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Thema: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden? vom 28.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?
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nanu

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Verfasst Di 28.02.2012 14:44
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Zitat:
Oder glaubhaft machen, zum Beispiel durch Indizien und Aussagen. Wem er mehr glaubt, entscheidet der Richter. Um handfeste 'Beweise' geht es in Zivilverfahren selten ...


Zitat:
Verabschiedet euch mal von der Überhöhung des Begriffs des 'geistigen Eigentums' - ob hier überhaupt irgendetwas von dem, was der TE erstellt hat, vom Urheberrecht geschützt ist, entscheidet im Streitfall nämlich erst der Richter.

Zitat:
Und was der Zweck der Erstelung einer Website, eines Logos oder von Briefpapier ist, erschließt sich auch dem analogesten Richter: Nämlich die Nutzung.


so schreibt, wer wenigstens schon mal einen Richter gesehen hat, so meine ich.

Odin_333 hat geschrieben:
Nur weil ein Logo oder eine Webseite existiert, bedeutet das nicht, dass derjenige, der diese benutzt auch das Nutzungsrecht hat.


Wenn es nicht geklaut ist, schon und das war es hier im Falle (Eingangsposting) ja auch nicht.
Es sei denn, es ist ein werters einzigartiges Kunstwerk aber drüber entscheidet ja im Streitfall der Richter.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 28.02.2012 14:56
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Odin_333 hat geschrieben:
Nur weil ein Logo oder eine Webseite existiert, bedeutet das nicht, dass derjenige, der diese benutzt auch das Nutzungsrecht hat.


pauschal nein. aber wenn kunde und dienstleister sich abgesprochen haben, dann schon. der mündliche vertrag ist genauso bindend wie ein schriftlicher, aber wie von someonesdaughter schon erwähnt, ist die beweisbarkeit schwieriger.

wenn man eben eine dienstleistung unentgeltlich macht, ist das so. das sagt aber noch nichts über die nutzung aus.
 
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Verfasst Di 28.02.2012 15:13
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someonesdaughter hat geschrieben:

Welcher Teil von

"Oder glaubhaft machen, zum Beispiel durch Indizien und Aussagen. Wem er mehr glaubt, entscheidet der Richter. Um handfeste 'Beweise' geht es in Zivilverfahren selten ..."

ist dir denn unklar?


Denk mal darüber nach! Was ist ein Mündlicher Vertrag vor einem Richter anderes, als "Aussage gegen Aussage".

Glaub mir, ich habe genau soche Fälle mehr als einmal mit angesehen.

Ein früherer Arbeitgeber hat für einen Kunden ein Logo erstellt (inkl. Skizzen, inkl. Andrucke usw.)
Der Kunde hat nie gezahlt, wohl aber ein "Gut zum Druck" der gesamten Geschäftsausstattung selbst von einem Bekannten drucken zu 10000en lassen.
Auch die Website war schon auf das CI der Geschäftsaustattung ausgerichtet.

Nach diesem Gerichtstermin durfte der Kunde Briefpapier, VKs, Webseite usw. vernichten, weil ihm eben kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde und er nichts inder Hand hatte, das ihm eines eingeräumt hätte.
Mein ehemaliger Arbeitgeber konnte hingegen durch Skizzen, Rohdaten, Andrucke usw. beweisen, dass Logo und Idee sein Eigentum sind.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 28.02.2012 15:18
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war denn ein bezahlung bestandteil der absprache? dann hat der kunde auch nie etwas erworben, wenn er nichts bezahlt hat. also war das utreil durchaus korrekt. hat aber dann nichts mit dem sachverhalt hier zu tun.

aber das ändert nichts an verbindlichkeit eines mündlichen vertrages.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Di 28.02.2012 15:34
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Was die Schöpfungshöhe betrifft, sehe ich nur geringe Chancen, dass sich für das Logo alleine ein Richter finden würde, der diesem die nötige Schöpfungshöhe zuspricht. (Siehe Signatur!)

Im Gesamtpaket könnte ich mir aber gut vorstellen, dass hier das Urheberrecht greifen würde. Vor allem, wenn die Videos auch von dir gedrehte Filme sind und nicht nur ein paar einfache Animationen. Bei "Lichtbildwerken" scheint mir vor Gericht jeder Urlaubsschnappschuss (mit einer Wegwerfkamera) Schutz nach dem Urheberrecht zu genießen.

Dann hättest du dank UrhG § 32 Angemessene Vergütung ein wichtiges Argument auf deiner Seite.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 28.02.2012 15:45
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§ 32 Angemessene Vergütung hat geschrieben:
(3) [...] Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.


der te war doch mit untentgeltlichen nutzung einverstanden. der kunde ist nur mit seinem neuen angebot nicht einverstanden. ein illegale nutzung liegt doch noch gar nicht vor, das wird doch nur gemutmaßt...
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.02.2012 15:58
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Re: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Bleimann hat geschrieben:
Also auch für Werbeaufträge! Jedoch bereits im Erstgespräch wurde mir mit Agenturwechsel gedroht.


Zitat:
und hätte dazu geführt einen potentiellen großkunden mit Vergütung für die Agentur zu gewinnen.


Zitat:
Die Internetseite war jedoch schon vor der Änderung der Betreibersituation mangels Deckung durch den Provider gesperrt worden.


Ich verstehe das ganze Problem nicht. Worauf wolltest Du eigentlich hinaus?

Du hattest es bereits kostenlos gemacht und hättest auch für die Familie weiterhin kostenlos gearbeitet. Aber weil die Firma nun alles andere bezahlen wollte, wolltest Du dann auch Geld sehen. Soweit verständlich.

Wollten sie Dich denn wirklich bezahlen? Oder war nur Dein Angebot zu hoch?

Und wenn die die ganze Zeit ohnehin an der Pleite langschrammen (wer seinen Provider nicht bezahlen kann, kann wirklich nicht viel Geld haben bei den Kampfpreisen), was genau wäre denn da für Dich an Großaufträgen zu holen gewesen?


Zuletzt bearbeitet von monika_g am Di 28.02.2012 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Di 28.02.2012 16:24
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Auch wenn ich davon ausgehe, dass du da rein rechtlich gesehen etwas machen könntest - würde ich dir empfehlen die Sache auf sich beruhen zu lassen. Der ganze Ärger ist es vermutlich nicht wert.

Außerdem könnte das auch andere potenzielle Kunden abschrecken. Für Außenstehende sieht das schnell so aus, als ob du erst etwas verschenkt hättest, für das du dann wegen irgendwelcher Unstimmigkeiten dann nachträglich Geld sehen willst - und das auch noch vor Gericht einklagst.
Würdest du mit jemanden Geschäfte machen wollen von dem du so etwas gehört hast?
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