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Thema: Webseitenübernahme Hosting - wer hat das Recht am Design? vom 23.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Web-Hosting und Internetzugang -> Webseitenübernahme Hosting - wer hat das Recht am Design?
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Zikan
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2006
Ort: Magdeburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.03.2010 16:51
Titel

Webseitenübernahme Hosting - wer hat das Recht am Design?

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Hallo, wir haben für einen Kunden das Hosting und die Wartung seiner bestehenden Webseite übernommen, da wir günstiger sind. Jedoch, nachdem nun alles durchgeführt ist, kommt das ursprüngliche Unternehmen, welches die Webseite gestaltet hat und weist darauf hin: "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das im Rahmen der Partnerschaft erstellte Design der Homepage Eigentum der Firma XXX ist und nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden darf."
Ist das rechtens? Zumal ich über die Firma schon einiges negatives im Netz gelesen habe...
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.03.2010 16:58
Titel

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ach du jee... immer die gleichen probleme...

kläre doch bitte zunächst ab, wer hier was ist / hat:

- urheber (des designs)
- nutzungsberechtigter (des designs)

welche vertraglichen vereinbarungen bezüglich des designs wurden getroffen?

gruss, rick
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blackflash64

Dabei seit: 23.03.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 23.03.2010 18:44
Titel

Re: Webseitenübernahme Hosting - wer hat das Recht am Design

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zikan hat geschrieben:
.. Hosting und die Wartung seiner bestehenden Webseite übernommen, da wir günstiger sind....

..ursprüngliche Unternehmen, welches die Webseite gestaltet hat und weist darauf hin: ".. im Rahmen der Partnerschaft erstellte Design der Homepage Eigentum der Firma XXX ist und nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden darf."
Ist das rechtens? Zumal ich über die Firma schon einiges negatives im Netz gelesen habe...


Da fürchte ich kommen verschiedene aspekte zu- und durcheinander und sind sehr unsauber formuliert von den ehemaligen:
1. "Hosting u. wartung" ist ja bis dahin eher noch nicht mit dem design verbunden, ausser z.b. ein paar links zu ändern. Wenn ihr also dafür den auftrag bekommt von eurem auftraggeber 'sollte' das ok gehen.

2. Richtig ist: Der 'urheber', also entwerfer, von design ist und bleibt der urheber, auf lebenszeit, auch einer 'juristischen person', also einer firma. Damit hat er auch das recht jegliche 'änderungen' zu verbieten. Die 'nutzung' steht dagegen auf einem anderen blatt, als die urheberschaft. Oft z.b. zahlt der auftraggeber gleich komplett für "erstellen UND nutzung" für einen gewissen zeitraum.

3. "Verwendet werden darf" ist nun sehr schwammig. Wenn, wie og. ihr nur den auftrag fürs hosting habt, "verwendet" ihr das ja nicht wirklich im sinne von "verwendet für euch", sondern euer auftraggeber, der ja angeblich "partner" der urheber war und vielleicht noch ist? Soll der also die "erlaubnis zur verwendung" (korrekt: die nutzungsrechte) klären und ob er die seite weiterhin online haben darf.

4. Wenn ihr allerdings was an der seite 'ändert', was das design betrifft, also elemente ersetzt, aber andere, wie fotos, schriftarten, buttons o.ä. übernehmt und für euren auftraggeber wieder online stellt, verletzt ihr tatsächlich das urheberrecht, denn s.2.. Dann kanns leicht was auf die mütze geben.

Fein raus und auf der sicheren seite seid ihr eigentlich nur, wenn ihr 1. nur das hosting macht und die "nutzungsfrage" zur klärung an euren auftraggeber zurückgebt oder 2. gleich die seite komplett neu macht.
Viel glück.
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