was genau willst du wiisen, senta? suchst du noch ein schlupfloch?
das urheberrecht ist tatsächlich nicht übertragbar und bleibt bis über deine lebenszeit bei dir. aber wie greenman schon schrieb, könntest du die "nutzung" an deinen werken verlieren.
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Verfasst Fr 01.02.2013 17:22 Titel
Ja, also momentan bin ich dank Euch schon ein ganzes Stück weiter
Ich bin nur gerade noch dabei dies im Angebot auszuformulieren und dann is gut
Was mir aber gerade noch aufällt ist folgendes: Wie verhält sich das mit der Eigenwerbung? Ich darf doch trotz dieser uneingeschränkten Nutzungsrechte meine Arbeiten noch auf meiner Webseite, in meiner Referenzenmappe usw. als Referenzen angeben oder? Ich werde dies zwar vorsichtshalber in die Formulierung mit einbeziehen, dass ich das darf, aber wie ist das rechtlich gesehen?
Dabei seit: 12.11.2007 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 03.02.2013 00:05 Titel
@ type1
Genau das dachte ich mir fast.. Ich habe mir das noch herausgenommen, dass ich meine Arbeiten für meine Eigenwerbung noch verwenden darf.
Jetzt müsste das so passen
Also an dieser Stelle nochmal vielen herzlichen Dank an alle!! Habts mir super geholfen
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