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Thema: Adresse und Festnetztelefon für Homepage? vom 19.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Web-Hosting und Internetzugang -> Adresse und Festnetztelefon für Homepage?
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skarabus
Threadersteller

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Verfasst Do 19.03.2009 16:26
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Adresse und Festnetztelefon für Homepage?

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Muss man (rechtlich) eine Adresse im Impressum seiner Homepage angeben? Wenn man nur seine private Wohnanschrift hat und ungebetene Post und Besuche verhindern will, dann ist das blöd. Besonders wenn man auch nicht irgendeine Adresse von Freunden/Bekannten angeben kann - denn die wollen auch keine ungebetene Post und Besuch bekommen.

Außerdem: ist es nötig, einen Festnetzanschluss zu haben, wenn man eine Homepage einrichten will? Ich habe nur ein Handy und auch keinen Internetzugang zuhause.

Am liebsten wäre mir, nur meine Email-Adresse anzugeben, und eventuell die Handynummer.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Do 19.03.2009 16:30
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Re: Adresse und Festnetztelefon für Homepage?

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skarabus hat geschrieben:
Muss man (rechtlich) eine Adresse im Impressum seiner Homepage angeben? Wenn man nur seine private Wohnanschrift hat und ungebetene Post und Besuche verhindern will, dann ist das blöd.
Außerdem: ist es nötig, einen Festnetzanschluss zu haben, wenn man eine Homepage einrichten will? Ich habe nur ein Handy und auch keinen Internetzugang zuhause.


Das kommt ganz darauf an, was du für eine Homepage anbieten willst.
Für eine private Webseite reicht im Normalfall (kein Blog) eine E-mail Adresse und der vollständige Name aus.
Bei einer kommerziellen oder Vereinseite musst du mehr schreiben.

Aber schau einfach am besten mal hier:

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
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skarabus
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2007
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Verfasst Do 19.03.2009 16:34
Titel

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Naja, rein privat wird es nicht - ich will ein Buch produzieren (Selbstverlag) und vertreiben und indianisches Kunsthandwerk (sselbstgemachte Perlenarbeiten, Traumfänger) verkaufen. Und um das publik zu machen, muss ich demnächst eine Homepage einrichten.
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Maerchenfrosch

Dabei seit: 23.06.2008
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Verfasst Fr 17.04.2009 14:38
Titel

Re: Adresse und Festnetztelefon für Homepage?

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Smooth-Graphics hat geschrieben:
skarabus hat geschrieben:
Muss man (rechtlich) eine Adresse im Impressum seiner Homepage angeben? Wenn man nur seine private Wohnanschrift hat und ungebetene Post und Besuche verhindern will, dann ist das blöd.
Außerdem: ist es nötig, einen Festnetzanschluss zu haben, wenn man eine Homepage einrichten will? Ich habe nur ein Handy und auch keinen Internetzugang zuhause.


Das kommt ganz darauf an, was du für eine Homepage anbieten willst.
Für eine private Webseite reicht im Normalfall (kein Blog) eine E-mail Adresse und der vollständige Name aus.
Bei einer kommerziellen oder Vereinseite musst du mehr schreiben.

Aber schau einfach am besten mal hier:

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php


Das ist leider so nicht mehr ganz aktuell. Auch als Privatperson ist es inzwischen nötig die Adresse anzugeben.

Angaben für natürliche Personen vom Bundesmnisterium der Justiz

Bzgl. der Telefonnummer: Wie wäre es, wenn du dir z.B. bei Skype eine Onlinenummer (kostenpflichtig - kleiner Betrag) einrichtest. Diese wäre dann wie eine Festnetznummer über Skype erreichbar. Hierbei stellt sich allerdings wieder die Frage ob ein "Anrufbeantworter" rechtmäßig ist. In der PDF wird zudem auch noch zu einem Kontaktformular als Alternative geraten.

Solltest du deine Site gewerblich betreiben, weitere Informationen findest du unter Weitere Informationen zur Anbieterkennzeichnung
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Dexter Paris

Dabei seit: 28.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.04.2009 16:45
Titel

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Ein Anrufbeantworter wird wohl rechtmäßig sein müssen! Selbst wenn es ein normales Telefon ohne AB ist, wer will mich dazu zwingen ein Telefon auch abzuheben * Ich will nix hören... *
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.04.2009 18:15
Titel

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Wie wäre es mit einem Prepaid-Handy?

*zwinker*
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Gestalterrier

Dabei seit: 12.01.2009
Ort: Straelen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.04.2009 18:25
Titel

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Sicher ist sicher, denn:
Zitat:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-​Angebot bereithält, erfüllt werden.
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Aus­wirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
Quelle: Bundesministerium der Justiz

Wenn es auch keine Garantie gibt, dass sich jeder dran hält, kann man doch zumindest auf die Unrechtmäßigkeit einer kommerziellen Nutzung und Weitergabe hinweisen, wie auf diversen Anbieterkennzeichnungsseiten zu sehen ist.

Für eine alternative Telefonnummer könnte man z.B. einen ISDN-Anschluss mit mehreren Anschlüssen bestellen und Nummern nach Bedarf beantragen. Sollte man belästigt werden, muss man nur diese Kontakt-Telefonnummer wechseln, so dass man nicht alle Leute über eine neue Privatnummer informieren zu müssen. Hängt noch ein Router zwischen Anschluss und Telefon, kann man dort etwa Anrufe an eine bestimmte Nummer für die Nacht sperren.

Je nachdem was man für ein Angebot bereit hält und ggf. Spaßanrufe zum „Alltag“ gehören, wäre eine Servicenummer wie 0180, 0137 oder 0900 ratsam. Es sollte eine recht günstige 0180er reichen, so dass die Kosten für den Anrufer nicht mehr mit einer Telefon-Flat abgedeckt werden.


Zuletzt bearbeitet von Gestalterrier am Fr 17.04.2009 18:38, insgesamt 4-mal bearbeitet
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CrazyGenius

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 06.06.2009 14:02
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ich hab da jetzt grad keine quelle parat (bin unterwegs), aber ich meine, dass es erst letzten herbst mal wieder eine änderung gegeben hat: demnach ist es nicht zwingend notwendig eine telefonnummer anzugeben, wenn eine emailadresse vorhanden ist. begründung war irgendwas von wegen, dass eine email in der heutigen zeit eine ähnlich schnelle kontaktaufnahme sein kann, wie ein anruf.

wenn ich wieder zuhause bin, kann ich aber nochmal nach der genauen formulierung suchen.

ps: "Mindestens Angabe einer E-Mail-
Adresse und eines weiteren elektronischen
oder eines nicht-elektronischen
Kommunikationsmittels (z. B. einer
elektronischen Anfragemaske oder
einer Telefonnummer )"
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