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Verfasst Di 10.07.2018 21:08 Titel
Nach meiner Logik darf man dann den Namen verwenden. Ich kann hier "Nike" schreiben, ohne das ich angezeigt werde. Wenn nun das Wort "Nike" in irgendeinem selbst erstellten Redesign steht, ist das nichts anderes.
Ändert jetzt nichts an meiner Aussage. Wenn du den Namen NIKE für eine Schuhwerbung-Redsign nutzt, könnte es durchaus gegen das Urheberrecht verstoßen. Je nach Art des Schutzes ist auch der Name für Schuhwerke geschützt. Die Namensnennung in einem Forenbeitrag ist etwas ganz anderes, da er nicht in Zusammenhang mit einer Nutzung für Werbung steht.
Nach meiner Erfahrung werden aber solche Redesigns/Bewerbungsarbeiten selten bis gar nicht abgemahnt, da keine finanzielle Absicht dahinter steckt. Das Redesign soll ja nicht verkauft werden.
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