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Thema: Wie viel vom ungenutzten Webiste-Entwürf muss ich bezahlen? vom 07.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie viel vom ungenutzten Webiste-Entwürf muss ich bezahlen?
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Kische
Threadersteller

Dabei seit: 07.03.2011
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Verfasst Mo 07.03.2011 09:48
Titel

Wie viel vom ungenutzten Webiste-Entwürf muss ich bezahlen?

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Hallo,

ich habe eine Frage: eine Grafikerin sollte mir einen Entwurf für meine Webiste machen. Wir haben am Telefon besprochen, was wichtig ist und worum es geht und sie hat mir ein Angebot geschrieben, darin steht, dass 20 % nach dem ersten Entwurf fällig sind, 80% nach Auftragsabwicklung.
Sie war seit Mitte Januar 2011, nachdem wir das besprochen haben, kaum zu erreichen, weil sie in einer Werbeagentur arbeitet (allerdings ist sie aber auch Freie) und immer sagte, sie hat viel zu tun. Als ich endlich einen Skype-Termin bekam, legte sie auf und schireb, wir können nur chatten, weil sie in der Firma ist. Ich fühl mich da als Kunde nicht besonders gut betreut.
Dann kam der Entwurf, der leider gar nicht zum Projekt passet und vieles nicht berücksichtigt hat, das ich mit ihr am Anfang besproche habe. Sie meinte, dass sie eingies vergessen hatte, weil es so lange gedauert hat - was ja an ihr lag. Sie sagte aber auch, ich hätte es noch genauer aufschreiben müssen.

Jetzt sieht es so aus: ich werde den Entwurf nicht nutzen. Im Angebot waren 2 Änderungen enthalten. Sie sagte, sie hat fast die ganze Arbeit gemacht und die Website wäre mit 2 kleineren Ändeurngen fertig gewesen. Allerdings sehe ich nicht ein, wieso ich nach einem Entwurf, der mir überhaupt nicht gefällt und von dem alle von mir Gefragten das Gleiche sagen (nicht passend, leblos, keine Dynamik, Kinderseite etc) nun das alles bezahlen soll, zumindest muss ich mir ja einen neuen Grafiker suchen und wieder bezahlen, so dicke hab ich es auch nicht.

Kann ich mich auf die 20 % berufen oder was kann sie nun von mir verlangen? Ich sehe ja auch ein, dass sie Arbeit gemacht hat und wir uns da einigen müssen.

Könnt Ihr mir dazu etwas sagen?

viele Grüße
Kische
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 09:55
Titel

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Hat die Dame bestimmte AGB? Was steht dort drin, falls vorhanden?
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Der Schnitter
NaturalBornGriller

Dabei seit: 21.07.2003
Ort: Saarland, Mitte links
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 11:32
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Keine Rechtsberatung!!! Aber:

Was bedeutet in diesem Fall: "den Entwurf gesehen"? Du hast ihre Arbeit zum ersten mal gesehen und sie hat dir nicht gefallen?
Oder gab es vorher schon Muster zur Ansicht, und sind anhand dieser Muster schon Änderungen gemacht worden?

Wenn du die Arbeit noch nie vorher gesehen hast, dann ist das der erste Entwurf. Und dann gelten die im Angebot erwähnten 20%. Ob der Entwurf dabei nur eine erste Skizze ist, oder , wie deine Grafikerin sagt "nur noch 2 Mausklicks braucht um fertig zu sein" ist dabei, meiner Meinung nach, unerheblich. Der Sinn des ersten Entwurfes ist ja nur, eine gemeinsame Richtung zu finden. Steckt die Grafikerin mehr Arbeit rein und macht alles schon zu 99% lauffähig, ist das ihr eigenes Risiko.Wenn ich beim Architekten einen Entwurf bestelle, und der mir ungefragt auch noch den Bauplatz kauft und bei allen Ämtern die Anträge einreicht, weil er weiß das ich seinen Entwurf ja eh toll finde... dann hat er leider Pech gehabt.

Wenn du allerdings die Sachen schon vorher gesehen hast und darüber gesprochen wurde, vielleicht sogar schon Änderungen gemacht wurden... DANN muß die Grafikerin davon ausgehen daß du mit allem, was nicht als Änderungswunsch erwähnt wurde, ausdrücklich einverstanden bist. Und das verschiebt den zu zahlenden Betrag deutlich zu Gunsten der Grafikerin, denn dann hast du ihre ARbeitsleistung genutzt und die kostet Geld, auch wenn du nicht zufrieden bist. Schließlich hattest du ja Gelegenheit zum Aussteigen.


Hoffe du kannst was damit anfangen Lächel


Zuletzt bearbeitet von Der Schnitter am Mo 07.03.2011 11:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hellgold

Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Duesseldorf
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 12:22
Titel

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Was habt Ihr schriftlich (!) vereinbart?

Mündlich ist zwar eine geschäftliche Abspracheform, die je nach Auslegung rechtskräftigen Charakter hat, aber so wie sich das anhört steht hier dann Aussage gegen Aussage. Was also habt Ihr schriftlich geregelt? Hat Sie Dir ein Angebot zukommenlassen mit den erwähnten Konditionen?

Gruß
HG
PS: 20% für einen nicht genommenen Entwurf ist übrigens nicht viel, ich nehme da mehr. Allerdings erstelle ich mit meinen Kunden auch detaillierte Briefings - schriftlich und mit nachfolgendem Angebot. Nur mal eben am Telefon geht m.E. überhaupt nicht, dafür ist das Thema Website zu komplex. Wer das so dennoch hinbekommt - Respekt. In den meisten Fällen wird es aber wohl dann so laufen wie oben beschrieben.

justmy2cents …
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 13:58
Titel

Re: Wie viel vom ungenutzten Webiste-Entwürf muss ich bezahl

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Kische hat geschrieben:
Dann kam der Entwurf, der leider gar nicht zum Projekt passet und vieles nicht berücksichtigt hat, das ich mit ihr am Anfang besproche habe. Sie meinte, dass sie eingies vergessen hatte, weil es so lange gedauert hat - was ja an ihr lag. Sie sagte aber auch, ich hätte es noch genauer aufschreiben müssen....


Wenn ein Kunde sich fühlt, als würde sein Auftrag zwischen Tagesschau und Wetterkarte abgehandelt, wäre ich auch sauer.
Und wenn der Grafiker dann auch noch schlecht zu erreichen ist, zu spät und falsch liefert, würde ich den Auftrag auch abbrechen.
Dein Grafiker hätte sich Deine Wünsche eben genau aufschreiben müssen und wenn Du als Kunde kein richtiges Briefing liefern kannst, muss es der Grafiker mit Dir erarbeiten. Das Briefing ist schließlich Grundlage für den Designjob.

Ich würde an deiner Stelle gar nichts zahlen, auch wenn 20% abgemacht waren.
20% für korrekte Arbeit im vorgegebenen Zeitfenster unter Berücksichtigung der Kundenwünsch, dann ja aber nicht so.

Und ich schreibe das als Grafiker. Ich behandle meine Kunden nicht so.
Und falls ich tatsächlich wegen anderen Jobs den Auftrag zeitlich nicht einhalten kann, dann frage ich vorher, ob mein Kunde mit einer Verschiebung einverstanden ist. Ist er es nicht, breche ab, stelle im nichts in Rechnung und helfe ihm eher, Ersatz zu finden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 14:01
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da muss ich sl-design beipflichten... ich wart jetzt nur auf den gegenpost vom grafiker, der sich beschwert, das sein auftrag nicht bezahlt wurde... * Applaus, Applaus *
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 14:29
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Kann SL-Design da auch nur Recht geben.
Ich bin selbst kleiner "Einzelkämpfer", aber wenn ich keine Zeit habe nehme ich sowas halt nicht an oder (bei ausreichendem Budget) gebe ich es extern weiter.

Aber so ein Murks, dass die Hälfte der Absprachen vergessen geht oder tagelang niemand erreichbar ist, geht gar nicht.
Hier würde mich jetzt mal eine Stellungnahme der Grafikerin interessieren.
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sockennase

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.03.2011 14:52
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Das erinnert mich daran, dass ich im Januar meiner Cousine eine Webseite versprochen habe... Ich komme vor lauter Arbeit auch nicht dazu und bin seit Wochen nicht erreichbar *zwinker* Allerdings handelt es sich dabei um einen Freundschaftsdienst. Wenn ich selbstständig sein möchte, muss es doch auch in meinem Interesse liegen, dass der Kunde zufrieden ist und mich weiterempfiehlt * Keine Ahnung... *

Ich verstehe aber auch nicht, wie man die Hälfte der Absprachen vergessen kann... Das ist wie eine Kellnerin, die drei Mal fragt was ich noch mal zu trinken bestellt habe, weil sie zu faul war mitzuschreiben...

Zitat:
Wenn ein Kunde sich fühlt, als würde sein Auftrag zwischen Tagesschau und Wetterkarte abgehandelt, wäre ich auch sauer.

Es gibt aber auch diese Kunden, die einen bezahlen als könnte man den Auftrag mal eben zwischen Tagesschau und Wetterkarte abhandeln. Ich sag nur "Was? 500€ für Design und Umsetzung. Das ist ja Wucher!"

Ich wünsche euch viel Glück, dass ihr das irgendwie halbwegs friedlich geregelt bekommt...
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