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Thema: Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern? vom 07.01.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern?
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Rheg
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Verfasst So 07.01.2018 12:54
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Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern?

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Hallo,

meine Frage baut auf folgendem Thema auf:
https://www.mediengestalter.info/forum/41/gekuendigt-arbeitgeber-verweigert-mir-meine-arbeitsproben-172163-2.html?sid=c861f4c19413f0c6996ffc3e9e68214e

Ich kenne es im Schnitt auch so, dass die meisten Agenturen Arbeitsproben untersagen und da beziehe ich mich auch nur auf die Dinge, die man alleine ohne Zusammenarbeit gestaltet hat. In dem alten Thema bleibt noch teilweise die Frage offen, was man macht, wenn man trotzdem Arbeitsproben der letzten Jahre zeigen möchte. Ein Vorschlag war, dass man die Internetseiten der Kunden oder die Kunden direkt besucht und so an Dokumente kommt. Das ist vielleicht auch für die meisten ausreichend. Nur wie geschrieben wurde, darf man es trotzdem nicht veröffentlichen.

Wie sehr muss man denn Dinge abändern, dass es rechtlich erlaubt ist? Den Firmennamen und die Kontaktdaten ändern, Texte durch Platzhalter ersetzen. Aber wie sieht es mit dem Logo und dem Corporate Design aus? Reicht es aus, die Farben neu zu wählen? Hier suche ich nach "Richtlinien".

Ich freue mich über Anregungen. Und ja, ich würde selbstverständlich unter den entsprechenden Arbeitsproben anmerken, dass sie abgeändert wurden, damit ich sie zeigen kann. Ich würde sie dann quasi von zu Hause aus nochmal neu erstellen, was den Vorteil hat, dass ich auch bei ein paar Sachen die Dinge so umsetzen kann, wie es eigentlich wollte und nicht, wie die Agentur mir mit Änderungen "reingefuscht" hat.
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flavio

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Verfasst So 07.01.2018 13:05
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In welchen Zusammenhang möchtest du was, von wem und wann zeigen?
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Rheg
Threadersteller

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Verfasst So 07.01.2018 13:13
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Ich arbeite in einer Agentur und möchte die Arbeitsstelle wechseln. In den Vorstellungsgesprächen für eine neue Stelle möchte ich die Arbeiten digital zeigen. Es geht wie erwähnt um verschiedene Medienprodukte und Grafikdesigns, die für verschiedene Kunden/Unternehmen von mir gestaltet wurden.
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flavio

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Verfasst So 07.01.2018 13:23
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Als PDF? Webseite? öffentlich zugänglich?
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Rheg
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Verfasst So 07.01.2018 14:06
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Für den Anfang nur als Bilder per Stick, aber eventuell zukünftig auch auf einer öffentlichen Seite, wenn was richtig gutes dabei ist/war.

Zitat:
Nur wie geschrieben wurde, darf man es trotzdem nicht veröffentlichen.

Wie sehr muss man denn Dinge abändern, dass es rechtlich erlaubt ist?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Mo 08.01.2018 10:36
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Hast du in deinem Vertrag ein Verbot für das veröffentlichen der Arbeiten stehen? Wenn nicht, kannst du deine Arbeit als Referenz problemlos nutzen, da soetwas geschäftsüblich ist. Bei einer Verschwiegenheiterklärung usw. sieht es anders aus. Ich würde bei der Präsentation von Referenzen immer eine kleine Info machen, was konkret die Aufgabenstellung und die eigene Leistung war. So kannst du auch direkt deutlich machen, wenn ein Projekt im Team enstanden ist.
 
SL-Design

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Verfasst Mo 08.01.2018 12:51
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Re: Wie sehr muss man Arbeitsproben abändern?

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Rehg hat geschrieben:
Aber wie sieht es mit dem Logo und dem Corporate Design aus? Reicht es aus, die Farben neu zu wählen?

Das ist Quatsch.
Entweder richtig zeigen oder gar nicht.

Hast du zu einem Kunden oder Projekt eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, niemals etwas zeigen.
Das kann teuer werden.

Verbietet dir dein jetziger Arbeitgeber, die Referenzen aus deiner Beschäftigung zu veröffentlichen (persönliche Website, Instagram etc.), kannst du es darauf ankommen lassen.
Das regelt aber eher dein Arbeitsvertrag. Wen da ein Verbot drinsteht, würde ich es lassen.

Zu einem persönlichen Gespräch bei einem neuen potentiellen Arbeitgeber einen Stick oder Ausdrucke mitzunehmen und Links zeigen, kannst du immer machen - ausser es gilt eben eine Verschwiegenheitserklärung.
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Rheg
Threadersteller

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Verfasst Di 10.07.2018 17:33
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Sofern vertraglich nichts vereinbart wurde und man keine Unterschrift für Schweigepflichten vergeben hat, darf man die Sachen auch ins Internet stellen, oder bezieht sich das jetzt nur auf Bewerbungen, die nicht an die Öffentlichkeit kommen? Ich würde nun gerne mit einem Portfolio auf Behance anfangen.

Ich habe schon öfters im Internet "fiktive Redesigns" gesehen. Das scheint wohl auch erlaubt zu sein, obwohl es mich gewundert hat.
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