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Thema: Wie Verträge schließen? vom 15.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie Verträge schließen?
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rady
Threadersteller

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Verfasst Do 15.03.2007 20:35
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Wie Verträge schließen?

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Hallo

Beispiel: Selbstständiger Webdesigner oder whatever

ist es gesetzliche Pflicht für jeden Auftrag einen Vertrag aufzusetzen den der Auftraggeber unterzeichnet zurücksenden muss? Wenn ja, gibt es Formalitäten die enthalten sein müssen? Oder ist es quasi nur eine Absicherung für den Designer die nicht Pflicht ist?
Wie stehts mit Bestätigung per Email, Telefon oder per ausgefülltem Formular auf einer Webseite?

Hab schon im Forum gesucht aber bin nicht wirklich fündig geworden. Vermutlich ist meien Frage zu trivial *zwinker*

Danke für hilfreiche Antworten * Ich bin unwürdig *


Zuletzt bearbeitet von rady am Do 15.03.2007 20:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Do 15.03.2007 21:01
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Nein, mus man nicht. Ein Vertrag ist ja auch nur Ausdruck zweier Willenserklärungen. Wie du die Dokumentation dieser WE gestaltest, kannste halten wie ein Dachdecker. Umfangreiche juristische Verträge macht man in der Regel nur bei hohen Auftragsvolumina und damit hohen Streitwerten.
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tacker

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Verfasst Fr 16.03.2007 09:29
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Im Allgemeinen ist es aber dringend zu empfehlen alles schriftlich fest zu halten.
Gerade bei Gestaltung / Entwicklung ist vieles Auslegungssache und kann nachher vom
Kunden zu seinen Gunsten verdreht werden, wenn die Art und der Umfang des Auftrages
nicht schriftlich fixiert wurde. Im schlimmsten Fall bedeutet das keine Bezahlung für die
geleistete Arbeit.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.03.2007 09:52
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tacker hat geschrieben:
Im Allgemeinen ist es aber dringend zu empfehlen alles schriftlich fest zu halten.
Gerade bei Gestaltung / Entwicklung ist vieles Auslegungssache und kann nachher vom
Kunden zu seinen Gunsten verdreht werden, wenn die Art und der Umfang des Auftrages
nicht schriftlich fixiert wurde. Im schlimmsten Fall bedeutet das keine Bezahlung für die
geleistete Arbeit.


Aber sowas von qft!
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rady
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 16.03.2007 15:31
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ok danke für die antwort.
wenn der worst case ist, das ich kein geld sehe, ist es bei sehr kleinen beträgen also kein beinbruch.
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
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Verfasst Fr 16.03.2007 15:59
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Ach, so würd ich das auch nicht sagen. Einer der dir Böses will kann dann shcon noch einige Unanehmlichkeiten dazu packen.

Z.B. n Schreibfehler bei der Telefonnummer auf nem Flyer und er will dann noch Schadenersatz dazu.
Obs durch kommt ist eine andere Frage aber den Ärger hast du erstmal.

Und und und.

Klar muß bei Kleinigkeiten kein Vertragswerk in Buchform ran, aber ne simple Auftragsbestätigung mit den wichtigsten Punkten und ner Absicherung wegen Korrekturlesen usw. hilft schonmal weiter und kostet nicht wirklich Zeit.
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rady
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2006
Ort: -
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Verfasst Fr 16.03.2007 16:53
Titel

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is dafür nur der postweg geeignet?

oder würde ein im internet abgeschicktes formular das z.B. ersetzen können?
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.03.2007 18:47
Titel

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rady hat geschrieben:
is dafür nur der postweg geeignet?

Nein, Fax geht auch.
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