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Thema: Wie verteilen sich die Nutzungsrechte im Angebot? vom 31.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie verteilen sich die Nutzungsrechte im Angebot?
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Senta
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2007
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Verfasst Do 31.01.2013 14:07
Titel

Wie verteilen sich die Nutzungsrechte im Angebot?

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Hallo!

Eine Gemeinde möchte sich neu präsentieren. Hierfür möchten sie alles vom Logo bis zur Website und dazu die uneingeschränkte Nutzungsrechte.
Nun meine Fragen:

Kann man alle einzelnen Positionen so aufschlüsseln?:
- Logo Preis x + Preis für Nutzungsrecht
- Corporate Design Preis x + Preis für Nutzungsrecht
- Flyer Preis x + Preis für Nutzungsrecht
- Geschäftspapiere Preis x + Preis für Nutzungsrecht
- Website Preis x + Preis für Nutzungsrecht

Oder wird das Nutzungsrecht nur für das Corp. Design vergeben (weil dies die Basis für alle anderen Produkte ist)?
Und darf dann die Gemeinde von einer anderen Agentur auf Basis des CD z.B. eine Broschüre anfertigen lassen?

Oder nur für die einzelnen Produkte (und nicht das Corp. Design)?
Darf die Gemeinde hier von einer anderen Agentur auf Basis des CD z.B. eine Broschüre/weitere Printprodukte anfertigen lassen?

Wie handhabt ihr das?

Sonnige Grüße
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 31.01.2013 14:34
Titel

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Die Nutzungsrechte werden natürlich nur für Designleistung berechnet. Fremdkosten, Vergütungen für sonstige Leistungen, Material und Organisationskosten und Fremdkosten werden da nicht einberechnet.

Rechte


Zuletzt bearbeitet von eugen.schuetz am Do 31.01.2013 14:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 31.01.2013 14:41
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wenn das nutzungsrecht für alle positionen gleich ist, dann kannst du es im angebot auch so aufführen. also einmal das nutzungsrecht für alles definieren. in einem cd sind ja auch eben logo und flyer usw definiert. deine auflistung ist also in dem beispiel nicht so ganz stimmig.

je nachdem wie groß das nutzungsrecht eingeräumt wird, kann sich die gemeinde auch eine andere agentur suchen, um neue layouts machen zu lassen. den kunden über die nutzungsrechte nur an sich zu binden, ist so eine sache. da wäre es (für dich) kundenfreundlicher ihnen ausreichend rechte einzuräumen, aber entsprechend entlohnt zu werden.

wenn der kunde zufrieden ist, hat er auch keinen grund die agentur zu wechseln.

ein logo zu entwickeln und dann mit eingschränkter nutzung zu verkaufen, macht in meinen augen keinen sinn. denn das logo muss ja überall eingesetz werden können, damit es funktioniert.

bei einem flyer wiederum, könnte man die nutzung auf einen bestimmten rahmen beschränken (zeitraum, nur im printbereicht usw).
 
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 31.01.2013 14:46
Titel

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Erstmal vorneweg: Nutzungsrechte werden nur auf Grundlage der Entwurfsleistungen berechnet, nicht für Programmierung der Webseite, Reinzeichnung des Logos etc. (grob gesagt für keine der "sonstigen Leistungen", die nichts mit dem kreativen Prozess selbst zu tun haben).

Ansonsten: Gute Frage. Wenn der Entwurf des Geschäftspapieres etwa zu 90% vom CD vorgegeben ist, würde ich sagen nein, das wäre keine eigenständige Leistung, entsprechend kann man keine Argumentation gemäß Urheberrecht, Schöpfungshöhe etc. führen. Wenn das CD schon da wäre, sähe die Sache ja auch nicht anders aus. Die Frage ist wohl eher, wie strikt Du alle diese Bestandteile im Entwurf des CDs definierst um dort auf Dein Geld zu kommen. Da hast Du einigen Spielraum.

..und ob die Gemeinde von einer anderen Agentur was anfertigen darf auf Basis des CDs: Natürlich darf sie das, dafür ist das CD doch da. Hast Du Angst, dass die Gemeinde sagt: Alles klar, super CD den Rest lassen wir von jemandem machen, der günstiger ist?

Im Übrigen: Öffentliche Stellen haben solche Geschichten doch meist fest verplant in Ihrem Haushalt? Hast Du den Job schon sicher, oder folgst Du einer Ausschreibung? Falls ersteres der Fall sein sollte, darf man ruhig fragen, wie viele Kohlen denn zur Verfügung stehen, bevor man ein Angebot abgibt.
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Senta
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2007
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Verfasst Do 31.01.2013 16:16
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Vielen Dank für Eure Antworten! Lächel

also quasi so:
- Logo Preis
- Corporate Design Preis
- Flyer Preis
- Geschäftspapiere Preis
- Website Preis
- uneingeschränktes Nutzungsrecht Preis

Die Frage, ob die Gemeinde von einer anderen Agentur auf Basis des CD z.B. eine Broschüre anfertigen lassen darf, war eigentlich deshalb gestellt, weil ich wissen wollte, wie weit das uneingeschränkte Nutzungsrecht geht. Um sozusagen die Eckpunkte abzustecken. Falls sie das täte und ein anderer Gestalter die Sachen verwendet und geringfügig abändert (Texte, 1 oder 2 Bilder z.B.) wäre das dann eine Urheberrechtsverletzung?
Natürlich habt ihr recht, dass die Kundenbindung über Nutzungsrechte kein gutes Licht auf einen selbst wirft. Schließlich ist das doch eine freie Marktwirtschaft und der Kunde kann hingehen wo er möchte. Kein Problem. Nur wo genau sind bei dem uneingeschränken Nutzungsrecht die Grenzen, was ist hier definiert?
Ich denke dafür müßte ich nochmal die Suche bemühen - bin aber nicht böse, wenn jemand hier eine Zusammenfassung posten möchte *zwinker*

@ ChrisKam
Das ist eine Ausschreibung und nicht sicher, ob wir den Auftrag bekommen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 31.01.2013 17:40
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uneingeschränkte nutzungsrechte = alle rechte liegen beim kunden - da gibt es keine grenze mehr! der darf dann sogar unterlizenzen verkaufen oder eben andere agenturen beauftragen die mit deinem design weiterarbeiten und auch verändern dürfen.

ich stolpere bei dir aber immer noch über das cd. wenn du logo, flyer, homepage und geschäftsdrucksachen schon aufführst, was versehst du dann noch unter "corporate design preis"?

allgemein zum thema nutzungsrechte gibt es hier zahlreiche threads mit verlinkungen und erklärungen, wie man sie errechnet, was sie beinhalten und wie man sie optimal regeln sollte (bereits im angebot).
 
Senta
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 31.01.2013 19:10
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Das ist natürlich nachvollziehbar. Uneingeschränkt ist also wirklich ohne Grenze. Nur wie verhält sich das dann eigentich zum Urheberrecht?

Ok, also ich hätte statt CD eher Styleguide schreiben sollen.

Ja, ich stöbere nun schon ne Weile .. Lächel ausschließliche und einfache, beschränkte, ausschließlichen unbeschränkten, einfachen unbeschränkten Nutzungsrechte... inhaltlich, zeitlich, örtlich begrenzt ...
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 31.01.2013 19:39
Titel

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Senta hat geschrieben:
Nur wie verhält sich das dann eigentich zum Urheberrecht?

Das kann dir keiner nehmen und das kannst du auch nicht übertragen. Und theoretisch hast du das ja auch noch, solange du lebst.

Nur ... du kannst halt nix mehr damit anfangen, wenn du das ganze Nutzungsrecht abgibst.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 31.01.2013 19:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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