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Thema: Wie lange muss ich ein Backup einer Website archivieren? vom 29.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Web-Hosting und Internetzugang -> Wie lange muss ich ein Backup einer Website archivieren?
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s.rosa
Threadersteller

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Verfasst Di 29.12.2009 23:27
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Wie lange muss ich ein Backup einer Website archivieren?

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FRAGE: habe bei google leider nichts darüber gefunden.
Wie lange muss ich als agentur rechtlich gesehen einen Job, in diesem Falle eine Website
archivieren wenn der Kunde Sie beispielsweise versehehntlich vom Server gelöscht hat?

Könnte er mich zur Pflicht ziehen diese nachzubauen wenn ich die .php oder .html datein nicht mehr habe?
und es mehr als 3 Jahre her ist?

LG
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 29.12.2009 23:31
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Meines Wissens nach nicht. Für Vater Staat musst du buchhalterische und finanzrechtlich relevante Dokumente aufheben, aber du bist nicht das Netz für deine Kunden.
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s.rosa
Threadersteller

Dabei seit: 29.12.2009
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Verfasst Di 29.12.2009 23:36
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Du würdest dir also aufjedenfall nochmal rechtlichen Rückhalt suchen?
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CyberPunk

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Verfasst Mi 30.12.2009 01:01
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s.rosa hat geschrieben:
Du würdest dir also aufjedenfall nochmal rechtlichen Rückhalt suchen?


Die Auskünfte hier sind eh keine rechtsverbindlichen aussagen. Daher is bei rechtlichen Fragen die gang zum Anwalt immer besser.

Was hast du denn mit dem Kunden vereinbart? Liegt die Seite auf von dir an den Kunden vermieteten Webspce oder auf eigenem?

Bei eigenem Webspace und wenn sich der Kunde die ganzen Jahre selber um die Seite gekümmert hat und du die Seite "nur" erstellt hast dann kann dir der Kunde nix, seine Seite seine Backups (oder auch keine Backups). Liegt die Seite bei dir aber du kümmerst dich nich drum würde ich sagen Grauzone. Kümmerst du dich um die Seite UND sie liegt auf deinem Server/Space ... mach nen Backup (Baue neu)

aber eine einigermaßen verbindliche Aussage dazu kannst du wohl nur von einem Anwalt (der Fit in der Materie is, bekommen).


Zuletzt bearbeitet von CyberPunk am Mi 30.12.2009 01:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 30.12.2009 08:23
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Naja, in dem Fall würde ich sogar erst mal auf nen Anwalt verzichten. ich hab keine Vorschrift finden können, aus denen sich dieser Anspruch des Kunden ergeben würde. Laut 257 HGB musst du wie gesagt finanztechnisch relevante Dokumente aufbewahren, aber keine Erzeugnisse.

http://www.andreas-pfund.de/definition/rueckstellung_fuer_archivierung/rueckstellung_fuer_archivierung.php

Anders wäre das ja so, als müsste ein textilhersteller garantieren, dass der Kunde das tolle Hemd, dass er mit Rotwein versaut hat, auch nach 3 Jahren noch mal neu kaufen kann.

Hier noch was zum Thema Ersatzteile. Das ist aber auch was anderes
http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/AllgemeineRechtsauskuenfte/Zivilrecht/Ersatzteilbelieferung.jsp


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 30.12.2009 08:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.12.2009 09:07
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im zeifelsfall kann man ja auch mal versuchen beim provider anzuklingeln. dieser hat im regelfall regelmäßige backups gemacht, und wenn der vorfall noch nicht allzu lange her ist, kann man da evtl. noch was retten.

@ nimroy: es gibt für kaufleute eine aufbewahrungspflicht von 6 Jahren für "Handelsbriefe, Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente". Die Kundendaten könnte man schon irgendwie als "andere digitale dokumente" auslegen. so ganz sicher wäre ich mir da nicht, ob es keine aufbewahrungspflicht gibt. Evtl. auch mal bei nem Steuerberater oder so anklingeln - die sollten sowas im regelfall auch wissen. ich für meinen teil halte es auf jeden fall so, das ich kundendaten archiviere - schon alleine um mir stress und ärger mit meinen kunden zu ersparen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.12.2009 09:32
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
im zeifelsfall kann man ja auch mal versuchen beim provider anzuklingeln. dieser hat im regelfall regelmäßige backups gemacht, und wenn der vorfall noch nicht allzu lange her ist, kann man da evtl. noch was retten.

@ nimroy: es gibt für kaufleute eine aufbewahrungspflicht von 6 Jahren für "Handelsbriefe, Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente". Die Kundendaten könnte man schon irgendwie als "andere digitale dokumente" auslegen. so ganz sicher wäre ich mir da nicht, ob es keine aufbewahrungspflicht gibt. Evtl. auch mal bei nem Steuerberater oder so anklingeln - die sollten sowas im regelfall auch wissen. ich für meinen teil halte es auf jeden fall so, das ich kundendaten archiviere - schon alleine um mir stress und ärger mit meinen kunden zu ersparen.


Ja, ich weiß. Aber das bezieht sich immer auf Korrespondenz aus dem geschäftsverkehr. Damit Verträge vom Finanzamt oder anderen Behörden nachvollzogen werden können etc. Falls es mal zu einer Buchprüfung kommt.
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/Aufbewahrungsfristen.pdf

Aber hier geht es ja um das Endprodukt. Und wenn da keine vertraglichen Regelungen bestehen, dann besteht da auch meines Wissens nach keine Verpflichtung.

Aber du hast natürlich Recht, dass man sich da professionelleren rat einholen sollte. Der Kunde ärgert sich ja wahrscheinlich gerade und sucht jetzt die Schuld für seine Schusseligkeit womöglich bei wem anders.
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