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shaly
Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Di 28.09.2004 10:36
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eine aus meiner klasse war drei monate krank, das ging auch klar. wenn du ein attest hast, sollte das schon gehen... zumindest bei 6 wochen. in der schule (nicht berufs-!!) gibt es glaube ich auch erst probleme, wenn man weniger als ein drittel da war.. wahrscheinlich werden sich die fristen irgendwo in dem level belaufen.
bei sechs wochen würde ich mir da keinen kopf machen, aber wenn es dich beruhigt... ruf doch einfach mal die ihk an
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Der_Morph
Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
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Verfasst Di 28.09.2004 10:40
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Zitat: | EDV und Recht Krankheit verlängert die Ausbildung
COMPUTERWOCHE Nr. 6 vom 12.02.1999 Seite 86
KASSEL (jlp ) - Wenn ein Auszubildender wegen Krankheit seine Abschlußprüfung nicht ablegen kann, muß der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis verlängern. Andernfalls würden die Betroffenen ohne Grund benachteiligt. Denn nach dem Gesetz könnten auch Auszubildende, die die Abschlußprüfung nicht bestehen, die Verlängerung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlangen. Dies werde in der Regel selbst denjenigen gestattet, die unentschuldigt gefehlt hätten oder bei einem Täuschungsversuch erwischt wurden. Der Arbeitgeber muß also auch im Krankheitsfall die Ausbildung verlängern und die Ausbildungsvergütung bezahlen. Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 58/98 jlp = Juristischer Literaturpressedienst |
http://www1.computerwoche.de/heftarchiv/1999/19990212/a47301.html
Zitat: |
Krankheit: Arbeitgeber darf nicht vor 24 Monaten kündigen
Bei einer Krankheit eines Arbeitnehmers mit ungewissen Heilungsaussichten dürfen Unternehmen frühestens nach einer zweijährigen Fehlzeit kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Kundenberaters gegen ein Technologie-Unternehmen statt und erklärten dessen Kündigung für unwirksam.
Die Firma hatte nach einer sechseinhalb Monate währenden Krankschreibung die Kündigung ausgesprochen. Zur Begründung hieß es, der lange Zeitraum lasse automatisch auf eine negative Zukunftsprognose schließen. Der Angestellte verwies jedoch auf eine ausstehende Kur zur Behandlung seiner neurologischen Erkrankung und die damit verbundene Aussicht auf eine Verbesserung seiner Gesundheit.
Laut Urteil ist einem Unternehmen die Wartezeit von zwei Jahren bis zum Ausspruch der Kündigung grundsätzlich zumutbar. In der Zwischenzeit bestehe für die Firma die Möglichkeit, befristet eine Vertretung einzustellen, sagte die Gerichtsvorsitzende. Zu einem früheren Zeitpunkt dürfe nur dann gekündigt werden, wenn laut ärztlichen Gutachten nicht mit einer Besserung des Gesundheitszustandes gerechnet werden kann. |
http://focus.msn.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=1863&zu2=0013&res=job
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 28.09.2004 10:53
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unabhängig von deinem jetzigen fall (denn das war ein unfall - da ist das legitim):
zu oft sollte man - vor allem im betrieb - nicht fehlen. denn nach ausbildungsende stellt sich die frage - übernehmen oder nicht übernehmen. und wenn du als azubi alle 2 wochen krank warst dann wird sich der chef das 2 x überlegen ober das auch bei vollen lohnkosten mitmacht.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 28.09.2004 11:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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twiety
Dabei seit: 28.10.2003
Ort: -
Alter: 42
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Verfasst Di 28.09.2004 11:04
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Zitat: | zu oft sollte man - vor allem im betrieb - nicht sein. |
wir hatten im ersten lehrjahr mal den fall, dass in der bs ein lehrer über 2 monate häufiger ausfiel, auch krankheitsbedingt. und erst ab ca. mitte des 2. monats - wenn ich mich recht erinnere - wurde ersatzunterricht erteilt, der das themengebiet des lehrers abdeckte.
die prüfungsrelevanten inhalte vorher fehlten also auch - zu sowas sagt die ihk ja auch nichts.
ich denke auch: krank ist krank!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 11:09
Titel
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twiety hat geschrieben: | Zitat: | zu oft sollte man - vor allem im betrieb - nicht sein. |
wir hatten im ersten lehrjahr mal den fall, dass in der bs ein lehrer über 2 monate häufiger ausfiel, auch krankheitsbedingt. und erst ab ca. mitte des 2. monats - wenn ich mich recht erinnere - wurde ersatzunterricht erteilt, der das themengebiet des lehrers abdeckte.
die prüfungsrelevanten inhalte vorher fehlten also auch - zu sowas sagt die ihk ja auch nichts.
ich denke auch: krank ist krank! |
es muss jeder unterm strich selbst wissen. aber ich kenne eben auch fälle da ist der azubi mehr daheim gewesen als denn im betrieb. und das der chef davon nicht sonderlich begeistert ist, ist denke ich auch klar. wenn man sich n bein bricht und deswegen 2 - 3 wochen net auf arbeit kann oder so ist das eine sache. aber dann eben alle nase lang wegen grippe und solchen sachen nicht auf arbeit zu kommen (er hatte zwar ein atest vom doc - aber wir wissen alle wie leicht man an sowas kommt). das meinte ich damit...
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 11:23
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SCO-Design hat geschrieben: | das problem ist das ich die nächsten 6 wochen krank sein werde da ich beim downhill
mit nem baum kollidiert bin.
hab mir einen lungenflügel angerissen.
die firma hat mir zugesichert das es keine probleme gibt.
aber ich weiss nicht ob es dann vielleicht probleme mit der ihk geben kann.
ich hab mal gehört das man nicht zu lange krank gewesen sein darf um zur prüfung zugelassen zu werden. |
Auaua! Bei einem angerissenen Lungenflügel solltest du dir eher Sorgen um deinen Körper machen, meinst du nicht?
Wann hast du denn Prüfung? Jetzt im Winter?
P.S.: Gute Besserung!!
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twiety
Dabei seit: 28.10.2003
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 11:26
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aUDIOfREAK: ging auch nicht um deine aussage an sich, die habe ich schon verstanden und stimme auch zu - kennt ja jeder solche blaumacher...
aber in dem zitat fehlt ein "abwesend" oder sowas...mich hat halt amüsiert dass da so quasi steht, man sollte nicht zu oft im betrieb sein
Naja, jedenfalls gute Besserung lieber Threadersteller!
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SCO-Design
Threadersteller
Dabei seit: 21.09.2004
Ort: BLK
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 28.09.2004 11:41
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ich danke euch für eure antworten habt mich sehr beruhigt
p.s. hab erst nächstes jahr prüfung
SCO
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