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Thema: Wichtige Sache: der Vertrag vom 13.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wichtige Sache: der Vertrag
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Nimroy
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Verfasst Mo 14.09.2009 14:47
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Ah, okay.

Ich glaube, grundsätzlich ist da was von der Begrifflichkeit her falsch. AGB != Vertrag. Du braucht kein ausgfeiltes Rechtswerk, weil wie gesagt die gesetzlichen Bestimmungen ausreichend greifen können. Was in deinen bisherigen Projekten gescheitert ist, ist die fehlende ausführliche Leistungsbeschreibung. Alo die schrftliche Fixierung, wieviele Schritte bis zum fertigen Logo im Preis enthalten sind, welches Ausgangsmaterial vom Kunden in welcher Qualität gestellt werden muss, in welchem Zeitraum die Leistung erbracht werden kann etc. Das ist dann wenn du so willst, dein Vertrag. Ein Vetrag ist ja nichts anderes als zwei aufeinander bezogene, frei geäußerte Willenserklärungen im Sinne von Angebot und Annahme. Und das Angebot ist ja soweiso immer individuell zu formulieren.


Und zu deinem ebay-Link: Da steht leider nicht bei, wie alt das Buch ist und Gesetze ändern sich ja auch nicht selten. Kann also gut sein, dass die Mustertexte schon längst überholt sind


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 14.09.2009 14:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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PSQueen
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Verfasst Mo 14.09.2009 15:08
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Achso, also muss ich gar keine AGB extra verfassen, es reicht der Vertrag?

Jetzt muss ich noch eine Unklarheit beseitigen: ich hab bei Designdock gelesen, der Kunde müsste die Auftragsbestätigung schicken.....ICH war aber der Annahme, nach UNterschreibend es Vertrages müsste ICH die Auftragsbestätigung zum Kunde schicken! So läuft es doch nomal auch ab..wie isses denn wirklich?
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Nimroy
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Verfasst Mo 14.09.2009 15:12
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Nochmal: Was verstehst du unter Vertrag?

Ein normaler Ablauf wäre: Kunde fragt an--> du erstellst Angebot --> Kunde beauftragt --> du schickst Auftragsbestätigung

Die meinten dort möglicherweise die Angebotsannahme


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 14.09.2009 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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PSQueen
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Verfasst Mo 14.09.2009 17:26
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Bei mir sieht es etwas anders aus

- KUnde hat Interesse
- ich schicke KOstenvoranschlag
- Kunde sagt vorab: ja, mache ich
- dann schicke ich einen Honorarvertrag zum Kunden (DAS ist mit VERTRAG gemeint)
- der Kunde unterschreibt, falls immer noch Interese besteht
- habe ich den unterschrieben Vertrag erhalten, schicke ich eine Auftragsbestätigung, so nach dem MOtto: Vielen Dank für den Auftrag XYZ den ich hiermit bestätige.
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Nimroy
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Verfasst Mo 14.09.2009 17:33
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Das ist das gleiche in grün.Nur das du quasi ein zweistufiges Angebot erstellst. Warum auch immer du das tust. Oder gibt es zwischen dem groben Kostenvoranschlag und dem Honorarvertrag noch einmal inhaltliche, kostenrelevante Anpassungen?
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PSQueen
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Verfasst Mo 14.09.2009 17:40
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Nein, aber bevor ein KUnde was in Auftrag gibt, will er ja erstmal wissen, was es kostet. Dazu dient der Voranschlag. Ist er damit einverstanden, bekommt er einen Honorarvertrag, in dem alles geregelt ist, den er dann auch unterschreiben muss; damit erkennt er quasi alles den Auftrag betreffende an -->meine Absicherung.

Der Honorarvertrag ist ja der, den ich via Muster gesucht habe. Den bastel ich mir ja jetzt aufgrund mehreren Muster zusammen.

Also habe ich das richtig verstanden, dass ich dann KEINE extra AGB brauche, wenn ich den Honorarvertrag hab?
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Nimroy
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Verfasst Mo 14.09.2009 17:55
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Ja, es gelten auf jeden Fall die Bedingungen. Die könntest du auch nicht mit AGB ausschalten. Nur wenn dir die Ausführungen der entsprechenden Gesetzestexte (Gesetze sind immer Interpretationswürdig) zu schwammig sind, must du sie mit AGB konkretisieren.

Das mit dem Angebot würde ich zukünftig anders regeln. Die Zeit kannst du dir ja sparen, wenn sich da nix tut. Mach dein Angebot etwas ausführlicher (mit ein paar Textbausteinen schnell gemacht) und schon hast du dir eine Schleife gespart.
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PSQueen
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Verfasst Mo 14.09.2009 18:01
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Hab jetzt leider nicht ganz verstanden, wie du das meinst, Angebot anders regeln Au weia!

Ich werde im Vertrag auf jedenfall Dinge an mich und den KUnden anpassen müssen, anders gehts ja nicht. Aber es wird trotzdem nicht gesetzeswidrig sein muahaha
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