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Thema: wie sind die rechte für entwürfe nach bezahlung? vom 27.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> wie sind die rechte für entwürfe nach bezahlung?
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grover
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2003
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Verfasst Fr 27.04.2007 16:47
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wie sind die rechte für entwürfe nach bezahlung?

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hallo!

ich hatte einen auftrag für die gestaltung von flyern...hab auch einiges dazu beim auftraggeber abgegeben! es ist aber nie in den druck gegangen! jetzt ist er von dem auftrag zurück getreten möchte mich aber bezahlen! muß ich ihm dann meine entwürfe aushändigen und hat er dann damit die berechtigung meine entwürfe weiter zu verwenden?

danke jetzt schon mal für die hilfe!
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initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
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Verfasst Fr 27.04.2007 16:49
Titel

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such mal nach thema : nutzungsrechte und urheberrecht.
da findest alles was du brauchst
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 28.04.2007 10:04
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Der Kunde ist nicht vom Auftrag zurückgetreten, er hat im Grunde nur den Umfang vermindert. Statt Entwurf und Reinzeichnung und evtl. Druckabwicklung zu bezahlen, hat er den Auftrag auf Entwürfe reduziert. Wenner die bezahlen soll, dann steht ihm das Ergebnis auch zu. Ansonsten kannst du kein Geld verlangen. Und ob du ihm das Nutzungsrecht für die Entwürfe einräumst, ist dir überlassen. Wenn du das nicht tust, wirst du dir damit aber keinen Gefallen tun. Also machste am besten ne eigene Rechnungsposition, nimmst ihm noch ein paar Euro für Nutzungsrechte ab und hast nen Kunden, der mit dem, was du ihm lieferst glücklich werden kann.

Glaub mir, alles andere rächts sich später irgendwann.
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