch und du beschwerst dich darüber, dass du von deinem ausbilder nichts beigebracht bekommen hast und deswegen nicht bestanden hast.
das berichtsheft ist als beweis dafür gedacht, was du beigebracht bekommen hast. (beispielsweise vor dem arbeitsgericht). in der regel wird das berichtsheft auch wöchentlich vom ausbilder unterschrieben, der damit bestätigt was du so gemacht hast.
schaden kann es jedenfalls nicht ein berichtsheft zu führen.
später beim lernen könnte es als guter leitfaden dienen.


das ist jedenfalls meine meinung dazu.


und dann? lassen die dich deswegen bestehen, weil du nichts beigebracht bekommen hast? sollte man da nicht vorher schon die reißleine ziehen?


Zuletzt bearbeitet von ponyo am Di 19.07.2011 10:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alex

Dabei seit: 28.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.07.2011 11:11
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ponyo hat geschrieben:
kuro hat geschrieben:
stell dir vor du fällst in deiner abschlussprüfung durch und du beschwerst dich darüber, dass du von deinem ausbilder nichts beigebracht bekommen hast und deswegen nicht bestanden hast.
das berichtsheft ist als beweis dafür gedacht, was du beigebracht bekommen hast. (beispielsweise vor dem arbeitsgericht). in der regel wird das berichtsheft auch wöchentlich vom ausbilder unterschrieben, der damit bestätigt was du so gemacht hast.
schaden kann es jedenfalls nicht ein berichtsheft zu führen.
später beim lernen könnte es als guter leitfaden dienen.


das ist jedenfalls meine meinung dazu.


und dann? lassen die dich deswegen bestehen, weil du nichts beigebracht bekommen hast? sollte man da nicht vorher schon die reißleine ziehen?


Du solltest auf jeden Fall selbst vorher schon die Reißleine ziehen. Ob sie dich wegen dem was im Berichtsheft steht nachträglich doch bestehen lassen bezweifel ich, weil du ja trotzdem für die Ausübung des Berufs gewissen Kenntnisse brauchst.
Nur weil du 3 Jahre lang im Betrieb Flur gefegt hast können sie dich ja nicht mit deinem Gesellenbrief ins Berufsleben schicken. Das bringt niemandem was.
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kuro

Dabei seit: 31.05.2011
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
Verfasst Di 19.07.2011 12:39
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ponyo hat geschrieben:
kuro hat geschrieben:
stell dir vor du fällst in deiner abschlussprüfung durch und du beschwerst dich darüber, dass du von deinem ausbilder nichts beigebracht bekommen hast und deswegen nicht bestanden hast.
das berichtsheft ist als beweis dafür gedacht, was du beigebracht bekommen hast. (beispielsweise vor dem arbeitsgericht). in der regel wird das berichtsheft auch wöchentlich vom ausbilder unterschrieben, der damit bestätigt was du so gemacht hast.
schaden kann es jedenfalls nicht ein berichtsheft zu führen.
später beim lernen könnte es als guter leitfaden dienen.


das ist jedenfalls meine meinung dazu.


und dann? lassen die dich deswegen bestehen, weil du nichts beigebracht bekommen hast? sollte man da nicht vorher schon die reißleine ziehen?




klar sollte man die reißleine ziehen. aber viele jugendliche (und garantiert auch einige erwachsene) sind da nicht immer am ball. das berichtsheft ist einer der wenigen nachweise die ein azubi hat, die er im notfall vorlegen kann. werden bestimmte inhalte und themen während der ausbildung nicht behandelt, kann er nicht zwingend immer wissen was in der prüfung von ihm verlangt wird.
geht da was schief, ist das berichtsheft der nachweis darüber, wer die schuld dafür trägt.... ob der azubi einfach lernfaul war oder ob der ausbilder seinen pflichten nicht nachgekommen ist.

unten näheres dazu:

http://www.suite101.de/content/ausbildungsnachweis-berichtsheft-a53506

http://www.dgb-jugend-nord.de/infos-fuer-azubis/deine-rechte/70-warum-muss-ein-ausbildungsnachweis-gefuehrt-werden-und-warum-ist-es-fuer-dich-so-wichtig
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tomtone
Threadersteller

Dabei seit: 07.09.2010
Ort: Bremen
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 27.08.2011 19:20
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Danke für die Vielen Tipps und Hinweise,

Das schreiben geht nun, dank Zeiterfassung und Stichpunkten recht schnell von der Hand, einmal alle 4 Wochen kurz ein wenig Tippen (obgleich es selten mehr als 3/4 Stichpunkte sind) und fertig.

Was ich mich allerdings Frage, überall steht, das Inhalte in der Ausbildung durch den Ausbilder vermittelt werden sollen. Sollte er einem über das schulische hinaus Wissen vermitteln, was in den Prüfungen abgefragt wird?

Dann siehts schlecht aus :/
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 27.08.2011 19:51
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Nur was die Praktische angeht.
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kuro

Dabei seit: 31.05.2011
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
Verfasst Sa 27.08.2011 20:04
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so weit ich weiß, sind die ausbilder im betrieb ansprechpartner für fragen, die über das schulisch gelernte hinausgehen (bzw. diese vertiefen.) ob sie dazu verpflichtet sind prüfungsrelevante inhalte zu vermitteln weiß ich nicht genau. da könntest du dich eventuell bei der ihk informieren. in der regel reicht ein kurzer anruf. an deiner stelle würde ich mich dort vergewissern.

lg kuro
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tomtone
Threadersteller

Dabei seit: 07.09.2010
Ort: Bremen
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 04.09.2011 17:18
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Kipperlenny hat geschrieben:
Nur was die Praktische angeht.


Na dann ist ja alles im Grünen Bereich Lächel
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