Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 18:17
Titel
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1: Kunde fragt an
2. Du erstellst ihm ein Angebot mit Preisen, was der Spass kosten soll.
Darin kannst du auch Zahlungsweise (Vorkasse, in drei Teilen, Zahlung bei Rücktritt des Kunden reinschreiben.
3: Kunde macht nen Wilhelm auf dein Angebot.
4: Damit hast du einen Vertrag.
fertig ist der Lack.
Vorlagen für alles andere, wenn's grössere Jobs sind zb hier :
http://haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/index.php
Das betrifft zwar in erster Linie Web-G'schichtln, aber für ein
Myhammer-Logo kann man sich da genug Anregung saugen.
Und das ganz für Lau
Zuletzt bearbeitet von Mac am Mo 14.09.2009 18:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 18:22
Titel
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PSQueen hat geschrieben: | Hab jetzt leider nicht ganz verstanden, wie du das meinst, Angebot anders regeln |
Dass das Angebot gleich der Vertrag ist, wenn der Kunde unterschreibt. Du sparst dir einen Arbeitsgang.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 14.09.2009 18:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 19:25
Titel
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GreenMan hat geschrieben: | PSQueen hat geschrieben: | Hab jetzt leider nicht ganz verstanden, wie du das meinst, Angebot anders regeln |
Dass das Angebot gleich der Vertrag ist, wenn der Kunde unterschreibt. Du sparst dir einen Arbeitsgang. |
Genau. Arbeitsgang gespart = nicht abrechenbare zeit gespart. Nicht abrechenbare Zeit gespart = mehr produktive zeit.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 14.09.2009 19:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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PSQueen
Threadersteller
Dabei seit: 22.08.2009
Ort: Saarland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 20:19
Titel
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Ok, hab verstanden, wie ihrs meint.
Aber so will ich das nicht machen, das find ich irgendwie komisch.
Ich will auch sagen warum. Wenn ich als Kunde ein Angebot bekomme, möcht ich nicht noch ein Haufen Gesetzespassagen mit drin haben. Das gehört aber nunmal in den Vertrag, Haftung, Nutzungsrecht, etc.
Ich fände das blöd, wenn das alles schon im Angebot stehen würde. Deswegen mache ich lieber den Kostenvoranschlag, dann den Honorarvertrag, den ich übrigens zum größten Teil von Designdock übernehmen möchte, weil der wirklich gut ist.
Aber trotzdem danke für den Tipp!
Ich werde dann alles nötige im Honorarvertrag formulieren und die AGB weglassen.
Übrigens fände ich es nett, wenn diese MyHammer-Seitenhiebe hier mal aufhören würden.
Nur weil ich 2 Angebote dort angenommen hab heißt das nicht, dass das bei mir die Regel ist. Es war nur ZUfall, dass ich gerade mit diesen Angeboten Probleme hatte.
Ich glaube auch nicht,d ass es von Relevanz ist, dass ich dort mal was gemacht hab. Ich erinnere immer wieder gerne an die Aquise-Macher...SOWAS geht mir gehörig auf den Sack. Aufträge von Leuten erbetteln, sowas ist nicht mein Stil.
Es machen aber leider viele, wenn sie Engpässe haben.
Zuletzt bearbeitet von PSQueen am Mo 14.09.2009 20:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 20:25
Titel
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Die Gesetzespassagen müssen nicht im Vertrag zitiert werden, die gelten automatisch. Du kannst einen Satz reinschreiben: Es gelten die gesetzesüblichen Bestimmungen eines Honorarvertrages
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 20:28
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PSQueen hat geschrieben: | Aufträge von Leuten erbetteln, sowas ist nicht mein Stil.
Es machen aber leider viele, wenn sie Engpässe haben. |
Aha.....was Du nicht schon alles weisst
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PSQueen
Threadersteller
Dabei seit: 22.08.2009
Ort: Saarland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.09.2009 20:42
Titel
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@Nimroy,
hab ich etwas unverständlich ausgedrückt. Natürlich meine ich nicht wortgenau Gesetzespassagen, sondern einfach die Punkte wie Zahungsbedingungen, Haftung, Nutzungsrechte etc..das werd ich alles in den Vertrag packen.
Hab mir schon fleißig aufgeschrieben, was hier gesagt wurde in Sachen Angaben im Vertrag (danke nochmal vorallem an Illumaus) und daraus werde ich was tolles machen
@antonio
ja, leider habe ich sowas schon zur Genüge mitbekommen, teils sogar am eignen Leib erlebt. Furchtbar.
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Benutzer 110760
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 03.12.2011 10:53
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Nimroy hat geschrieben: | Außerdem konntest du das nicht wissen und wenn der Mann ohne Auftrag gehandelt hat, muss sich der Verein das eben von ihm wiederholen. Das ist aber nicht dein Problem, sondern dass des Vereines. Du hast aber ggf. erst einmal einen Anspruch gegen den Verein!
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Wie kommst du denn zur Vertretungsmacht des Kontaktmannes? Anscheinsvollmacht? Duldungsvollmacht?
Alles nicht völlig undenkbar, aber der Sachverhalt gibt null Anhaltspunkte dafür.
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