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Thema: Wie gegen kriminelle Kunden wehren? vom 07.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wie gegen kriminelle Kunden wehren?
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Di 07.11.2006 16:33
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Du könntest zumindest in einen vom Anwalt aufgesetzten Brief investieren. Es gibt in größeren Städten so ne Art "Drive-In" Anwälte. Musst dich mal umschauen.

Ein Brief vom Anwalt mit dem Hinweis, dass man die Angelegenheit NOCH aussergerichtlich Regeln könne, garniert mit einigen Schlagwörtern wie Privathaftung der GbR, Schadensersatzansprüche, dazu noch eine Prise Großkotzigkeit durch die Tatsache das man von beiden Parteien nicht diejenige ist, die nicht mehr liquide ist (natürlich nur zwischen den Zeilen), ... so ein kleiner Brief wirkt manchmal wunder.

Achja: Abmahnungen sind doch das Mittel der Anwälte um Geld zu machen. Abmahnung mit Unterlassungerklärung, da gibts doch bestimmt auch einige Möglichkeiten deinen ehem. Kunden durch den Anwalt außergerichtlich zu piesacken und die Kosten trägt der Kunde. Verdient hat er es. Du bist doch Designer, sei kreativ *ha ha*
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_BIOS_
Threadersteller

Dabei seit: 06.11.2006
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Verfasst Do 09.11.2006 12:21
Titel

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Ich habe mich zwischenzeitlich mit einer Anwältin beraten. Und so wie es aussieht, kann ich nicht viel machen :-(
Ich hätte in einem von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag sog. 'Eigentumsvorbehalte' festlegen müssen. Dann wäre der Sachverhalt wohl abgesicherter gewesen (100%ig kann man sich anscheinend nie absichern).
Da ich den gerichtlichen Weg aus Kostengründen nicht bestreiten kann, hat sie mir auch von einer Abmahnung abgeraten. Diese Abmahnung müsste rein theoretisch von der GbR gezahlt werden, wenn diese aber wirklich kein Geld hat oder Widerspruch einlegt, geht die Abmahnung den vollen Gerichtsweg mit allen damit verbundenen Kosten. Und ja, es stimmt schon, dass die Personen einer GbR mit ihrem Privatvermögen haften müssen - wenn da aber auch nichts zu holen ist (dafür sorgen solche Leute schon im Vorfeld; und schließlich muss man diesen Personen ja die Existenzgrundlage lassen), geht man einfach leer aus.

Fazit:
Zukünftig werden nicht nur Angebote geschrieben, die der Kunde unterzeichnet zurückfaxt - denn das ist wohl vor Gericht nicht ausreichend - es werden Verträge gemacht! Und es werden vertraglich festgelegte Projektabschnittsrechnungen gefordert. Ein ehrlicher Kunde wird das nicht ablehnen.

Nochmals Danke für eure Unterstützung!
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