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Thema: Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern? vom 07.01.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 10.07.2018 17:01
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Wenn Urheberrechte verletzt werden, ist es nicht erlaubt. Allerdings wird nicht alles strafrechtlich verfolgt. Erlaubt wäre es dennoch nicht.
 
Rheg
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2017
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Verfasst Di 10.07.2018 21:08
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Nach meiner Logik darf man dann den Namen verwenden. Ich kann hier "Nike" schreiben, ohne das ich angezeigt werde. Wenn nun das Wort "Nike" in irgendeinem selbst erstellten Redesign steht, ist das nichts anderes.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 11.07.2018 08:30
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Ändert jetzt nichts an meiner Aussage. Wenn du den Namen NIKE für eine Schuhwerbung-Redsign nutzt, könnte es durchaus gegen das Urheberrecht verstoßen. Je nach Art des Schutzes ist auch der Name für Schuhwerke geschützt. Die Namensnennung in einem Forenbeitrag ist etwas ganz anderes, da er nicht in Zusammenhang mit einer Nutzung für Werbung steht.
Nach meiner Erfahrung werden aber solche Redesigns/Bewerbungsarbeiten selten bis gar nicht abgemahnt, da keine finanzielle Absicht dahinter steckt. Das Redesign soll ja nicht verkauft werden.
 
 
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