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Thema: Zwei Partner, eine Werbe-Anzeige, wer haftet? vom 04.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zwei Partner, eine Werbe-Anzeige, wer haftet?
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inocenti
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 16:58
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Zwei Partner, eine Werbe-Anzeige, wer haftet?

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Hallo liebe MGi-Gemeinde...

Eine kurze Frage, die ich (wie immer bei frag-einen-anwalt) noch einmal ausführlich prüfen lassen muss, da ich da nicht drum herum kommen werde.

Nur vorab wäre es toll, wenn jemand eine Idee oder einen Tip hat.

Ein Partner und ich wollen zusammen sein und mein (nebenberuflich und angemeldetes) Gewerbe in einer Printanzeige bewerben. Ursprünglich wollten wir ein gemeinsames Projekt bewerben. Mittendrin hat er nun auch noch eine Freundin die Anzeige gestalten lassen und das Resultat konnte ich (wegen meines Urlaubs) erst sehen, als es zu spät war.

Die Anzeige besteht aus 80% nur für sein Gewerbe, zu 20% für meins. Das Leistungspaket welches ich bewerben wollte, entspricht nun nicht den Tatsachen da hier einfach was dazugedichtet wurde ("Domain inkl. etc")... Ebenso steht nur ein Preis da (Beispiel ** EUR)... Weder "inkl. MwSt." oder anderen Zusätzen...

Ich habe ihm unmittelbar danach mitgeteilt, dass ich die Anzeige so nicht korrekt finde und ihm die zu bemängelnden Punkte genannt. Antwort: "Zu spät, die ist schon in der Druckerei"...

Wer haftet jetzt? Die Fläche hat er gemietet, er hat die Grafikerin arbeiten lassen, er hat die Daten zum Druck geschickt, ich habe keine Druckfreigabe erteilt... EIgentlich möchte ich mit ihm weiter zusammen arbeiten, aber ich sehe natürlich nicht ein, hier die Haftung zu übernehmen oder Dinge zu erfüllen, die sich niemals rechnen...

Danke für den Hinweis. Ich kann mich nur revanchieren, falls hier jemand auch mal Hinweise benötigt, habe in den letzten Monaten viel zum Thema Recht gelernt (irgendwie ist ja immer was los....)

Danke Euch!!
Einen schönen Abend
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Do 04.09.2008 17:03
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Nach meinem Verstaendnis ist hier eine GbR entstanden. Somit haftet ihr beide. Da ich davon ausgehe, dass es desweiteren keinen Vertrag gibt: Pech gehabt.
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inocenti
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:20
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Nein, er ist selbständig mit einer Personengesellschaft, ich nebenberuflich auch mit einer Personengesellschaft. Ursprünglich wollten wir jedoch neuen Interessenten ein Angebot unterbreiten, dass ich beispielsweise die technischen Abläufe realisiere (Programmierung) und er wiederum Texte und PR.

Nun kann er ja nicht einfach die Spielregeln ändern und ohne das ich den Entwurf überhaupt gesehen habe, zur Druckerei geben und freigeben. Jedenfalls habe ich ihm unmittelbar nach Kenntnisnahme mitgeteilt, dass ich damit überhaupt nicht einverstanden bin.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:32
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im außenverhältnis haftet ihr beide zu 50%. das heisst die kosten der anzeige gehen jeweils zur hälfte auf euch über. ebenso was den inhalt der anzeige angeht. im innenverhältnis ist das was anderes. hier müsst ihr euch einig werden, wer für die inhalte geradesteht. insbesondere wenn in der anzeige leistungen beworben werden, die ihr so zu dem preis nicht anbieten könnt oder wollt, könnte das zu einem verlustgeschäft werden. das problem wird wohl sein, das es wahrscheinlich keinen vertrag gibt, der die partnerschaft regelt, hab ich recht?

wenn dem so sein soll, ist es natürlich schwer zu beweisen, sollte das ganze vor gericht enden. von dem her tust du gut daran, dich irgendwo mit deinem (ex-)partner zu einigen und er für den entstehenden schaden, den er durch die eigenmächtigen zusätzen in der anzeige evtl. erzeugen könnte gegenüber dir haftet. ob er sich drauf einlässt steht wohl auf nem anderen blatt. wenn das nicht der fall ist, wirst du wohl wirklich den rat eines anwalts hinzuziehen müssen.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:40
Titel

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inocenti hat geschrieben:
Nein, er ist selbständig mit einer Personengesellschaft, ich nebenberuflich auch mit einer Personengesellschaft.


Wie "nein"? Es ist nach Deiner Beschreibung trotzdem eine GbR entstanden. Das kann auch konkludent erfolgen.
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inocenti
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.09.2008 17:41
Titel

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aUDIOfREAK, erst einmal ein Danke. Dadurch das der andere Partner die Anzeige komplett selbst finanziert (ich habe nicht einen Cent zu zahlen), er auch mit dem Verlag und der Druckerei in Verbindung steht und ich wirklich nichts mit allem zu tun habe, außer das mein Logo (nur mein Logo, keine Domain, Telefon etc) auf der Anzeige zu sehen ist, hafte ich mit 50% und das ohne Freigabe oder Ansicht vor Druck?

Heftig, aber scheinbar geht das nicht anders. Ärgerlich, dass die Anwälte in dem Fall immer gleich deutlich teurer sind, wegen Gewerbe und Handelsrecht.
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.09.2008 08:18
Titel

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Und das Problem lässt sich nicht in einem persönlichen Gespräch aus dem Weg räumen? Wie wollt(et) Ihr denn da zusammenarbeiten? Mal von dem ganzen Rechtlichen abgesehen, solltet Ihr Euch zusammensetzen und klären, wie Ihr das handhabt – jetzt, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist …

Habt Ihr eigentlich sofort die Druckerei konsultiert? Manchmal geht da ja auch noch was um den „Schaden“ in Grenzen zu halten. Ansonsten würde ich erstmal den Ball flach halten und schauen, wie überhaupt die Resonanz auf das Angebot ist. Und vielleicht eine Anzeige mit den neuen/richtigen Konditionen nachschieben (war dann hald nur ein Einführungsangebot). Aber das müsst Ihr, wie gesagt, irgendwie selber klären.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 05.09.2008 10:14
Titel

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von was für einem betrag reden wir hier überhaupt?
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