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Thema: Zitatrecht wirksam bei Film-Screenshots? vom 26.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zitatrecht wirksam bei Film-Screenshots?
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burnout
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Verfasst Do 26.02.2009 17:27
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Zitatrecht wirksam bei Film-Screenshots?

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Moin ins Rund,

aus aktuellem Anlass einmal folgende Frage:
Wie sieht es mit dem Zitatrecht aus, wenn ich beispielsweise eine Website aufziehen möchte, aus der einzelne Bilder aus einem Film gezeigt werden. Gutes Beispiel hierfür ist die Internet Movie Cars Database (http://www.imcdb.org/). Müsste man theoretisch beim Rechteinhaber anfragen oder reicht die Angabe des Rechteinhabers?

Danke

Christian
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SL-Design

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Verfasst Di 03.03.2009 17:02
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Frag doch einfach mal bei www.imcdb.org.
Würde mich auch interessieren.
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burnout
Threadersteller

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Verfasst Di 03.03.2009 17:47
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Ich nehme an, die störts nicht wirklich, weil der Server außerhalb Deutschlands steht... Und nen konkreten Ansprechpartner bzw. ein Impressum find ich da auch nicht...
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SL-Design

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Verfasst Di 03.03.2009 18:12
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Hm, dann würde ich mir eine deutsche DVD- oder Filmseite suchen, die auch Screenshots verbraten.
Vielleicht können die weiterhelfen.
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ghostface

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Verfasst Di 03.03.2009 20:27
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schnittberichte.de musste wegen sowas zumachen. hieß zwar wegen jugendschutz, aber urheberrechtsverletzung aufgrund von nicht offiziellen screenshots war auch ein grund, wenn ich mich recht erinnere.

screenshots fallen ganz klar unter das urheberrecht und dürfen nicht ohne genehmigung verbreitet werden, kann ich ziemlich sicher aus erfahrung behaupten.
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HisDudeness

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Verfasst Mo 23.11.2009 22:10
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ghostface hat geschrieben:
schnittberichte.de musste wegen sowas zumachen. hieß zwar wegen jugendschutz, aber urheberrechtsverletzung aufgrund von nicht offiziellen screenshots war auch ein grund, wenn ich mich recht erinnere.

screenshots fallen ganz klar unter das urheberrecht und dürfen nicht ohne genehmigung verbreitet werden, kann ich ziemlich sicher aus erfahrung behaupten.


Dann würde das Urheberrecht in Österreich aber nicht gelten, sonst würde es auch kein Schnittberichte.com geben! Oder sind da wirklich ALLE Screenshots einzeln lizensiert?!? Kann ich mir nicht vorstellen... Au weia!
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type1

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Verfasst Mo 23.11.2009 22:24
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Ich frag mich, wie ein Screenshot ein Zitat sein kann.
Ein Zitat ist ein Wort oder eine Wortkette. Wo siehst du da Parallelen zu einer bildlichen Darstellung?
Ich behaupte mit meinem Halbwissen, dass wir uns bei einer bildhaften Darstellung im Bereich des Urheberrechts, losgelöst vom Zitatrecht bewegen.

Aber wenn du dazu gegenteiliges raus findest lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
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CyberPunk

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Verfasst Mo 23.11.2009 22:25
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Also das sb.de wegen der Screenshots zumachen musste is mir neu, meines Wissens waren das einzig und alleine die Jugendschutzgründe. Weil die Betreiber Ärger mit der BPJM bekommen haben sind se dann nach Österreich umgezogen und heißen nun schnittberichte.com.

Denke aber die Rechtslage is da nicht eindeutig, einige sagen das Screenshots unter das Zitatrecht nach §51 UrhG Fallen andere eher nicht. Siehe auch: http://www.anwaltssekretariat.de/blog/index.php/2008/03/03/einbindung-von-screenshots-in-blog-beitraegen/


Zuletzt bearbeitet von CyberPunk am Mo 23.11.2009 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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