Autor |
Nachricht |
Tima
Threadersteller
Dabei seit: 22.06.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 22.06.2011 13:45
Titel Arbeitsproben - Was darf benutzt werden und was nicht? |
|
|
Hallo ihr lieben,
für eine Bewerbung als Mediengestalterin (Gestaltung und Teschnik) muss ich Arbeitsproben einreichen. Was ich mich nun Frage ist, was darf alles an Bildmaterial Verwendet werden?
Darf ich zb so ein Bild einsenden:
Obwohl es Bilder beinhaltet die ich nicht gezeichnet hab?
Wenn nicht darf ich dann zB Photoshop Brushes und Fonts benutzen wie bei dem hier?:
Oder darf man sowas wie Bilder dritter Personen und brushes gar nicht verwendet? Ichh abe sowas noch nie zuvor gemacht wäre also sehr nett wenn mir wer aushelfen kann da ich möglichst keine Schweren "Rechts" fehler machen will.
Danke im Vorraus,
Tima
PS: Die Arbeiten sollen nur als Beispiele und nicht als Tatsächliche Arbeitsproben dienen!
Zuletzt bearbeitet von Tima am Mi 22.06.2011 13:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 22.06.2011 15:56
Titel
|
|
|
Ich würde mich eher fragen, was es über deine eigene Kreativität aussagt, wenn du Material von anderen übernimmst.
Wenn es "Arbeitsproben" sein sollen, dann sollten diese unter realistischen Bedinungen entstehen und zu dem Zweck, dich und deine Ideen vorzustellen und nicht eine Collage aus Fremdmaterial zu präsentieren. Das machen schon viel zu viele andere Leute.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Tima
Threadersteller
Dabei seit: 22.06.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 22.06.2011 17:17
Titel
|
|
|
Illunatic hat geschrieben: | Ich würde mich eher fragen, was es über deine eigene Kreativität aussagt, wenn du Material von anderen übernimmst.
Wenn es "Arbeitsproben" sein sollen, dann sollten diese unter realistischen Bedinungen entstehen und zu dem Zweck, dich und deine Ideen vorzustellen und nicht eine Collage aus Fremdmaterial zu präsentieren. Das machen schon viel zu viele andere Leute. |
Gut kann ich verstehen, aber darf man denn Brushs zum zB verziehren benutzen? o.o
Oder kommt das auch schlecht?
|
|
|
|
|
Hurri
Dabei seit: 30.03.2011
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 06.07.2011 14:34
Titel
|
|
|
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da rechtliche Bestimmungen gibt. Aber ich würde einfach dazuschreiben, was du in Eigenarbeit erstellt hast und was du von irgendwo übernommen hast. Hat auch den Vorteil, dass du beiso einer Auflistung selbst noch mal prüfen kannst, ob dein Eigenanteil groß genug ist.
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mi 06.07.2011 15:21
Titel
|
|
|
es gibt brushes und fotomaterial das frei privat verwendet werden darf und manches eben nur mit ewerb einer lizenz. du musst es also kaufen.
bei einer bewerbung wird dich niemand dafür anklagen, allerdings wenn du daraus kapital schlagen solltest. viele pinsel und tempaltes sind eh für private zwecke frei. da würde ich mir keine sorgen machen, solange sie nicht allg kostenpflichtig sind.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Was darf für Arbeitsproben benutzt werden?
Arbeitsproben, was darf verwendet werden?
Arbeitsproben - wie schlicht darf es sein?
Freiberufler oder Gewerbe? [ICH HABE DIE SUCHE BENUTZT ;)]
Arbeitsproben
Arbeitsproben auf CD
|
|