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Thema: Zahlungsverzug: Wie vorgehen/berechnen? vom 26.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zahlungsverzug: Wie vorgehen/berechnen?
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Smooth-Graphics
Threadersteller

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Verfasst Do 26.06.2008 07:53
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Zahlungsverzug: Wie vorgehen/berechnen?

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Hallo ihr,


mich interessiert mal, wie ihr bei Kunden vorgeht, die in Zahlungsverzug geraten.
Laut BGB tritt der Kunde ja ab 30 Tage Nichtzahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitraum können sowohl Mahnungsgebühren als auch Verzugszinsen von 5% über dem Leitzinssatz erhoben werden.
Nun interessiert mich, wie ihr das handhabt: erhebt ihr o.g. Leistungen sofort oder verzichtet ihr darauf?

Außerdem: ist es sinnvoll einen Zahlungstermin von 14 Tagen festzulegen (also Datum 14 Tage nach Rechnungsdatum) oder bringt das kaum etwas?

Bin gespannt auf eure Vorgehensweise / Tipps / Meinungen!

Gruß
Smooth
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Do 26.06.2008 07:55
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wenn dein kunde ein kaufmann ist, dann kannst du ggf. auch höhere verzugszinsen in rechnung stellen.
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Smooth-Graphics
Threadersteller

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Verfasst Do 26.06.2008 07:59
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radschlaeger hat geschrieben:
wenn dein kunde ein kaufmann ist, dann kannst du ggf. auch höhere verzugszinsen in rechnung stellen.


Gut, die Frage ist aber immernoch, ob das überhaupt sinnvoll ist oder ob man lieber im Sinne der Kundenfreundlichkeit darauf verzichtet?
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Do 26.06.2008 08:07
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ich kann dir keine generelle auskunft geben, wie ich mit dem mahnen verfahre, da das immer auch ein wenig davon abhängt, welchen stellenwert der kunde finanziell und im persönlichen umgang bei mir hat. auf die rechnung draufschreiben kann man viel - bei mir steht z.b. immer "zahlbar sofort, rein netto", aber nicht alle kunden überweisen den betrag dann wirklich in einer woche. und da muss ich dann halt mit fingerspitzengefühl flexibel umgehen.
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Smooth-Graphics
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Verfasst Do 26.06.2008 08:43
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radschlaeger hat geschrieben:
ich kann dir keine generelle auskunft geben, wie ich mit dem mahnen verfahre, da das immer auch ein wenig davon abhängt, welchen stellenwert der kunde finanziell und im persönlichen umgang bei mir hat. auf die rechnung draufschreiben kann man viel - bei mir steht z.b. immer "zahlbar sofort, rein netto", aber nicht alle kunden überweisen den betrag dann wirklich in einer woche. und da muss ich dann halt mit fingerspitzengefühl flexibel umgehen.


Also du handhabst es so, dass du es vom individuum des Kunden abhängig machst? Hm... könnte finde ich auch ein wenig unseriös wirken, wenn sich sowas rumspricht?
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radschlaeger
Moderator

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Verfasst Do 26.06.2008 08:52
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naja, ich glaube, das risiko, dass sich unternehmen über ihre zahlungsschwierigkeiten austauschen, ist relativ gering.

Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Do 26.06.2008 08:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.

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Verfasst Do 26.06.2008 09:49
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Bislang habe ich (selbstständig seit 2001) mein Geld immer ohne Mahnverfahren bekommen. Im Zweifelsfall muss man halt das persönliche Gespräch suchen. Wenn nach vier Wochen kein Geld auf dem Konto ist, rufe ich den Kunden an. Kleinkunden ist das eher unangenehm. Bei größeren Kunden bleibt die Rechnung gerne wegen formaler Gründe in der Buchhaltung hängen. In der Regel sorgt eine telefonische Rücksprache aber in 90% für eine zügige Bearbeitung.

Mit der Zeit kennt man die Zahlungsrhythmen seiner Kunden und kann sich darauf einstellen. Ich habe Kunden bei denen ich weiss, das sie besonders schnell zahlen und wickle sie bei knapper Kasse bevorzugt ab.

Wie radschlaeger sagt, ein wenig Fingerspitzengefühl ist schon notwendig.

Gruß

Achim
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Smooth-Graphics
Threadersteller

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Verfasst Do 26.06.2008 12:54
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Okay, danke Lächel

Wäre aber um andere Meinungen trotzdem dankbar... ich will mir einfach mal ein bild davon machen, wie die meisten das lösen.
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