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Thema: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden? vom 28.02.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?
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Bleimann
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Verfasst Di 28.02.2012 07:00
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Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Hallo MG.Info Forum,

folgender Fall:

Als Werber, habe ich in ein innerfamiläres Startup investiert.
Das bedeutet, ich habe Webseite, Printvorlagen, Logo, Slogan, Facebookseite, Werbetext, Video
erstellt. Unentgeltlich!

Das Familienmitglied hat jedoch vor kurzer Zeit zwei Gesellschafter eingestellt. Damit waren es drei Gesellschafter mit jeweils 33% als GbR. Ich musste nun in Verhandlungen treten, denn die neuen Gesellschafter wollten zukünftig für Dienstleister etc. bezahlen. Also auch für Werbeaufträge! Jedoch bereits im Erstgespräch wurde mir mit Agenturwechsel gedroht.

Ich habe also alle nötigen Informationen und Preislisten an den Künden gesandt und außerdem auf Wunsch meine Position bezüglich "Abtretung vom geistigen Eigentum" ausgeführt.

Mein Angebot sah folgendermaßen aus:

Meine Agentur bleibt exklusiver Ansprechpartner für die Werbung und das Unternehmen bekommt zukünftig alle nötigen Werbemittel gegen Rechnung (Ob nach Preisliste oder Pauschalbetrag abgerechnet werden muss habe ich nicht gesagt). Dafür bleiben die Nutzungsrechte am geistigen Eigentum bestehen, da gewährleistet ist, dass niemand sonst außer der Nutzungsreche-eigner selbt diese Materialien nutzt. Das wäre als Referenz und Kunden für mich immernoch interessant geblieben, und hätte dazu geführt einen potentiellen großkunden mit Vergütung für die Agentur zu gewinnen.

Zweite Möglichkeit ist für den Fall gedacht, dass der Kunde meine Werke an Dritte weitergeben möchte, also ein Abtreten vom Eigentum erwirken will. Diese würden dann daran rumwursten wie es Ihnen gefällt. In diesem Fall löse ich die stillschweigenden Vereinbarung über Nutzungsrechte an sämtlichen Werken auf. Was doch mein gutes Recht ist. Ich bin ja nicht verpflichtet jemandem meine Werke zu überlassen, wenn ich weder dafür vergütet noch ein anderes Abkommen geschlossen wurde und dem Unternehmen nicht böswillig/fahrlässig damit schade.

Mein Angebot für die Erteilung der Nutzungsrechte war die Vergütung aller bisher gestellten Werke zzgl. ein angemessener Schadensersatz für in Aussicht gestellte Leistungen (da diese nicht unerheblich waren, vergütet worden wären, und bereits Fremdleistungen eingeholt wurden, teilweise sogar Vertragsverhandlungen bereits stattfanden.) Mein Angebot war, Stundenzettel mal Preisliste, - 33% für den familären Gesellschafter, womit ich ihm gegenüber keinen Vertragsbruch begehe. Damit wäre ich angemessen für meine Investition vergütet worden.

Jetzt könnt ihr euch vielleicht denken, dass die neuen Gesellschafter "not amused" waren, da sie (meiner Meinung nach) nie erwägt haben bei meiner Agentur zu bleiben. Am telefon beschimpft und bedroht, entschloss ich mich, den Zugang zu sämtlichen Werken zu sperren, um die drohende Gefahr des Diebstahls geistigen Eigentums abzuwenden.
Ich entzog in Schriftform von diesem Zeitpunkt an die Nutzungsrechte am geistigen Eigentum.

Dabei kann ich Geschäftsschädigung ausschließen, da deren einzigen verbliebenen Werbemedien, die Videos für die im Betrieb aufgestellten TV-Geräte und die Grafiken auf der Facebookseite und einer Landingpage. (Videos können leicht durch Platzhalter ersetzt werden, Facebookseite läuft dennoch weiter, Landingpage mit einer Verlinkung zur Internetseite. Die Internetseite war jedoch schon vor der Änderung der Betreibersituation mangels Deckung durch den Provider gesperrt worden. Printmedien waren nicht vorhanden, Logo ist nicht genutzt für Leuchtreklame oder anderes was Geld kostet.

Was tue ich nun, wenn die Gesellschafter, Slogans oder Logos/Grafiken übernehmen ohne mich zu Entschädigen.
Ich meine wenn sie einfach gehen und alles von der neuen Agentur machen lassen, isses mir egal. Aber wie schütze ich mich jetzt vor Diebstahl? Sobald Rechnung für Provider bezahlt ist, sofort internetseite löschen?

Da bin ich mal gespannt...Was sind eure Gedanken dazu? Hab ich was richtig gemacht?


Zuletzt bearbeitet von Bleimann am Di 28.02.2012 07:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 28.02.2012 09:05
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einzig sinnvolle antwort, wenn sie wirklich die von dir gestalteten und umgesetzten werbemittel einsetzen: anwalt. damit signalisierst du dann auch gleich, das du es ernst meinst und auch vor rechtlichen schritten nicht zurück schreckst.

gab es denn für die unentgeltliche geschichte irgendwas vertragliches? oftmals macht man solche aufträge dann gegen beteiligung am geschäftserfolg o.ä. - hier könnte man dann auch evtl. anknüpfen was eventuelle entschädigungen für deinen bisherigen aufwand angeht, wenn dein ex-kunde die agentur wechselt. auch hier würde ich mal ein beratungsgespräch beim anwalt empfehlen. das kostet nicht die welt und du kennst dann deine optionen genau und kannst abwägen, ob du dir den stress antun willst, deiner kohle nachzurennen oder ob du es gut sein lässt um dich auf aktuelle projekte und kunden zu konzentrieren.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 28.02.2012 11:42
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Re: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Bleimann hat geschrieben:
Als Werber, habe ich in ein innerfamiläres Startup investiert.
Das bedeutet, ich habe Webseite, Printvorlagen, Logo, Slogan, Facebookseite, Werbetext, Video
erstellt. Unentgeltlich!

das ist ja deine sache - unentgeldich. aber du hast bereits einen mündlichen vertrag. der kunde hat bestellt, du hast geliefert. der kunde nutzt, ist also mit allem einverstanden... du hast ihm aber auch schon nutzungsrechte übertragen. auch wenn du nichts schriftliches hast. siehe:
von Illumaus geklaut hat geschrieben:
Wenn nichts besprochen wurde, gilt § 31 Absatz 5 UrhG, es gilt die Nutzung als eingeräumt, die zur Erfüllung des Vertragszweckes nötig ist.


Bleimann hat geschrieben:
Das Familienmitglied hat jedoch vor kurzer Zeit zwei Gesellschafter eingestellt. Damit waren es drei Gesellschafter mit jeweils 33% als GbR. Ich musste nun in Verhandlungen treten, denn die neuen Gesellschafter wollten zukünftig für Dienstleister etc. bezahlen. Also auch für Werbeaufträge! Jedoch bereits im Erstgespräch wurde mir mit Agenturwechsel gedroht.

das ist einfach ihr gutes recht. den anbieter können sie jederzeit wechseln.

Bleimann hat geschrieben:
Ich habe also alle nötigen Informationen und Preislisten an den Künden gesandt und außerdem auf Wunsch meine Position bezüglich "Abtretung vom geistigen Eigentum" ausgeführt.

geistiges eigentum ist nicht übertragbar und auch nicht veräußerbar! du kannst nur nutzungsrechte verkaufen.

Bleimann hat geschrieben:
Meine Agentur bleibt exklusiver Ansprechpartner für die Werbung und das Unternehmen bekommt zukünftig alle nötigen Werbemittel gegen Rechnung (Ob nach Preisliste oder Pauschalbetrag abgerechnet werden muss habe ich nicht gesagt). Dafür bleiben die Nutzungsrechte am geistigen Eigentum bestehen, da gewährleistet ist, dass niemand sonst außer der Nutzungsreche-eigner selbt diese Materialien nutzt. Das wäre als Referenz und Kunden für mich immernoch interessant geblieben, und hätte dazu geführt einen potentiellen großkunden mit Vergütung für die Agentur zu gewinnen.

wie würde es dir gefallen, wenn jemand mit einem knebelvertrag kommt? taktisch sehr unklug. du willst etwas erzwingen statt zu verhandeln, kann das sein? die rechte am geistigen eigetum bleiben eh erhalten (urheberrecht). egal was du dem kunden verkaufst. aber der kunde hat bereits eingeschränkte nutzungsrechte!!!

Bleimann hat geschrieben:
Zweite Möglichkeit ist für den Fall gedacht, dass der Kunde meine Werke an Dritte weitergeben möchte, also ein Abtreten vom Eigentum erwirken will. Diese würden dann daran rumwursten wie es Ihnen gefällt. In diesem Fall löse ich die stillschweigenden Vereinbarung über Nutzungsrechte an sämtlichen Werken auf. Was doch mein gutes Recht ist. Ich bin ja nicht verpflichtet jemandem meine Werke zu überlassen, wenn ich weder dafür vergütet noch ein anderes Abkommen geschlossen wurde und dem Unternehmen nicht böswillig/fahrlässig damit schade.

du kannst erstens nicht einfach nutzungsrechte auflösen, weil du den kunden nicht mehr magst. zweitens siehe geistiges eigentum... dein kunde hat diese rechte auf jeden fall nicht. du kannst sie ihm aber noch einräumen, die nutzungsrechte also erweitern. der kunde darf es also nicht, daher brauchst du auch nix auflösen.

Bleimann hat geschrieben:
Mein Angebot für die Erteilung der Nutzungsrechte war die Vergütung aller bisher gestellten Werke zzgl. ein angemessener Schadensersatz für in Aussicht gestellte Leistungen (da diese nicht unerheblich waren, vergütet worden wären, und bereits Fremdleistungen eingeholt wurden, teilweise sogar Vertragsverhandlungen bereits stattfanden.) Mein Angebot war, Stundenzettel mal Preisliste, - 33% für den familären Gesellschafter, womit ich ihm gegenüber keinen Vertragsbruch begehe. Damit wäre ich angemessen für meine Investition vergütet worden.

schadensersatz ist einfach nur lachhaft... reiß dich mal zusammen! Grins
der kunde hat jederzeit das recht, andere dienstleister zu beauftragen oder preise einzuholen (für neue werke). das hat nichts mit dir zu tun und verschafft dir auch keine rechte. das ist nur frustration. und dein angebot muss diesmal schon sehr konkret sein was nutzungsrechte angeht. ich hoffe, die anforderungen sind dir bekannt. nutzungsrechte und urheberrechte sind wohl noch nicht so ganz, oder?

Bleimann hat geschrieben:
Jetzt könnt ihr euch vielleicht denken, dass die neuen Gesellschafter "not amused" waren, da sie (meiner Meinung nach) nie erwägt haben bei meiner Agentur zu bleiben. Am telefon beschimpft und bedroht, entschloss ich mich, den Zugang zu sämtlichen Werken zu sperren, um die drohende Gefahr des Diebstahls geistigen Eigentums abzuwenden. Ich entzog in Schriftform von diesem Zeitpunkt an die Nutzungsrechte am geistigen Eigentum. .

du kannst ihnen nicht entziehen was sie gar nicht haben! und du kannst auch nicht einfach irgendetwas sperren, denn du verstößt damit gegen den vetrag. du hast etwas geliefert, das sie zu einem bestimmten zweck nutzen wollen. dazu brauchen sie dich nicht. auch wenn du keine agentur mehr hast, können sie deine werke (im sinne des vertrages) weiter nutzen. warum also machst du sowas? ich wäre über die schadenserstatzforderung auch nicht amused. was machst du denn wenn die einen anwalt einschalten? so super sieht das für dich nicht aus... meiner einschätzung nach!

Bleimann hat geschrieben:
Dabei kann ich Geschäftsschädigung ausschließen, da deren einzigen verbliebenen Werbemedien, die Videos für die im Betrieb aufgestellten TV-Geräte und die Grafiken auf der Facebookseite und einer Landingpage. (Videos können leicht durch Platzhalter ersetzt werden, Facebookseite läuft dennoch weiter, Landingpage mit einer Verlinkung zur Internetseite. Die Internetseite war jedoch schon vor der Änderung der Betreibersituation mangels Deckung durch den Provider gesperrt worden. Printmedien waren nicht vorhanden, Logo ist nicht genutzt für Leuchtreklame oder anderes was Geld kostet.

sie können es aber noch nutzen. nur weil sie es jezt nicht machen, heißt das gar nichts. also würde ich eher etwas vorsicht walten lassen.

Bleimann hat geschrieben:
Was tue ich nun, wenn die Gesellschafter, Slogans oder Logos/Grafiken übernehmen ohne mich zu Entschädigen. Ich meine wenn sie einfach gehen und alles von der neuen Agentur machen lassen, isses mir egal. Aber wie schütze ich mich jetzt vor Diebstahl? Sobald Rechnung für Provider bezahlt ist, sofort internetseite löschen?

was heißt denn übernehmen? dein kunde bleibt doch erhalten - nicht als dein kunde - aber das familiäre mitglied. also bleiben auch die nutzungsrechte erhalten. sie können sich jederzeit neues material erstellen lassen, da kannst du nichts gegen machen. deine arbeiten sind (wenn überhaupt) ja urheberrechtlich geschützt und du hast nur beschränkte nutzungsrechte weitergegeben. mehr schutz hast du eben nicht.
löschen ist eine ganz dumme idee! versuch das mal ohne frust zu sehen, dann fällt dir das von alleine auf.

Bleimann hat geschrieben:
Hab ich was richtig gemacht?

eigentlich nicht *zwinker*
 
Odin_333

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Verfasst Di 28.02.2012 13:15
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Re: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Nefliete hat geschrieben:
Bleimann hat geschrieben:
Als Werber, habe ich in ein innerfamiläres Startup investiert.
Das bedeutet, ich habe Webseite, Printvorlagen, Logo, Slogan, Facebookseite, Werbetext, Video
erstellt. Unentgeltlich!

das ist ja deine sache - unentgeldich. aber du hast bereits einen mündlichen vertrag.


Ein mündliche Vertrag ist vor einem Richter generell überhaupt nichts wert.
Wenn nichts schriftliches Vorhanden ist, ist der im Recht, der seine Position besser beweisen kann.

Und das ist in diesem Fall der TE.

Er kann beweisen, dass er Logo, Geschäftsausstattung usw. erstellt hat und dass dies somit sein Geistiges Eigentum ist.
Der Kunde hingegen hat nichts in der Hand (nichteimal eine bezahlte Rechnung für irgendeine Dienstleistung) und kann somit auch nicht beweisen, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt irgendein Nutzungsrecht übertragen bekommen hätte.
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type1

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Verfasst Di 28.02.2012 13:48
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Re: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Odin_333 hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
Bleimann hat geschrieben:
Als Werber, habe ich in ein innerfamiläres Startup investiert.
Das bedeutet, ich habe Webseite, Printvorlagen, Logo, Slogan, Facebookseite, Werbetext, Video
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das ist ja deine sache - unentgeldich. aber du hast bereits einen mündlichen vertrag.


Ein mündliche Vertrag ist vor einem Richter generell überhaupt nichts wert.
Wenn nichts schriftliches Vorhanden ist, ist der im Recht, der seine Position besser beweisen kann.

Und das ist in diesem Fall der TE.

Er kann beweisen, dass er Logo, Geschäftsausstattung usw. erstellt hat und dass dies somit sein Geistiges Eigentum ist.
Der Kunde hingegen hat nichts in der Hand (nichteimal eine bezahlte Rechnung für irgendeine Dienstleistung) und kann somit auch nicht beweisen, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt irgendein Nutzungsrecht übertragen bekommen hätte.


Ja ne. Da ist n Logo mit dem Namen des Inhabers erstellt worden. Denk mal etwas weiter *zwinker*
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 28.02.2012 13:49
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Re: Wie jetzt verhalten bei ex-kunden?

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Odin_333 hat geschrieben:

Ein mündliche Vertrag ist vor einem Richter generell überhaupt nichts wert.


So ein Unsinn. Aber du widersprichst dir ja auch gleich selbst:

Zitat:
Wenn nichts schriftliches Vorhanden ist, ist der im Recht, der seine Position besser beweisen kann.


Oder glaubhaft machen, zum Beispiel durch Indizien und Aussagen. Wem er mehr glaubt, entscheidet der Richter. Um handfeste 'Beweise' geht es in Zivilverfahren selten ...

Zitat:
Und das ist in diesem Fall der TE.


Nee, ist er nicht.

Zitat:
Er kann beweisen, dass er Logo, Geschäftsausstattung usw. erstellt hat und dass dies somit sein Geistiges Eigentum ist.


Verabschiedet euch mal von der Überhöhung des Begriffs des 'geistigen Eigentums' - ob hier überhaupt irgendetwas von dem, was der TE erstellt hat, vom Urheberrecht geschützt ist, entscheidet im Streitfall nämlich erst der Richter.

Zitat:
Der Kunde hingegen hat nichts in der Hand (nichteimal eine bezahlte Rechnung für irgendeine Dienstleistung) und kann somit auch nicht beweisen, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt irgendein Nutzungsrecht übertragen bekommen hätte.


Das braucht er auch nicht. Eine bezahlte Rechnung kann es ja gar nicht geben, weil die Leistung unentgeltlich erbracht wurde (was vom TE auch gar nicht anders dargestelt wird) und wenn du den Thread gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass Netfliete den § 31 Absatz 5 UrhG angesprochen hat. Und was steht da drin? Schauen wir doch mal nach:

"Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt."

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html

Und was der Zweck der Erstelung einer Website, eines Logos oder von Briefpapier ist, erschließt sich auch dem analogesten Richter: Nämlich die Nutzung.


Zuletzt bearbeitet von am Di 28.02.2012 13:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Odin_333

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Verfasst Di 28.02.2012 14:16
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Sehr schön.

Dann hol ich mir einfach ein für meine Firma passendes Logo von Logopond, und behaupte der Ersteller hat es mir gratis überlassen.

Ich behaupte es liegt ein mündlicher Vertrag vor, der Ersteller behauptet das Gegenteil - ich bin automatisch im Recht.


Nur weil ein Logo oder eine Webseite existiert, bedeutet das nicht, dass derjenige, der diese benutzt auch das Nutzungsrecht hat.
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 28.02.2012 14:33
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Odin_333 hat geschrieben:
Sehr schön.

Dann hol ich mir einfach ein für meine Firma passendes Logo von Logopond, und behaupte der Ersteller hat es mir gratis überlassen.

Ich behaupte es liegt ein mündlicher Vertrag vor, der Ersteller behauptet das Gegenteil - ich bin automatisch im Recht.



Es wird immer blödsinniger.

Welcher Teil von

"Oder glaubhaft machen, zum Beispiel durch Indizien und Aussagen. Wem er mehr glaubt, entscheidet der Richter. Um handfeste 'Beweise' geht es in Zivilverfahren selten ..."

ist dir denn unklar?

Sollen wir jetzt hier für dich die Grundlagen des Vertragsrechts durchkauen - vom Rechtsprinzip 'pacta sunt servanda' bis zu den Einzelnormen des deutschen BGB, die nur in Ausnahmefällen (!) eine bestimmte Vertragsform vorschreiben? Zum Beispiel bei Grundstücksverkäufen, die notariell beurkundet werden müssen?

Sieh' doch einfach ein, dass die Behauptung "Ein mündliche Vertrag ist vor einem Richter generell überhaupt nichts wert." schlicht Unsinn ist. Verträge können sogar komplett ohne explizite schriftliche oder mündliche Absprachen zustande kommen - passiert jeden Tag millionenfach an den Kassen des Einzelhandels...

Dass schriftliche Verträge in Streitfällen die eigene Rechtsposition stärken können, ist davon ja unberührt.
 
 
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