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Thema: Zufälliges Plagiat? vom 06.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zufälliges Plagiat?
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gerda meier
Threadersteller

Dabei seit: 06.06.2007
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Verfasst Mi 06.06.2007 17:48
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Zufälliges Plagiat?

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hallo an alle!

ich bräuchte dringend euren rat:
vor einiger zeit wurde ich mit dem layout eines kunstkataloges beauftragt, der mittlerweile auch schon gedruckt und erschienen ist. die vorgaben des auftraggebers waren:

1. das format (290x240mm),
2. eine seitliche register-zeile, damit sich der leser leichter zurechtfindet,
3. bei der cover-gestaltung eine bildleiste, die sich über den gesamten umschlag zieht,
4. umschlag matt cellophaniert + hardcover-bindung.

nachdem der katalog erschienen ist, will nun eine werbeagentur klagen - weil der auftraggeber diese 4 vorgaben von einem anderen katalog übernommen hat. ich habe davor gar nichts von dem anderen katalog gewusst, daher sehen mein cover und meine register-zeile natürlich auch anders aus. trotzdem behauptet die agentur, es wäre ein plagiat.

kann man ein buchformat und die idee eines seitlichen registers einklagen? beim cover hat die agentur keine bildleiste, sondern ein langgestreckes bild verwendet - sieht meinem layout allerdings entfernt ähnlich, da beide gestaltungselemente sich um den gesamten umschlag ziehen. auch durch den hardcover-umschlag und das identische format sehen sich die beiden bücher natürlich etwas ähnlich.

nach der rechtslage ist aber immer der urheber - in diesem falle ich - der schuldige *Schnief*. weiß jemand vielleicht, welche "kriterien" ein plagiat erfüllen muss (also, ab wann etwas ein plagiat ist und ob es auch fälle gibt, wo man nur von einer ähnlichkeit sprechen kann)? ich meine, wenn agenturen schon klagen können, wenn sich sachen nur ähnlich sehen - dann kann man ja gar nichts mehr entwerfen, weil es höchstwahrscheinlich bei jeder publikation gestaltungselemente gibt, die schon irgend ein anderer grafiker vorher erfunden hat. und wie kann man eigentlich ein plagiat von etwas machen, was man nie gesehen hat? (obwohl das natürlich schwer zu beweisen ist)

bitte um hilfe!

VIELEN DANK!
lg gerda


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 06.06.2007 19:58, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
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Verfasst Mi 06.06.2007 17:54
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Ich kann dir jetzt zwar keine Rechtsbelehrung geben, aber ich finde, das was du beschreibst, gibts massenhaft. Wenn die Agentur klagen will, muss sie hunderte andere mit verklagen.
Ich finds e weng weit hergeholt. Klar, die Agentur ist sauer, dass sie den Auftrag net bekommen hat. Trotzdem. In der letzten oder vorletzten page war en Riesenartikel über so Nachahmungen drin. Vielleicht hilfts ja.

Hab schon Sachen gesehen wo eindeutig abgekupfert waren. Und selbst da wars schwer Recht zu bekommen. Ausreichende Gestaltungshöhe und so.


Zuletzt bearbeitet von Anti78 am Mi 06.06.2007 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gerda meier
Threadersteller

Dabei seit: 06.06.2007
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Verfasst Mi 06.06.2007 19:31
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hallo!

vielen dank für eure antworten Lächel - klingt beruhigend. also, die agentur ist ganz sicher sauer weil sie den auftrag nicht gekriegt hat.

blöderweise ist der auftraggeber aber jetzt ganz panisch und verlangt von mir eine schriftliche stellungnahme. wenn ich aber schreibe, dass die heiklen punkte kundenwunsch waren, ist der auftraggeber sicher sauer, weil er ja dann als "buhmann" dasteht. deshalb wäre es gut, wenn ich mit ein paar rechtlichen floskeln um mich schmeissen könnte - @anti78: der begriff "ausreichende gestaltungshöhe" ist mir neu, den könnt ich aber sicher gut für meine stellungnahme brauchen - könntest du mir vielleicht eine kurzerklärung geben, was das ist? (nur, wenn ich dir nicht auf die nerven falle). soll ich außerdem vielleicht ein paar arbeitsmuster von mir beilegen, die meinem katalog ähnlich sehen? ich hab ähnliche register nämlich schon bei anderen arbeiten verwendet und eine ähnliche bildleiste auch.

ansonsten werd ich mal schauen, ob das page noch im handel erhältlich ist, vielleicht steht da auch irgendwas über die rechtslage drin.

vielen dank nochmal!

lieben gruß
gerda


Zuletzt bearbeitet von gerda meier am Mi 06.06.2007 19:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Verfasst Mi 06.06.2007 19:49
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Schöpfungshöhe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.06.2007 19:58
Titel

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Da du selbstständig zu sein scheinst, solltest du eh eine Rechtsschutzversicherung haben. Ich würde mal ein Beratungsgespräch mit nem Anwalt führen zu der Sache.

Interessante Diskussionen dürftest du hier im Forum auch unter den Stichworten Schöpfungshöhe und Urheberrecht finden.
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gerda meier
Threadersteller

Dabei seit: 06.06.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 14.06.2007 18:18
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hallo!

danke vielmals für eure tipps!! Lächel

Nimroy hat geschrieben:
Da du selbstständig zu sein scheinst, solltest du eh eine Rechtsschutzversicherung haben. Ich würde mal ein Beratungsgespräch mit nem Anwalt führen zu der Sache.

naja, ich bin erst seit kurzem selbständig und habe leider bisher noch keine rechtsschutzversicherung abgeschlossen - nehme an, jetzt hilft das auch nix mehr, oder?

ich habe dem kunden jedenfalls eine stellungnahme geschrieben - werd mal sehen, wie die komische agentur darauf reagiert. klagen wollen sie auf jeden fall *Schnief*, keine ahnung, wieso die sich so wichtig nehmen. weiß jemand vielleicht, wie gerecht es bei solchen streitereien zugeht? ich meine, gewinnt bei solchen streitigkeiten üblicherweise der, der den besseren anwalt hat oder wird da objektiv vorgegangen? einen teuren anwalt werd ich mir nämlich nicht leisten können.

lieben gruß
gerda
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.06.2007 18:30
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gerda meier hat geschrieben:
weiß jemand vielleicht, wie gerecht es bei solchen streitereien zugeht?

Da gilt immer noch der schöne Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man ganz in Gottes Hand".
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.06.2007 20:20
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naja nachdem es gerichtsurteile gibt, bei denen plagiate von webseiten, die 1:1 kopiert wurden nicht als solche anerkannt wurden weil die nötige schöpfungshöhe fehlt, denke ich hast du recht gute aussichten auf erfolg. aber wirklich was definitives wird dir wohl nur ein anwalt (am besten auf so urheberrecht und solche dinge spezialisiert) sagen können. so eine erstberatung kostet ja auch nicht die welt - von dem her würd ich's einfach mal tun und es dann drauf ankommen lassen... es gibt auch leute, die drohen sehr gern mit anwalt und klagen aber wenn's dann an's umsetzen geht, hamse meistens nich die eier... oft nur heiße luft um zu versuchen den gegner einzuschüchtern...
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